1.7Was digitale Produkte auf Etsy sind, und was Etsy erlaubt20 Minuten

KI-Inhalte: was Etsy verlangt

Danach hast Du: Du weißt, wann Du KI kennzeichnen musst, hast einen Satz dafür und kennst die rechtliche Lücke, die daran hängt.

Generative Werkzeuge sind bei digitalen Produkten längst im Arbeitsablauf angekommen: für Illustrationen, für Muster, für Texte in Arbeitsblättern, für die ersten Entwürfe eines Layouts. Etsy erlaubt das und verlangt dafür eine Angabe.

Was Etsy verlangt

Etsy will wissen, ob und wie KI beteiligt war, und ordnet das der Frage zu, wer den Artikel gestaltet hat. Die Angabe gehört in die Beschreibung des Listings, und Etsy fragt beim Anlegen zusätzlich nach den beteiligten Werkzeugen und Produktionspartnern.

Die Anforderung ist keine Schikane. Sie folgt aus derselben Regel wie alles andere in diesem Kapitel: Der Käufer soll wissen, was er kauft.

Wann die Angabe fällig ist

Wesentlich beteiligt ist KI, wenn sie das erzeugt hat, was das Produkt ausmacht. Ein Poster, dessen Motiv aus einem Bildmodell stammt: eindeutig. Eine Sammlung von Illustrationen, die vollständig generiert wurde: eindeutig.

Nicht wesentlich beteiligt ist sie bei Hilfsarbeiten. Wenn Du ein selbst gezeichnetes Motiv freistellen lässt, wenn Du einen Text auf Rechtschreibung prüfen lässt, wenn Du Dir Ideen für Titel geben lässt: Das ist Werkzeugnutzung, keine Erzeugung.

Dazwischen liegt eine Grauzone, und für sie gilt eine einfache Regel: Im Zweifel angeben. Die Angabe kostet Dich fast nichts. Eine unterlassene Angabe, die auffällt, kostet das Listing.

Der Satz

Sachlich, kurz, ohne Rechtfertigung. Drei Formulierungen, die funktionieren:

Schlecht

„Teilweise mit KI-Unterstützung erstellt, aber jedes Bild wurde von mir sorgfältig ausgewählt und nachbearbeitet, um höchste Qualität zu gewährleisten."

Klingt entschuldigend. Wer sich rechtfertigt, weckt den Verdacht, dass es etwas zu rechtfertigen gibt.

Gut

„Die Illustrationen wurden mit einem KI-Bildgenerator erzeugt und von mir überarbeitet, angeordnet und für den Druck aufbereitet."

Nennt, was war, und was Du getan hast. Mehr braucht es nicht.

Wo der Satz hingehört

An drei Stellen, und das ist keine Doppelung, sondern Absicht:

Die drei Stellen
  1. In die Beschreibung des Listings, im oberen Drittel. Nicht ganz unten, wo niemand liest.
  2. In die Angaben beim Anlegen, wo Etsy nach Werkzeugen und Partnern fragt.
  3. In die Anleitung, die mit der Datei ausgeliefert wird. Dort bleibt sie, auch wenn das Listing längst geändert wurde.

Die rechtliche Lücke, die kaum jemand kennt

Hier wird es unangenehm, deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten.

Nach deutschem Recht entsteht ein Urheberrecht nur an einer persönlichen geistigen Schöpfung. Ein Mensch muss etwas geschaffen haben. Bei einem Bild, das ein Modell auf einen Prompt hin erzeugt, ist genau das fraglich: Der Prompt ist eine Anweisung, kein Werk, und was die Maschine daraus macht, hast nicht Du gestaltet.

Die Folge ist nicht, dass Du es nicht verkaufen dürftest. Du darfst. Die Folge ist, dass Du möglicherweise nichts hast, was Du verteidigen könntest. Wenn jemand Dein KI-Poster kopiert und selbst anbietet, stehst Du unter Umständen ohne Anspruch da.

Was das praktisch bedeutet

Je mehr eigene Gestaltung in einem Produkt steckt, desto besser ist Deine Lage. Ein generiertes Bild, das Du in ein eigenes Layout setzt, mit eigener Typografie, eigener Anordnung und eigenen Ergänzungen, ist als Gesamtwerk eher schutzfähig als das nackte Bild.

Das ist derselbe Rat wie in Abschnitt 1.4, aus einem anderen Grund: Eigene Arbeit schützt Dich gleich doppelt, gegenüber Etsy und gegenüber Kopierern.

Was die Angabe Dich kostet

Fast nichts. Die verbreitete Sorge, KI-Kennzeichnung koste Verkäufe, deckt sich nicht mit der Erfahrung. Käufer digitaler Produkte fragen zuerst, ob die Datei ihr Problem löst.

Was tatsächlich Verkäufe kostet, ist ein Produkt, das nach Massenware aussieht. Und das hat nichts mit der Kennzeichnung zu tun, sondern damit, ob Du aus dem generierten Material etwas Eigenes gemacht hast.

Aufgabe

Deine Kennzeichnung festlegen

Mehr zum Thema im Wissensportal