4.5Die Steuerfrage bei Print on Demand20 Minuten

Fall C: Lieferung ins EU-Ausland und die 10.000er-Grenze

Danach hast Du: Du kennst die Schwelle, weißt, was alles hineinzählt, und hast eine Überwachung dafür eingerichtet.

Fall C ist der, den man nicht wählt. Er kommt von selbst, sobald der erste Käufer aus Österreich, den Niederlanden oder Frankreich bestellt, und das passiert bei einem deutschsprachigen Shop schneller als gedacht.

Die Ausgangslage

Du lieferst an eine Privatperson in einem anderen EU-Land. Die Ware kommt aus einer Druckerei in der EU. Damit liegt ein sogenannter innergemeinschaftlicher Fernverkauf vor.

Die Grundregel und ihre Ausnahme

Grundsätzlich verlagert sich der Ort der Lieferung bei Fernverkäufen in das Land des Käufers. Du müsstest dort die jeweilige Umsatzsteuer abführen.

Davon gibt es eine Ausnahme für kleine Umsätze: die 10.000-Euro-Schwelle nach § 3c UStG. Solange Du darunter bleibst, versteuerst Du weiter in Deutschland.

Die Schwelle im Einzelnen

10.000 €netto im Kalenderjahr, EU-weit zusammengerechnet
1 Grenzefür alle Zielländer gemeinsam, nicht je Land
sofortwirkt die Überschreitung, ab dem Umsatz, der sie reißt

Drei Eigenschaften, die alle drei überraschen.

Sie gilt EU-weit zusammen

Nicht 10.000 Euro je Land, sondern 10.000 Euro für alle EU-Länder zusammen. Wer nach Österreich, in die Niederlande und nach Frankreich liefert, addiert alle drei.

Sie umfasst mehr als Waren

Die Schwelle gilt für Fernverkäufe und digitale Leistungen an Privatpersonen zusammen. Wer neben Shirts auch digitale Downloads verkauft, addiert beides.

Sie wirkt sofort

Wie bei der 100.000er-Grenze der Kleinunternehmerregelung: ab dem Umsatz, der sie überschreitet. Nicht ab dem Folgemonat.

Der Punkt, der bei POD leicht übersehen wird

Digitale Produkte sind bei Etsy-Verkäufern ein beliebter zweiter Baustein. Wer neben bedruckten Shirts noch Druckvorlagen als Download anbietet, zählt beides in dieselbe Schwelle.

Zwei Geschäfte, eine Grenze. Wer sie getrennt überwacht, überschreitet sie irgendwann, ohne es zu merken.

Was unterhalb der Schwelle gilt

Der einfache Fall, und der, in dem Du die ersten Jahre wahrscheinlich bist.

Status Was Du berechnest Wohin die Steuer geht
Regelbesteuerer deutsche Umsatzsteuer, 19 Prozent an Dein deutsches Finanzamt
Kleinunternehmer keine —

Praktisch heißt das: Ein Verkauf nach Österreich wird behandelt wie ein Verkauf nach Bochum. Deshalb ist Fall C unterhalb der Schwelle kein eigener Fall, sondern eine Variante von Fall A.

Was oberhalb der Schwelle gilt

Ab dem Überschreiten verlagert sich der Ort in das Zielland. Dann schuldest Du die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes, und die liegt in mehreren Nachbarländern über dem deutschen Satz.

Das OSS-Verfahren

Damit Du Dich nicht in jedem EU-Land einzeln registrieren musst, gibt es den One-Stop-Shop. Du meldest Dich einmal beim Bundeszentralamt für Steuern an und gibst dort eine Sammelmeldung ab. Das Amt verteilt die Beträge an die anderen Länder.

Die Meldung ist quartalsweise abzugeben. Die Registrierung erfolgt vorab und wirkt in der Regel ab dem folgenden Quartal, deshalb lohnt es sich, sie rechtzeitig anzustoßen.

Was sich mit OSS ändert
  1. Deine Etsy-Preise müssen die Steuer des Ziellandes tragen. Bei gleichem Bruttopreis sinkt Deine Marge in Ländern mit höherem Satz.
  2. Deine Buchhaltung braucht die Umsätze nach Zielland getrennt.
  3. Die Ausgangsrechnungen weisen den Satz des Ziellandes aus.
  4. Es kommt eine Quartalsmeldung zusätzlich zur normalen Voranmeldung dazu.

Die freiwillige Option

Du kannst auf die Schwelle verzichten und sofort im Zielland versteuern. Das klingt nach Mehrarbeit ohne Nutzen und hat einen Anwendungsfall.

Wann sich der freiwillige Verzicht lohnt

Wenn Du überwiegend in Länder mit niedrigerem Steuersatz als in Deutschland lieferst. Dann bleibt bei gleichem Bruttopreis mehr bei Dir.

Für die typische POD-Konstellation mit Österreich und den Niederlanden, beide über dem deutschen Satz, ist es das Gegenteil. Der Verzicht bindet zudem zwei Kalenderjahre.

Der Sonderfall Kleinunternehmer

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es erstmals eine EU-weite Kleinunternehmerregelung. Deutsche Kleinunternehmer können die Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen.

Dafür ist ein besonderes Meldeverfahren mit einer eigenen Kennnummer nötig. Für einen POD-Shop mit nennenswertem EU-Auslandsgeschäft lohnt es sich, das prüfen zu lassen. Für den Anfang ist es kein Thema.

Was Du jetzt einrichtest

Auch wenn die Schwelle weit weg ist, kostet die Vorbereitung fünf Minuten und spart später eine unangenehme Überraschung.

Maßnahme Aufwand
Eine Zeile in der Monatsauswertung: kumulierte EU-Umsätze an Privatpersonen einmalig 5 Minuten
Digitale Produkte in dieselbe Zeile aufnehmen einmalig
Schwellenwert für die Vorwarnung festlegen, etwa 7.500 Euro einmalig
Versandprofil auf die Länder begrenzen, in die Du wirklich liefern willst einmalig, siehe 5.9
Zum Mitnehmen

Unterhalb der Schwelle ist Fall C keine eigene Baustelle: Ein Verkauf nach Wien läuft wie einer nach Bochum.

Wichtig ist nur, die Summe im Blick zu behalten und dabei Waren und digitale Produkte zusammenzurechnen. Wer das tut, sieht die Schwelle Monate vorher kommen.

Aufgabe

Die Schwelle im Blick behalten

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