19.6Buchhaltung mit Billbee oder Lexware25 Minuten
Die Steuerfälle in der Buchhaltung trennen
Danach hast Du: Deine Umsätze sind nach Steuerfällen getrennt erfasst, ab der ersten Bestellung.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 19.6 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
Du stehst gerade bei .
Der Punkt, den Kapitel 4 angekündigt hat: Umsätze aus verschiedenen Steuerfällen gehören getrennt, und zwar von der ersten Bestellung an.
Die Töpfe
| Topf | Kriterium | Steuerlich | Siehe |
|---|---|---|---|
| A | EU-Fertigung, Lieferung nach Deutschland | steuerpflichtig, 19 % | 4.3 |
| B | US-Fertigung, Lieferung in die USA | nicht steuerbar | 4.4 |
| C | EU-Fertigung, Lieferung ins EU-Ausland | bis zur Schwelle wie A | 4.5 |
Es ist die Kombination aus Produktionsort und Lieferort, siehe 4.1. Der Ort der Lieferung ist dort, wo die Beförderung beginnt, also in der Druckerei.
Deshalb reicht der CSV-Export nicht allein: Er nennt das Versandland des Käufers, nicht die Druckerei. Die Zuordnung kommt aus Deiner Produktübersicht, siehe 15.2.
Wie Du die Töpfe bildest
- Den Export der Bestellungen öffnen, siehe 19.2.
- Eine Spalte Druckerei ergänzen, aus Deiner Produktübersicht.
- Eine Spalte Steuerfall ergänzen: A, B oder C.
- Nach dieser Spalte filtern und je Topf eine Summe bilden.
Weil eine Spalte filterbar ist und getrennte Dateien auseinanderlaufen. Und weil Du dieselbe Datei ohnehin für die Zuordnung der Anbieterkosten brauchst, siehe 19.5.
Wenn Du nur einen Markt bedienst
Bei rein deutschem Markt fällt fast alles in Topf A, und gelegentlich kommt eine Bestellung aus Österreich dazu, also Topf C.
Die Spalte kostet Dich nichts und beantwortet nebenbei die Frage aus 4.5: Wie hoch ist meine Summe der EU-Auslandslieferungen? Genau die brauchst Du für die 10.000-Euro-Schwelle.
Die Schwellenüberwachung
| Was hineinzählt | Siehe |
|---|---|
| Warenlieferungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern | 4.5 |
| Digitale Leistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern | 4.5, wird oft vergessen |
| Alle EU-Länder zusammen, nicht je Land | 4.5 |
Die kumulierte Summe aus Topf C plus digitale Produkte, fortlaufend über das Jahr. Eine Zeile, einmal eingerichtet.
Und eine Vorwarnung, etwa bei 7.500 Euro. Dann hast Du Zeit, das OSS-Verfahren anzustoßen, bevor die Schwelle fällt, siehe 4.5.
Warum ab der ersten Bestellung
Wer am Jahresende feststellt, dass er zwei Steuerfälle hat, muss dreihundert Bestellungen einzeln durchgehen und je Bestellung nachsehen, welche Druckerei produziert hat.
Das ist ein ganzes Wochenende für etwas, das beim Anlegen zwei Sekunden je Zeile gekostet hätte.
„Das machen wir dann am Jahresende“ ist bei dieser Frage die falsche Antwort. Getrennt wird ab der ersten Bestellung.
Was in die Voranmeldung geht
| Topf | In der Voranmeldung |
|---|---|
| A | steuerpflichtige Umsätze zu 19 Prozent |
| B | nicht steuerbare Umsätze mit Lieferort im Ausland, eigene Zeile |
| C, unter der Schwelle | wie A |
| C, über der Schwelle | OSS-Meldung, quartalsweise |
| Reverse Charge aus Gebühren | geschuldete Steuer und Vorsteuer, siehe 4.6 |
Aus 4.6: Sie hebt sich auf und gehört trotzdem gemeldet. Das ist der häufigste Fehler bei Selbstbuchern.
Wie das in Deinem Fall konkret einzutragen ist, gehört zum Steuerberater, siehe 4.10. Was Du beisteuerst, ist eine saubere Trennung der Töpfe.
Aufgabe
Die Trennung einrichten
Noch 4 Schritte offen.
Diesen Abschnitt hast Du schon abgeschlossen.
