13.10Produktbilder mit KI erzeugen15 Minuten
Was Du damit nicht darfst
Danach hast Du: Du kennst die vier Grenzen und hast Deine Bilder dagegen geprüft.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 13.10 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
Du stehst gerade bei .
Vier Grenzen. Drei davon sind rechtlich, eine ist eine Etsy-Regel, und alle vier sind vermeidbar.
Grenze 1: Erkennbare reale Personen
Ein Bild, das eine bestimmte reale Person erkennbar zeigt, berührt deren Persönlichkeitsrecht. Dass das Bild erzeugt wurde, ändert daran nichts, im Gegenteil.
Das betrifft Prominente ebenso wie Menschen aus Deinem Umfeld. Namen realer Personen gehören nicht in die Bildbeschreibung, siehe 13.7.
Die erzeugte Person soll eine Person sein, nicht das Abbild einer bestimmten. Beschreib Alter, Erscheinung und Haltung, nicht eine konkrete Person.
Grenze 2: Fremde Marken im Bild
Logos auf Kleidung im Hintergrund, Markenzeichen auf Geräten, erkennbare Verpackungen, ein Aufdruck auf einer Tasse neben dem Produkt.
Eine fremde Marke in Deinem Produktbild kann den Eindruck einer Verbindung erwecken. Das ist markenrechtlich heikel und für Dich vollkommen nutzlos.
In der Beschreibung ausdrücklich: keine Logos, keine Markenzeichen, keine beschrifteten Gegenstände. Und im fertigen Bild nachsehen, siehe 13.9, Punkt 2 und 8.
Grenze 3: Falsche Behauptungen
| Formulierung | Problem |
|---|---|
| „Foto unserer Kundin“ bei einem erzeugten Bild | falsche Tatsachenbehauptung |
| „Echtes Produktfoto“ bei einem Mockup | dasselbe |
| „Handgezeichnet“ bei einem KI-Motiv | dasselbe, siehe 1.6 |
| „Von Hand gefertigt“ bei Print on Demand | dasselbe, siehe 1.3 |
| Sternebewertungen oder Zitate im Bild, die es nicht gibt | erfundene Belege |
Aus 13.4: Eine fehlende KI-Angabe bewegt sich in einem Bereich, in dem der Richtlinientext nicht eindeutig ist.
Eine falsche Behauptung ist dagegen nachprüfbar falsch und nach § 5 UWG abmahnfähig. Das ist eine andere Größenordnung, und sie hat mit KI nichts zu tun.
Grenze 4: Bilder, die etwas anderes zeigen
Das Bild muss veranschaulichen, „wie das Endprodukt aussehen wird, das Käufer:innen erhalten“.
Ein Bild, das ein anderes Produkt zeigt, eine andere Farbe, eine andere Motivgröße oder eine Ausstattung, die nicht mitgeliefert wird, erfüllt das nicht.
| Häufiger Fall | Warum problematisch |
|---|---|
| Szene zeigt ein anderes Blank als das verkaufte | anderer Schnitt, andere Anmutung |
| Farbe im Bild weicht von der Produktfarbe ab | häufigster Beschwerdegrund nach der Größe |
| Motiv größer dargestellt als es gedruckt wird | Erwartung stimmt nicht |
| Requisiten wirken wie Lieferumfang | gehört in die Beschreibung klargestellt |
Die verbindliche Produktdarstellung kommt aus einem Mockup mit der echten Produktfarbe oder aus einem Foto der Musterbestellung. Erzeugte Szenen sind Stimmungsbilder, keine Farbaussage, siehe 13.8.
Die Prüfliste
- Ist eine bestimmte reale Person erkennbar?
- Ist eine fremde Marke oder ein Logo im Bild?
- Behauptet das Bild oder der Text etwas, das nicht stimmt?
- Zeigt das Bild das Produkt, das der Käufer bekommt?
Dreimal Nein und einmal Ja, dann ist das Bild in Ordnung.
Für Print on Demand sind Mockups ausdrücklich erlaubt, mit einer Fundstelle im Wortlaut. Bei personalisierten Artikeln muss das erste Bild einen fertigen Artikel zeigen, keinen Platzhalter.
Fünf Bilder sollte jedes Listing haben: Produkt, Szene, Detail, Größe, Varianten. Erzeugte Bilder sehen nach Werbung aus, wenn man Person, Ort, Licht und Kamera nicht vorgibt.
Das Motiv wird nicht mitgeneriert, sondern nachträglich aufgelegt. Und die verbindliche Farb- und Produktaussage kommt aus dem Mockup oder aus der Musterbestellung, nie aus einer erzeugten Szene.
Aufgabe
Deine Bilder prüfen
Noch 4 Schritte offen.
Diesen Abschnitt hast Du schon abgeschlossen.
