4.4Die Steuerfrage bei Print on Demand25 Minuten
Fall B: Die USA fertigen, die USA kaufen
Danach hast Du: Du verstehst, warum US-Verkäufe in Deutschland nicht steuerbar sind, und weißt, welche Pflichten trotzdem bleiben.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 4.4 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
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Der Fall, bei dem im Netz der meiste Unsinn steht. Er ist rechtlich klar und wirkt nur deshalb kompliziert, weil viele ihn intuitiv falsch angehen.
Die Lage in drei Sätzen
Die Ware entsteht in den Vereinigten Staaten und wird dort ausgeliefert. Sie berührt Deutschland zu keinem Zeitpunkt. Nach der Grundregel aus 4.1 ist der Ort der Lieferung dort, wo die Beförderung beginnt, und das ist ein Lager in Nordamerika.
Dein Verkauf ist in Deutschland nicht steuerbar. Du weist darauf keine deutsche Umsatzsteuer aus und führst keine ab.
Das gilt unabhängig davon, ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht. Der Status spielt hier keine Rolle, weil es gar keinen deutschen Steuertatbestand gibt.
Der Punkt, der die Kleinunternehmerfrage kippt
Das Angenehme an diesem Fall: Die Vorsteuer bleibt trotzdem abziehbar.
| Posten | Umsatzsteuer | Vorsteuer |
|---|---|---|
| Dein Verkauf in die USA | keine | — |
| Etsy-Gebühren | geschuldet nach § 13b | abziehbar als Regelbesteuerer |
| Software, Werkzeuge, Rechner | — | abziehbar als Regelbesteuerer |
| Rechnung des US-Anbieters | — | keine deutsche Vorsteuer enthalten |
Der Kleinunternehmer spart hier nichts, weil es keine Umsatzsteuer auf den Verkauf gibt, die man sparen könnte. Er verzichtet aber weiterhin auf die Vorsteuer aus Gebühren und Werkzeugen.
Genau das ist der Grund, warum bei einem reinen US-Shop die Regelbesteuerung meist die bessere Wahl ist. Die Rechnung dazu steht in 3.7.
Der häufigste Irrtum: die US-Registrierung
In Foren liest man regelmäßig, man müsse sich als deutscher Verkäufer in den USA steuerlich registrieren, sobald man dort produzieren lässt.
Eine Registrierungspflicht in einem US-Bundesstaat setzt einen sogenannten Nexus voraus, also eine steuerliche Anknüpfung. Die entsteht typischerweise durch eigene Niederlassung, eigenes Lager, eigenes Personal oder durch das Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen mit eigenen Direktverkäufen.
Wer über Etsy verkauft und einen Dienstleister beauftragt, hat davon in aller Regel nichts. Die Druckerei ist nicht Deine Betriebsstätte, sondern die eines fremden Unternehmens.
Dazu kommt der zweite Punkt: Die amerikanische Verkaufssteuer wird ohnehin von Etsy übernommen. Warum und in welchem Umfang, steht in 4.7.
Was Du trotzdem zu tun hast
„Nicht steuerbar“ ist keine Freistellung von allem. Vier Punkte bleiben.
Nicht steuerbar heißt nicht unsichtbar. Jeder Verkauf wird erfasst, mit Datum, Betrag und Zuordnung zum Fall B.
Als in Deutschland Ansässiger versteuerst Du Dein Welteinkommen hier. Der Gewinn aus US-Verkäufen ist deutsche Einkommensteuer, ohne Ausnahme.
Als Regelbesteuerer werden nicht steuerbare Umsätze mit Lieferort im Ausland gesondert erfasst. Sie fehlen dort nicht, sie stehen nur in einer anderen Zeile.
Die Etsy-Gebühren und andere Leistungen aus dem Ausland sind davon unberührt. Sie werden gemeldet wie in Fall A, siehe 4.6.
Ein Verkauf, durchgerechnet
Annahmen: Verkaufspreis 32 US-Dollar, umgerechnet rund 29,90 Euro. Anbieterrechnung 15,50 Euro. Etsy-Gebühren 3,62 Euro netto. Regelbesteuerer.
| Posten | Betrag | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Dein Verkauf | 29,90 € | nicht steuerbar, keine deutsche USt |
| Anbieterrechnung USA | − 15,50 € | keine deutsche Vorsteuer enthalten |
| Etsy-Gebühren netto | − 3,62 € | § 13b: geschuldet und zugleich abziehbar |
| Bleibt vor sonstigen Kosten | 10,78 € | nichts davon geht an das Finanzamt aus Umsatzsteuer |
Vergleich mit Fall A: Dort gingen aus demselben Verkauf 2,30 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt. Hier keine. Dafür ist bei US-Käufern die Sales Tax im Spiel, die aber der Käufer zahlt und Etsy abführt.
Die Umrechnung. Du kalkulierst in Euro, verkaufst in Dollar und bekommst in Euro ausgezahlt. Zwischen Verkauf und Auszahlung liegt ein Kurs, und bei Listung in Fremdwährung kommen 2,5 Prozent Umrechnungsgebühr dazu.
Rechne mit einem Puffer, statt mit einem festen Kurs zu planen. Kapitel 18 geht darauf ein.
Wenn beide Fälle im selben Shop laufen
Möglich, aber es verlangt Ordnung. Zwei Dinge musst Du dann sauber trennen.
In der Buchhaltung. Zwei Umsatzarten, zwei Konten, zwei Zeilen in der Voranmeldung. Wer das erst am Jahresende auseinandersortiert, macht Handarbeit je Bestellung.
Beim Anbieter. Zwei Produktvarianten mit zwei Druckereien, siehe 2.6. Ein Produkt, das mal so und mal so produziert wird, macht die Zuordnung unmöglich.
Fall B ist steuerlich der angenehmste: keine deutsche Umsatzsteuer auf den Verkauf, volle Vorsteuer auf die Kosten.
Er verlangt dafür Genauigkeit an anderer Stelle: bei der Zuordnung der Umsätze, bei der Währung und bei der Frage, welche Druckerei tatsächlich produziert.
Aufgabe
Fall B durchdenken
Noch 4 Schritte offen.
Diesen Abschnitt hast Du schon abgeschlossen.
