6.4Umsatzsteuer: warum bei digitalen Produkten Etsy verkauft, nicht Du30 Minuten

Der Grenzfall: personalisierte Dateien von Hand

Danach hast Du: Du weißt, wie personalisierte Verkäufe zu behandeln sind, und hast entschieden, ob Du sie anbietest.

Sobald ein Mensch für den einzelnen Kunden tätig wird, kippt die gesamte Systematik. Das ist kein Randfall: Personalisierte Einladungen, Urkunden mit Namen und angepasste Vorlagen gehören zu den meistverkauften digitalen Produkten überhaupt.

Was sich ändert

Automatisch ausgeliefertVon Hand personalisiert
Wer verkauft an den KäuferEtsyDu
Dein Umsatz ist eine Leistung anEtsy IrelandDen Käufer
Ort der Leistung bei PrivatkundenIrlandDeutschland, Dein Sitz
Deutsche UmsatzsteuerNein, nicht steuerbarJa, 19 %, sofern nicht Kleinunternehmer
Zählt zur 25.000er-GrenzeNeinJa
Rechnung an den KäuferVon EtsyVon Dir, auf Verlangen

Die vorletzte Zeile ist die praktisch wichtigste. Wer viel personalisiert, füllt seine Kleinunternehmergrenze, und wer ausschließlich automatisch liefert, füllt sie nicht.

Die Ortsregel im Einzelnen

Eine Leistung, die keine elektronische Leistung ist, an einen Privatkunden: Der Ort liegt nach § 3a Abs. 1 UStG dort, wo Du Dein Unternehmen betreibst, also in Deutschland. Und zwar unabhängig davon, ob der Käufer in München, Madrid oder Manchester sitzt.

Das ist für Dich die einfachere Variante: ein Steuersatz, ein Finanzamt, kein OSS-Verfahren, keine Erfassung des Käuferlandes.

Bei einer Leistung an einen Geschäftskunden in einem anderen EU-Land liegt der Ort dagegen beim Empfänger, mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Auf Etsy ist das selten, aber es kommt vor, wenn ein Gewerbetreibender seine USt-IdNr angibt.

Etsy weiß von dieser Unterscheidung nichts

Die Plattform behandelt digitale Verkäufe technisch weitgehend gleich. Ob Du nach dem Kauf tätig geworden bist, kann Etsy nicht wissen, und die Abrechnung sagt darüber nichts.

Die Zuordnung musst Du selbst führen. Das ist der eigentliche Aufwand dieses Falls, nicht die Steuer.

Wie Du beides nebeneinander führst

Wenn Du personalisierte Produkte anbietest, brauchst Du eine Aufzeichnung mit zwei Spalten.

Die Trennung, die funktioniert
  1. Getrennte Listings für automatisch und personalisiert, wie in 6.3 beschrieben.
  2. Eindeutige Listingnummern in Deiner Aufzeichnung, damit die Zuordnung ohne Nachdenken geht.
  3. Monatlich zwei Summen bilden: Umsatz automatisch, Umsatz personalisiert.
  4. Nur die zweite Summe geht in die Umsatzsteuer und in die Kleinunternehmergrenze.

Wer die Trennung nicht von Anfang an führt, muss sie später aus Bestellungen rekonstruieren, und das ist bei dreihundert Verkäufen im Jahr eine unangenehme Arbeit.

Als Kleinunternehmer

Dann ist der Unterschied klein: Auch die personalisierten Umsätze bleiben steuerfrei nach § 19 UStG. Sie zählen aber zur 25.000er-Grenze, und Du schreibst dem Käufer auf Verlangen eine Rechnung ohne Steuerausweis, mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

Das ist der pragmatische Grund, warum die Kleinunternehmerregelung für Shops mit gemischtem Angebot oft die ruhigere Wahl ist: Ein Fehler bei der Zuordnung hat dann keine unmittelbare Steuerfolge, sondern nur eine Auswirkung auf die Grenze.

Als regelbesteuerter Verkäufer

Dann wird die Trennung ernst. Auf die personalisierten Verkäufe fallen 19 Prozent an, aus dem Bruttopreis herausgerechnet, und sie gehören in die Voranmeldung. Die automatischen Verkäufe gehören dort in die Zeile für nicht steuerbare Umsätze.

Was das für Deine Preise bedeutet

Von einem personalisierten Produkt für 15 Euro bleiben Dir als regelbesteuertem Verkäufer erst einmal 12,61 Euro statt 15: Die Umsatzsteuer steckt im Preis, denn Privatkunden zahlen brutto. Davon gehen die Etsy-Gebühren noch ab.

Deshalb gehört Handarbeit ohnehin höher bepreist: Sie kostet Zeit je Verkauf, sie ist steuerlich aufwendiger, und sie skaliert nicht. Abschnitt 15.8 rechnet das durch.

Die Empfehlung für den Anfang

Fang ohne Personalisierung an.

Nicht weil sie schwierig wäre, sondern weil sie den ganzen Vorteil digitaler Produkte aufweicht: Ein Verkauf, der zehn Minuten Arbeit kostet, ist bei 8 Euro Verkaufspreis kein gutes Geschäft, und bei fünf solchen Bestellungen am Tag ist der Feierabend weg.

Wenn Du sie später dazunimmst, dann bewusst: als eigenes Listing, mit einem Preis, der die Zeit bezahlt, und mit einer Aufzeichnung, die beide Fälle trennt. Dann ist es ein Zusatzgeschäft mit guter Marge statt einer Gefälligkeit mit steuerlichen Nebenwirkungen.

Aufgabe

Den zweiten Fall regeln

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