4.4Die Steuerfrage bei Print on Demand25 Minuten

Fall B: Die USA fertigen, die USA kaufen

Danach hast Du: Du verstehst, warum US-Verkäufe in Deutschland nicht steuerbar sind, und weißt, welche Pflichten trotzdem bleiben.

Der Fall, bei dem im Netz der meiste Unsinn steht. Er ist rechtlich klar und wirkt nur deshalb kompliziert, weil viele ihn intuitiv falsch angehen.

Die Lage in drei Sätzen

Die Ware entsteht in den Vereinigten Staaten und wird dort ausgeliefert. Sie berührt Deutschland zu keinem Zeitpunkt. Nach der Grundregel aus 4.1 ist der Ort der Lieferung dort, wo die Beförderung beginnt, und das ist ein Lager in Nordamerika.

Die Folge

Dein Verkauf ist in Deutschland nicht steuerbar. Du weist darauf keine deutsche Umsatzsteuer aus und führst keine ab.

Das gilt unabhängig davon, ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht. Der Status spielt hier keine Rolle, weil es gar keinen deutschen Steuertatbestand gibt.

Der Punkt, der die Kleinunternehmerfrage kippt

Das Angenehme an diesem Fall: Die Vorsteuer bleibt trotzdem abziehbar.

Posten Umsatzsteuer Vorsteuer
Dein Verkauf in die USA keine —
Etsy-Gebühren geschuldet nach § 13b abziehbar als Regelbesteuerer
Software, Werkzeuge, Rechner — abziehbar als Regelbesteuerer
Rechnung des US-Anbieters — keine deutsche Vorsteuer enthalten
Warum das die Entscheidung aus Kapitel 3 dreht

Der Kleinunternehmer spart hier nichts, weil es keine Umsatzsteuer auf den Verkauf gibt, die man sparen könnte. Er verzichtet aber weiterhin auf die Vorsteuer aus Gebühren und Werkzeugen.

Genau das ist der Grund, warum bei einem reinen US-Shop die Regelbesteuerung meist die bessere Wahl ist. Die Rechnung dazu steht in 3.7.

Der häufigste Irrtum: die US-Registrierung

In Foren liest man regelmäßig, man müsse sich als deutscher Verkäufer in den USA steuerlich registrieren, sobald man dort produzieren lässt.

Für den normalen Fall stimmt das nicht

Eine Registrierungspflicht in einem US-Bundesstaat setzt einen sogenannten Nexus voraus, also eine steuerliche Anknüpfung. Die entsteht typischerweise durch eigene Niederlassung, eigenes Lager, eigenes Personal oder durch das Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen mit eigenen Direktverkäufen.

Wer über Etsy verkauft und einen Dienstleister beauftragt, hat davon in aller Regel nichts. Die Druckerei ist nicht Deine Betriebsstätte, sondern die eines fremden Unternehmens.

Dazu kommt der zweite Punkt: Die amerikanische Verkaufssteuer wird ohnehin von Etsy übernommen. Warum und in welchem Umfang, steht in 4.7.

Was Du trotzdem zu tun hast

„Nicht steuerbar“ ist keine Freistellung von allem. Vier Punkte bleiben.

Die Umsätze gehören in die Buchhaltung

Nicht steuerbar heißt nicht unsichtbar. Jeder Verkauf wird erfasst, mit Datum, Betrag und Zuordnung zum Fall B.

Der Gewinn ist einkommensteuerpflichtig

Als in Deutschland Ansässiger versteuerst Du Dein Welteinkommen hier. Der Gewinn aus US-Verkäufen ist deutsche Einkommensteuer, ohne Ausnahme.

Die Umsätze stehen in der Voranmeldung

Als Regelbesteuerer werden nicht steuerbare Umsätze mit Lieferort im Ausland gesondert erfasst. Sie fehlen dort nicht, sie stehen nur in einer anderen Zeile.

Die Reverse-Charge-Fälle laufen weiter

Die Etsy-Gebühren und andere Leistungen aus dem Ausland sind davon unberührt. Sie werden gemeldet wie in Fall A, siehe 4.6.

Ein Verkauf, durchgerechnet

Annahmen: Verkaufspreis 32 US-Dollar, umgerechnet rund 29,90 Euro. Anbieterrechnung 15,50 Euro. Etsy-Gebühren 3,62 Euro netto. Regelbesteuerer.

Posten Betrag Steuerliche Behandlung
Dein Verkauf 29,90 € nicht steuerbar, keine deutsche USt
Anbieterrechnung USA − 15,50 € keine deutsche Vorsteuer enthalten
Etsy-Gebühren netto − 3,62 € § 13b: geschuldet und zugleich abziehbar
Bleibt vor sonstigen Kosten 10,78 € nichts davon geht an das Finanzamt aus Umsatzsteuer

Vergleich mit Fall A: Dort gingen aus demselben Verkauf 2,30 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt. Hier keine. Dafür ist bei US-Käufern die Sales Tax im Spiel, die aber der Käufer zahlt und Etsy abführt.

Der Punkt, an dem die Rechnung wackelt

Die Umrechnung. Du kalkulierst in Euro, verkaufst in Dollar und bekommst in Euro ausgezahlt. Zwischen Verkauf und Auszahlung liegt ein Kurs, und bei Listung in Fremdwährung kommen 2,5 Prozent Umrechnungsgebühr dazu.

Rechne mit einem Puffer, statt mit einem festen Kurs zu planen. Kapitel 18 geht darauf ein.

Wenn beide Fälle im selben Shop laufen

Möglich, aber es verlangt Ordnung. Zwei Dinge musst Du dann sauber trennen.

In der Buchhaltung. Zwei Umsatzarten, zwei Konten, zwei Zeilen in der Voranmeldung. Wer das erst am Jahresende auseinandersortiert, macht Handarbeit je Bestellung.

Beim Anbieter. Zwei Produktvarianten mit zwei Druckereien, siehe 2.6. Ein Produkt, das mal so und mal so produziert wird, macht die Zuordnung unmöglich.

Zum Mitnehmen

Fall B ist steuerlich der angenehmste: keine deutsche Umsatzsteuer auf den Verkauf, volle Vorsteuer auf die Kosten.

Er verlangt dafür Genauigkeit an anderer Stelle: bei der Zuordnung der Umsätze, bei der Währung und bei der Frage, welche Druckerei tatsächlich produziert.

Aufgabe

Fall B durchdenken

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