6.2Umsatzsteuer: warum bei digitalen Produkten Etsy verkauft, nicht Du25 Minuten
Warum das Gesetz das so vorsieht
Danach hast Du: Du kennst die Vorschriften, auf denen die Regel beruht, und kannst sie benennen.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 6.2 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
Du stehst gerade bei .
Der vorige Abschnitt hat die Regel behauptet. Dieser belegt sie, und zwar so, dass Du sie im Zweifel gegenüber einem Steuerberater oder dem Finanzamt vertreten kannst.
Die drei Bausteine
| Vorschrift | Was sie regelt |
|---|---|
| § 3 Abs. 11a UStG | Der Portalbetreiber gilt bei elektronischen Leistungen als Leistungserbringer |
| Art. 9a MwSt-Durchführungsverordnung | Die Bedingungen, unter denen diese Vermutung greift und wie sie widerlegt wird |
| § 3a Abs. 2 UStG | Der Ort einer Leistung an ein Unternehmen liegt beim Empfänger |
Die ersten beiden entscheiden, wer verkauft. Die dritte entscheidet, wo Dein Umsatz anfällt. Zusammen ergeben sie das Bild aus Abschnitt 6.1.
Die Vermutungsregel
Art. 9a der Durchführungsverordnung sagt sinngemäß: Wird eine elektronische Leistung über ein Portal erbracht, wird vermutet, dass der Portalbetreiber im eigenen Namen und für fremde Rechnung handelt. Er gilt damit als Leistender gegenüber dem Endkunden.
Diese Vermutung ist widerlegbar, aber nur unter engen Voraussetzungen: Der eigentliche Anbieter müsste in den Belegen ausdrücklich als Leistender genannt sein, und die vertraglichen Vereinbarungen müssten das ebenfalls hergeben.
Setzt der Portalbetreiber die allgemeinen Bedingungen des Verkaufs, genehmigt er die Abrechnung der Zahlung oder ist er an der Auslieferung beteiligt, kann die Vermutung nicht mehr widerlegt werden.
Etsy tut alle drei Dinge: Die Verkaufsbedingungen sind Etsys, die Zahlung läuft über Etsy Payments, und die Datei wird über Etsys Server ausgeliefert. Die Frage ist damit nicht auslegungsfähig.
Was eine elektronische Leistung ist
Der zweite Baustein, und der Punkt, an dem sich später der Grenzfall entscheidet.
Eine auf elektronischem Weg erbrachte Leistung liegt vor, wenn drei Merkmale zusammenkommen:
- Über das Internet erbracht. Der Download über Etsy erfüllt das.
- Im Wesentlichen automatisiert. Der Ablauf läuft ohne Zutun eines Menschen.
- Nur minimale menschliche Beteiligung. Das Hochladen der Datei zählt nicht dazu, denn es geschieht vor dem Verkauf und nicht für den einzelnen Kunden.
Das Gegenstück steht ausdrücklich in derselben Verordnung: Eine Leistung, bei der ein Mensch für den einzelnen Auftrag tätig wird, ist keine elektronische Leistung, auch wenn das Ergebnis eine Datei ist und per E-Mail geht.
Der Prüfsatz für Deinen eigenen Fall
Frag Dich für jedes Deiner Produkte: Könnte der Kauf um drei Uhr nachts stattfinden, während ich schlafe, und der Käufer bekäme sein vollständiges Produkt?
Wenn ja, ist es eine elektronische Leistung, und Etsy gilt als Verkäufer. Wenn nein, weil Du noch einen Namen einsetzen, eine Größe anpassen oder etwas prüfen musst, ist es keine, und Abschnitt 6.4 gilt.
Was das für Deine Belege heißt
Da Etsy als Leistender gegenüber dem Käufer gilt, stellt Etsy dem Käufer den Beleg aus, mit der Steuer des Käuferlandes. Du hast damit nichts zu tun, und Du darfst dem Käufer auch keine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer schreiben.
Der letzte Halbsatz ist wichtiger, als er klingt. Wer aus Gefälligkeit eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer schreibt, schuldet diese Steuer nach § 14c UStG, obwohl sie gar nicht angefallen ist. Abschnitt 6.5 zeigt, was stattdessen hineingehört.
Warum das nicht überall gleich gilt
Die Regel gilt für Portale, die die Bedingungen setzen und die Zahlung abwickeln. Sie gilt nicht automatisch für jede Verkaufsseite.
Portal gilt als Verkäufer
Etsy, weil Bedingungen, Zahlung und Auslieferung dort liegen.
Ähnliche Marktplätze mit eigener Zahlungsabwicklung.
Du bleibst Verkäufer
Ein eigener Shop, den Du selbst betreibst, auch mit angebundenem Zahlungsdienst.
Verkauf per E-Mail oder Rechnung, außerhalb einer Plattform.
Hier gilt das ganze Programm: Ort im Käuferland, OSS ab der Schwelle, siehe Kapitel 7.
Diese Unterscheidung ist der Grund, warum Kapitel sieben einen eigenen Abschnitt für den eigenen Shop neben Etsy hat. Wer beides betreibt, hat zwei verschiedene Systeme nebeneinander, und wer das übersieht, hat die teuerste Falle dieses Bereichs betreten.
Aufgabe
Die Grundlage notieren
Noch 4 Schritte offen.
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