4.3Die Steuerfrage bei Print on Demand20 Minuten
Fall A: Europa fertigt, Deutschland kauft
Danach hast Du: Du kannst Fall A vollständig durchrechnen und weißt, welche Beträge auf welcher Seite stehen.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 4.3 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
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Der einfachste der vier Fälle und der Normalfall für den deutschen Markt. Trotzdem lohnt es sich, ihn einmal vollständig durchzugehen, weil die beiden Seiten der Rechnung leicht durcheinandergeraten.
Der Weg der Ware
Zwischen Dir und ihm entsteht ein Kaufvertrag. Du bist der Verkäufer, auch wenn Du die Ware nie anfasst.
Zwischen Dir und ihm entsteht ein zweiter Vertrag. Er liefert an Dich, auch wenn er direkt an die Adresse des Käufers versendet.
Die Beförderung beginnt in der Druckerei. Liegt sie in Deutschland, ist der Ort der Lieferung Deutschland. Liegt sie in einem anderen EU-Land, greifen die Regeln für Fernverkäufe aus 4.5.
Es gibt in diesem Fall zwei getrennte Umsatzgeschäfte: der Anbieter an Dich, und Du an den Käufer. Beide haben ihre eigene Rechnung und ihre eigene steuerliche Behandlung.
Wer das trennt, versteht den Rest von selbst. Wer es zusammendenkt, kommt durcheinander.
Deine Seite: der Verkauf
| Status | Was Du auf der Rechnung ausweist | Was ans Finanzamt geht |
|---|---|---|
| Regelbesteuerer | Nettobetrag, 19 Prozent, Steuerbetrag | der ausgewiesene Steuerbetrag, gemindert um Vorsteuer |
| Kleinunternehmer | kein Steuerausweis, Hinweis auf § 19 UStG | nichts aus dem Verkauf |
Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: Die 19 Prozent stecken in Deinem Preis, sie kommen nicht obendrauf. Ein Etsy-Preis ist ein Bruttopreis. Wer 29,90 Euro anzeigt, hat 25,13 Euro Netto und 4,77 Euro Steuer, nicht 29,90 plus Steuer.
Die Anbieterseite: die Vorsteuer
Hier kommt es darauf an, wo Dein Druckanbieter sitzt.
| Sitz des Anbieters | Rechnung | Was Du tust |
|---|---|---|
| Deutschland | mit 19 Prozent deutscher Umsatzsteuer | als Regelbesteuerer als Vorsteuer abziehen |
| anderes EU-Land | ohne Steuer, mit Hinweis auf Reverse Charge | Steuer selbst berechnen, anmelden und im selben Zug abziehen, siehe 4.6 |
| Drittland | ohne EU-Steuer | je nach Konstellation, gehört geklärt |
Damit ein Anbieter aus einem anderen EU-Land ohne Steuer abrechnen darf, muss er wissen, dass Du Unternehmer bist. Das weist Du mit der USt-IdNr. nach.
Ohne sie stellt er Dir die Umsatzsteuer seines Landes in Rechnung. Die bekommst Du in Deutschland nicht als Vorsteuer zurück, sondern allenfalls über ein aufwendiges Erstattungsverfahren im anderen Land. Praktisch heißt das: Sie ist weg.
Ein Verkauf, vollständig durchgerechnet
Annahmen: Verkaufspreis 29,90 Euro brutto, Anbieterrechnung 15,50 Euro brutto, Etsy-Gebühren 3,62 Euro netto. Regelbesteuerer, deutscher Anbieter.
| Posten | Brutto | Netto | Steuer |
|---|---|---|---|
| Dein Verkauf | 29,90 € | 25,13 € | 4,77 € |
| Anbieterrechnung | 15,50 € | 13,03 € | 2,47 € |
| Etsy-Gebühren | 4,31 € | 3,62 € | 0,69 € |
| Ans Finanzamt | — | — | 2,30 € |
Die 2,30 Euro ergeben sich aus 4,77 Euro Umsatzsteuer minus 2,47 Euro Vorsteuer aus der Anbieterrechnung. Das ist die Steuer auf Deine Wertschöpfung, und genau so ist die Umsatzsteuer gedacht: Sie belastet nur die Spanne, die Du hinzufügst.
Die 0,69 Euro aus den Etsy-Gebühren tauchen in dieser Rechnung nicht auf, und das ist richtig: Du schuldest sie nach § 13b und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Beide Beträge stehen in der Voranmeldung und heben sich auf.
Sie tauchen mit 0,69 Euro Steuer auf, obwohl Etsy nicht in Deutschland sitzt. Das ist der Reverse-Charge-Effekt: Du schuldest die Steuer und ziehst sie zugleich ab. Beide Beträge stehen in der Voranmeldung, unterm Strich heben sie sich auf.
Deshalb ist die Zeile für einen Regelbesteuerer neutral und für einen Kleinunternehmer eine echte Belastung, siehe 3.5.
Was in die Voranmeldung gehört
Als Regelbesteuerer meldest Du für diesen Fall:
- Deine steuerpflichtigen Umsätze zu 19 Prozent, netto.
- Die Vorsteuer aus Rechnungen deutscher Anbieter.
- Die nach § 13b geschuldete Steuer aus Leistungen ausländischer Anbieter, etwa den Etsy-Gebühren.
- Die Vorsteuer aus § 13b, also derselbe Betrag noch einmal, diesmal als Abzug.
Die Positionen 3 und 4 sind die, die Selbstbucher regelmäßig vergessen. Sie heben sich zwar auf, gehören aber trotzdem gemeldet.
Fall A ist der Normalfall und rechnerisch harmlos: Steuer auf Deine Spanne, sonst nichts.
Die beiden Stellen, an denen es hakt, sind die fehlende USt-IdNr. beim Anbieter und die vergessenen Reverse-Charge-Zeilen. Beides ist einmalige Einrichtungsarbeit.
Aufgabe
Einen Verkauf durchbuchen
Noch 4 Schritte offen.
Diesen Abschnitt hast Du schon abgeschlossen.
