4.5Die Steuerfrage bei Print on Demand20 Minuten
Fall C: Lieferung ins EU-Ausland und die 10.000er-Grenze
Danach hast Du: Du kennst die Schwelle, weißt, was alles hineinzählt, und hast eine Überwachung dafür eingerichtet.
Dieser Abschnitt ist noch zu
Der Kurs baut aufeinander auf: Jeder Abschnitt setzt voraus, was in den vorigen entschieden wurde. 4.5 öffnet sich, sobald alles davor abgeschlossen ist.
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Fall C ist der, den man nicht wählt. Er kommt von selbst, sobald der erste Käufer aus Österreich, den Niederlanden oder Frankreich bestellt, und das passiert bei einem deutschsprachigen Shop schneller als gedacht.
Die Ausgangslage
Du lieferst an eine Privatperson in einem anderen EU-Land. Die Ware kommt aus einer Druckerei in der EU. Damit liegt ein sogenannter innergemeinschaftlicher Fernverkauf vor.
Grundsätzlich verlagert sich der Ort der Lieferung bei Fernverkäufen in das Land des Käufers. Du müsstest dort die jeweilige Umsatzsteuer abführen.
Davon gibt es eine Ausnahme für kleine Umsätze: die 10.000-Euro-Schwelle nach § 3c UStG. Solange Du darunter bleibst, versteuerst Du weiter in Deutschland.
Die Schwelle im Einzelnen
Drei Eigenschaften, die alle drei überraschen.
Nicht 10.000 Euro je Land, sondern 10.000 Euro für alle EU-Länder zusammen. Wer nach Österreich, in die Niederlande und nach Frankreich liefert, addiert alle drei.
Die Schwelle gilt für Fernverkäufe und digitale Leistungen an Privatpersonen zusammen. Wer neben Shirts auch digitale Downloads verkauft, addiert beides.
Wie bei der 100.000er-Grenze der Kleinunternehmerregelung: ab dem Umsatz, der sie überschreitet. Nicht ab dem Folgemonat.
Digitale Produkte sind bei Etsy-Verkäufern ein beliebter zweiter Baustein. Wer neben bedruckten Shirts noch Druckvorlagen als Download anbietet, zählt beides in dieselbe Schwelle.
Zwei Geschäfte, eine Grenze. Wer sie getrennt überwacht, überschreitet sie irgendwann, ohne es zu merken.
Was unterhalb der Schwelle gilt
Der einfache Fall, und der, in dem Du die ersten Jahre wahrscheinlich bist.
| Status | Was Du berechnest | Wohin die Steuer geht |
|---|---|---|
| Regelbesteuerer | deutsche Umsatzsteuer, 19 Prozent | an Dein deutsches Finanzamt |
| Kleinunternehmer | keine | — |
Praktisch heißt das: Ein Verkauf nach Österreich wird behandelt wie ein Verkauf nach Bochum. Deshalb ist Fall C unterhalb der Schwelle kein eigener Fall, sondern eine Variante von Fall A.
Was oberhalb der Schwelle gilt
Ab dem Überschreiten verlagert sich der Ort in das Zielland. Dann schuldest Du die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes, und die liegt in mehreren Nachbarländern über dem deutschen Satz.
Damit Du Dich nicht in jedem EU-Land einzeln registrieren musst, gibt es den One-Stop-Shop. Du meldest Dich einmal beim Bundeszentralamt für Steuern an und gibst dort eine Sammelmeldung ab. Das Amt verteilt die Beträge an die anderen Länder.
Die Meldung ist quartalsweise abzugeben. Die Registrierung erfolgt vorab und wirkt in der Regel ab dem folgenden Quartal, deshalb lohnt es sich, sie rechtzeitig anzustoßen.
- Deine Etsy-Preise müssen die Steuer des Ziellandes tragen. Bei gleichem Bruttopreis sinkt Deine Marge in Ländern mit höherem Satz.
- Deine Buchhaltung braucht die Umsätze nach Zielland getrennt.
- Die Ausgangsrechnungen weisen den Satz des Ziellandes aus.
- Es kommt eine Quartalsmeldung zusätzlich zur normalen Voranmeldung dazu.
Die freiwillige Option
Du kannst auf die Schwelle verzichten und sofort im Zielland versteuern. Das klingt nach Mehrarbeit ohne Nutzen und hat einen Anwendungsfall.
Wenn Du überwiegend in Länder mit niedrigerem Steuersatz als in Deutschland lieferst. Dann bleibt bei gleichem Bruttopreis mehr bei Dir.
Für die typische POD-Konstellation mit Österreich und den Niederlanden, beide über dem deutschen Satz, ist es das Gegenteil. Der Verzicht bindet zudem zwei Kalenderjahre.
Der Sonderfall Kleinunternehmer
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es erstmals eine EU-weite Kleinunternehmerregelung. Deutsche Kleinunternehmer können die Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen.
Dafür ist ein besonderes Meldeverfahren mit einer eigenen Kennnummer nötig. Für einen POD-Shop mit nennenswertem EU-Auslandsgeschäft lohnt es sich, das prüfen zu lassen. Für den Anfang ist es kein Thema.
Was Du jetzt einrichtest
Auch wenn die Schwelle weit weg ist, kostet die Vorbereitung fünf Minuten und spart später eine unangenehme Überraschung.
| Maßnahme | Aufwand |
|---|---|
| Eine Zeile in der Monatsauswertung: kumulierte EU-Umsätze an Privatpersonen | einmalig 5 Minuten |
| Digitale Produkte in dieselbe Zeile aufnehmen | einmalig |
| Schwellenwert für die Vorwarnung festlegen, etwa 7.500 Euro | einmalig |
| Versandprofil auf die Länder begrenzen, in die Du wirklich liefern willst | einmalig, siehe 5.9 |
Unterhalb der Schwelle ist Fall C keine eigene Baustelle: Ein Verkauf nach Wien läuft wie einer nach Bochum.
Wichtig ist nur, die Summe im Blick zu behalten und dabei Waren und digitale Produkte zusammenzurechnen. Wer das tut, sieht die Schwelle Monate vorher kommen.
Aufgabe
Die Schwelle im Blick behalten
Noch 4 Schritte offen.
Diesen Abschnitt hast Du schon abgeschlossen.
