7.6Internationale Verkäufe, OSS und die Grenzfälle25 Minuten
Wenn Du auch außerhalb von Etsy verkaufst
Danach hast Du: Du kannst für jeden weiteren Verkaufsweg bestimmen, wer dort als Verkäufer gilt.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 7.6 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
Du stehst gerade bei .
Die Systematik aus Kapitel sechs gilt für Etsy, weil Etsy so gebaut ist. Sie gilt nicht automatisch für jeden anderen Weg, über den Du dieselbe Datei verkaufst.
Die drei Merkmale, an denen es sich entscheidet
- Setzt sie die allgemeinen Bedingungen des Kaufs, oder tust Du das?
- Wickelt sie die Zahlung ab im eigenen Namen, oder fließt das Geld direkt an Dich?
- Ist sie an der Auslieferung beteiligt, oder liefert Deine eigene Technik?
Trifft mindestens eines zu, gilt die Plattform als Verkäufer und die Systematik aus Kapitel sechs greift. Trifft keines zu, bist Du der Verkäufer, mit allem, was in Abschnitt 7.1 in der zweiten Zeile steht.
Die üblichen Wege im Vergleich
| Verkaufsweg | Wer gilt als Verkäufer | Für Dich |
|---|---|---|
| Etsy, automatischer Download | Etsy Ireland | Leistung an Etsy, wie Kapitel 6 |
| Vergleichbare Marktplätze mit eigener Kasse | In der Regel die Plattform | Bedingungen prüfen, sie stehen in den Verkäuferrichtlinien |
| Eigener Shop mit Zahlungsdienstleister | Du | Volles Programm, siehe 7.7 |
| Verkauf per E-Mail und Überweisung | Du | Volles Programm, dazu Rechnungspflicht |
| Digitale Produkte als Beigabe zu einem Kurs | Du | Einheitliche Leistung, im Zweifel prüfen lassen |
Die dritte Zeile ist der Punkt, an dem die meisten stolpern, und deshalb hat sie einen eigenen Abschnitt bekommen. Ein Zahlungsdienstleister ist kein Marktplatz: Er wickelt die Zahlung technisch ab, tritt aber nicht als Verkäufer auf.
Wo Du das nachliest
In den Verkäuferbedingungen der jeweiligen Plattform, meist unter Stichworten wie Steuern, Rolle der Plattform oder Marketplace Facilitator. Wer als Verkäufer gilt, steht dort ausdrücklich, weil die Plattform selbst ein Interesse an der Klarstellung hat.
Zur Rolle einer Plattform gibt es zu jeder Frage drei Meinungen, und die Hälfte davon stammt von Verkäufern physischer Produkte, für die andere Regeln gelten.
Die verbindliche Auskunft steht in den Bedingungen und auf den Abrechnungen. Wenn dort ein Hinweis auf Reverse Charge und eine ausländische USt-IdNr steht, gilt die Plattform als Dein Leistungsempfänger. Wenn dort Dein Käufer als Empfänger steht, bist Du der Verkäufer.
Der Fall der eigenen Website ohne Verkauf
Eine Website, die auf Deine Etsy-Listings verweist, ändert nichts. Der Kauf findet weiterhin bei Etsy statt, und die Systematik bleibt.
Das ist der einfachste Weg, neben Etsy sichtbar zu sein, ohne eine zweite steuerliche Welt zu eröffnen: eine Seite, die zeigt, was es gibt, und für den Kauf zu Etsy führt. Abschnitt 20.9 behandelt, was eine solche Seite leisten kann.
Der Fall des Mischbetriebs
Wer über Etsy und daneben direkt verkauft, hat zwei Systeme parallel:
Etsy-Teil
Nicht steuerbar, kein OSS, zählt nicht zum Gesamtumsatz, keine Rechnungen an Käufer.
Eine Zeile je Monat in der Buchhaltung.
Direktteil
Steuerbar, OSS ab der Schwelle, zählt zum Gesamtumsatz, Rechnungen an Käufer.
Erfassung je Bestellung, mit Land und Steuersatz.
Das ist machbar, verlangt aber getrennte Aufzeichnungen von Anfang an. Wer beides in einen Topf wirft, kann es später nicht mehr trennen, und die Frage, wie hoch der Gesamtumsatz war, ist dann nicht mehr zu beantworten.
Die Empfehlung für das erste Jahr
Ein Weg, nicht zwei.
Nicht aus steuerlichen Gründen allein, sondern weil ein zweiter Kanal Arbeit erzeugt, die noch keinen Umsatz bringt. Ein eigener Shop braucht Besucher, und Besucher kommen nicht von selbst; Etsy bringt sie mit. Abschnitt 20.9 rechnet vor, ab welcher Größenordnung sich der zweite Weg lohnt, und die Zahl liegt höher, als die meisten erwarten.
Aufgabe
Deine Verkaufswege einordnen
Noch 4 Schritte offen.
Diesen Abschnitt hast Du schon abgeschlossen.
