7.1Internationale Verkäufe, OSS und die Grenzfälle25 Minuten

Wo eine Datei umsatzsteuerlich ankommt

Danach hast Du: Du kannst für jeden Verkaufsfall bestimmen, wo die Leistung umsatzsteuerlich ankommt.

Die Umsatzsteuer fragt bei jeder Leistung als Erstes: Wo ist sie ausgeführt worden? Die Antwort entscheidet, welches Land besteuern darf und wer die Steuer schuldet.

Bei einer Datei gibt es keinen Ort im räumlichen Sinn, deshalb bestimmt das Gesetz einen. Und es tut das je nach Fall unterschiedlich.

Die vier Fälle

Wer leistet an wenOrt der LeistungSteuerschuldner
Du an ein Unternehmen in der EUBeim EmpfängerDer Empfänger, Reverse Charge
Du an eine Privatperson in der EUBeim Käufer, ab 10.000 € SchwelleDu, im Käuferland
Du an ein Unternehmen im DrittlandBeim EmpfängerNach dortigem Recht
Du an eine Privatperson im DrittlandBeim KäuferNach dortigem Recht

Die erste Zeile ist Dein Regelfall bei Etsy: Etsy Ireland ist ein Unternehmen in der EU, und der Ort liegt in Irland. Alle übrigen Zeilen betreffen Dich nur, wenn Du außerhalb von Etsy oder mit Personalisierung verkaufst.

Warum die zweite Zeile die unangenehme ist

Bei elektronischen Leistungen an Privatpersonen in der EU liegt der Ort im Land des Käufers. Nicht bei Dir.

Das bedeutet im Grundsatz: französische Umsatzsteuer für den Käufer in Lyon, italienische für den in Mailand, polnische für den in Krakau. Und zwar ab dem ersten Euro, wenn nicht die Schwelle greift.

Die Schwelle von 10.000 Euro

Solange Deine Umsätze an Privatkunden in anderen EU-Ländern zusammen 10.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, bleibt der Ort in Deutschland. Dann rechnest Du deutsch ab, wie bei einem Kunden aus Hamburg.

Die Schwelle gilt für alle EU-Länder zusammen, nicht je Land. Und sie umfasst auch Fernverkäufe von Waren, falls Du daneben etwas versendest.

Wird sie überschritten, gilt ab diesem Umsatz das Käuferland. Nicht ab dem Folgejahr, sondern sofort.

Bei Etsy-Downloads betrifft Dich das nicht, weil Deine Leistung an Etsy geht und nicht an die Privatperson. Bei einem eigenen Shop betrifft es Dich sofort, und Abschnitt 7.7 zeigt, was daraus folgt.

Der Nachweis, wo der Käufer sitzt

Wenn der Ort vom Käufer abhängt, muss man ihn belegen können. Das Gesetz verlangt dafür zwei nicht widersprüchliche Nachweise, etwa Rechnungsanschrift und IP-Adresse oder Bankverbindung und Telefonvorwahl.

Bei Beträgen unter 100.000 Euro im Jahr genügt einer. Das ist eine der Erleichterungen, die aus der Praxis entstanden sind, denn zwei Nachweise für einen 4-Euro-Download zu sammeln, wäre unverhältnismäßig.

Auch das ist bei Etsy nicht Dein Problem. Bei einem eigenen Shop ist es eine technische Anforderung an das Kassensystem, und sie ist der Hauptgrund, warum man dafür keine selbstgebaute Lösung verwenden sollte.

Was mit Unternehmen als Käufer ist

Auf Etsy kaufen überwiegend Privatpersonen, aber nicht nur. Ein Gewerbetreibender, der eine Vorlage für seinen Betrieb kauft, ist ein Unternehmen.

Solange die Datei automatisch ausgeliefert wird, ändert das für Dich nichts: Etsy bleibt Dein Leistungsempfänger, und was Etsy mit dem gewerblichen Käufer abrechnet, ist Etsys Sache.

Bei personalisierten Verkäufen außerhalb dieser Systematik ist es anders: Gibt der Käufer eine gültige USt-IdNr an, greift die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, und Du rechnest ohne Steuer ab, mit dem entsprechenden Hinweis. Die Nummer solltest Du dann über das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts prüfen und die Prüfung dokumentieren.

Der Merksatz

Über Etsy, automatisch

Ein Empfänger, ein Ort, ein Fall: Etsy Ireland, Irland, Reverse Charge.

Das Käuferland spielt für Dich keine Rolle, in keinem einzigen Fall.

Alles andere

Vier Fälle, drei Ortsregeln, eine Schwelle, ein Verfahren.

Hier lohnt sich die Tabelle oben, und hier beginnt der Aufwand, den die Plattform Dir sonst abnimmt.

Die nächsten beiden Abschnitte zeigen, wie Etsy das im Einzelnen erledigt und wann Du das OSS-Verfahren doch brauchst.

Aufgabe

Deine Fälle bestimmen

Mehr zum Thema im Wissensportal