7.3Internationale Verkäufe, OSS und die Grenzfälle30 Minuten
Das One-Stop-Shop-Verfahren: brauchst Du es?
Danach hast Du: Du weißt sicher, ob Du das OSS-Verfahren brauchst, und kennst den Auslöser, ab dem sich das ändert.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 7.3 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
Du stehst gerade bei .
Das One-Stop-Shop-Verfahren ist die Erleichterung, die es Verkäufern erspart, sich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren. Man meldet alles über eine Stelle in Deutschland, und die verteilt.
Für den reinen Etsy-Verkäufer mit automatischen Downloads ist es überflüssig. Für den mit eigenem Shop daneben kann es Pflicht werden, sobald die Schwelle aus diesem Abschnitt fällt. Dieser Abschnitt trennt beides sauber.
Wozu es gedacht ist
Wer als deutscher Unternehmer elektronische Leistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern erbringt und die Schwelle von 10.000 Euro überschreitet, schuldet die Steuer im Land des Käufers.
Ohne OSS müsste er sich in jedem dieser Länder registrieren, dort Erklärungen abgeben und dort zahlen. Mit OSS meldet er alles beim Bundeszentralamt für Steuern, quartalsweise, in einer einzigen Erklärung, und zahlt einen Gesamtbetrag, der von dort verteilt wird.
Warum Du es bei Etsy nicht brauchst
Weil die Voraussetzung nicht vorliegt. Du erbringst keine Leistung an eine Privatperson in einem anderen EU-Land, sondern an Etsy Ireland.
Da Etsy nach § 3 Abs. 11a UStG als Leistungserbringer gegenüber dem Endkunden gilt, erbringe ich keine Leistungen an EU-Privatkunden und benötige für diese Umsätze kein OSS-Verfahren.
Dieser Satz gehört auf Dein Steuerblatt aus Abschnitt 6.10. Er beantwortet eine Frage, die im Erstgespräch fast immer gestellt wird.
Wann Du es doch brauchst
Drei Auslöser, und alle drei liegen außerhalb von Etsy:
| Fall | OSS nötig? |
|---|---|
| Eigener Shop mit Downloads an EU-Privatkunden, über 10.000 € | Ja |
| Eigener Shop, unter 10.000 € insgesamt | Nein, deutsche Steuer, oder freiwillig |
| Versand physischer Waren an EU-Privatkunden, über 10.000 € | Ja |
| Andere Plattform, die nicht als Verkäufer gilt | Ja, wenn über der Schwelle |
| Nur Etsy, automatische Downloads | Nein |
Die Schwelle von 10.000 Euro gilt für alle betroffenen Umsätze zusammen, nicht je Land und nicht je Kanal. Wer über einen eigenen Shop 7.000 Euro und über eine andere Plattform 4.000 Euro an EU-Privatkunden umsetzt, hat sie überschritten.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, erbringt steuerfreie Umsätze. Für die Teilnahme am OSS-Verfahren ist das ein Sonderfall, der im Einzelfall zu klären ist, und die Antwort hängt davon ab, ob die Schwelle überhaupt überschritten wird.
Praktisch heißt das: Wer als Kleinunternehmer einen eigenen Shop plant, sollte diesen Punkt vorher klären lassen. Er gehört auf die Fragenliste in Abschnitt 7.10.
Wie die Anmeldung abläuft, falls Du sie brauchst
- Antrag über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern, mit demselben Zugang wie für ELSTER.
- Beginn zum Quartalsanfang. Der Antrag muss vor Beginn des Quartals gestellt sein, in dem Du teilnehmen willst.
- Quartalsweise Erklärung bis zum Ende des Folgemonats, also bis zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar.
- Zahlung eines Gesamtbetrags an das Bundeszentralamt, das ihn an die Länder verteilt.
Die Fristen sind andere als bei der Voranmeldung und andere als bei der Zusammenfassenden Meldung. Wer alle drei hat, führt einen Kalender.
Die Aufzeichnungspflicht, die dazugehört
Wer am OSS teilnimmt, muss je Umsatz das Käuferland, den Steuersatz und den Betrag aufzeichnen und diese Aufzeichnungen zehn Jahre aufbewahren.
Das ist der eigentliche Aufwand, nicht die Erklärung. Bei einem eigenen Shop muss das Kassensystem diese Daten liefern; von Hand ist es bei mehr als ein paar Bestellungen im Monat nicht zu machen.
Und es ist einer der Gründe, warum ein eigener Shop neben Etsy nicht die harmlose Ergänzung ist, für die er gehalten wird. Abschnitt 7.7 rechnet vor, was er tatsächlich kostet.
Was Du jetzt festhältst
Wenn Du nur über Etsy verkaufst: einen Satz auf dem Steuerblatt, dass kein OSS nötig ist, mit der Begründung aus dem Kasten oben, und ein Datum.
Wenn Du einen eigenen Shop planst: die Frage auf die Liste für den Steuerberater, und zwar bevor der Shop online geht, nicht danach.
Aufgabe
Deine OSS-Pflicht prüfen
Noch 4 Schritte offen.
Diesen Abschnitt hast Du schon abgeschlossen.
