Vertiefung

Gewährleistungslabel ab dem 27. September 2026: Was Etsy-Verkäufer wissen müssen

Ab dem 27. September 2026 gilt eine neue Informationspflicht über die gesetzlichen Mängelrechte. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung 2025/1960, Marktplätze wie Etsy sind ausdrücklich betroffen.

Von Oliver Wrase22 Min. LesezeitStand

Der 27. September 2026 ist ein feststehender Stichtag: Ab dann müssen Onlineshops und Marktplätze über die gesetzlichen Mängelrechte mit einem vorgegebenen Label informieren. Etsy wird in den Grundlagen ausdrücklich genannt.

Es gibt in diesem Kapitel wenige Termine, die feststehen. Dieser steht fest: Ab dem 27. September 2026 müssen Händler Verbraucher mit einem vorgegebenen Gewährleistungslabel über die gesetzlichen Mängelrechte informieren. Dazu kommt ein Garantielabel für Produkte, für die eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht.

Die Grundlagen sind die EU-Richtlinie 2024/825, die die zugrunde liegende Informationspflicht schafft, und die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960, die das Format des Labels festlegt.

Betroffen sind B2C-Onlineshops mit Bestellfunktion sowie Verkaufsplattformen und Marktplätze, Etsy wird dabei ausdrücklich genannt. Nicht betroffen sind reine B2B-Geschäfte, Websites ohne Bestellfunktion sowie der Verkauf digitaler Inhalte und Dienstleistungen.

Und die Darstellung ist vorgegeben: farbig, direkt sichtbar und vor der Bestellung. Ein Hinweis in den AGB oder in einem verlinkten Rechtstext erfüllt das nicht.

Was das für Dich heißt, hängt an einer Frage, die ich hier nicht beantworten kann: Wie setzt Etsy das um? Auf einem Marktplatz gestaltest Du die Produktseite nicht. Ob die Plattform ein Feld bereitstellt, das Label selbst einblendet oder von Verkäufern etwas verlangt, ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht abschließend geklärt. Was Du tun kannst, ist Dich vorzubereiten, und das ist mehr, als es zunächst klingt.

Der Hinweis, der hier besonders zählt: Ich bin kein Rechtsanwalt. Die Stichtage und Grundlagen in diesem Beitrag sind belegbar. Wie die Pflicht in Deinem konkreten Fall zu erfüllen ist, gehört anwaltlich geklärt, und zwar rechtzeitig vor dem Stichtag, nicht danach.

Der 27. September 2026 ist ein Stichtag, kein Vorschlag

Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960. Betroffen sind B2C-Onlineshops mit Bestellfunktion und Marktplätze, Etsy ausdrücklich eingeschlossen. Darstellung: farbig, sichtbar, vor der Bestellung. Nicht betroffen: reines B2B, Seiten ohne Bestellfunktion, digitale Inhalte und Dienstleistungen.

Worum es bei der Gewährleistung überhaupt geht

Bevor es um das Label geht, gehört der Inhalt geklärt, denn genau darüber soll informiert werden.

Die gesetzliche Gewährleistung, juristisch die Mängelhaftung, ist der Anspruch des Käufers darauf, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist. Ist sie es nicht, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, unter Voraussetzungen den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz fordern.

Was ein Mangel ist, bestimmt sich nach mehreren Kriterien: der vereinbarten Beschaffenheit, der Eignung für die vorausgesetzte Verwendung und dem, was der Käufer bei einer Sache dieser Art üblicherweise erwarten darf.

Die Frist beträgt beim Verbrauchsgüterkauf über bewegliche Sachen grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. Gegenüber Verbrauchern ist sie bei neuer Ware nicht verkürzbar.

Der Punkt, der auf Etsy am meisten Wirkung entfaltet: Innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Übergabe wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Diese Beweislastverteilung ist der eigentliche Hebel. In dieser Zeit musst Du beweisen, dass die Ware in Ordnung war, nicht der Käufer das Gegenteil.

Gewährleistung

Besteht kraft Gesetzes und kostet den Käufer nichts.

  • Zwei Jahre ab Übergabe beim Verbrauchsgüterkauf über bewegliche Sachen
  • Bei neuer Ware gegenüber Verbrauchern nicht verkürzbar
  • Setzt einen Mangel bei Übergabe voraus
  • Gilt auch dann, wenn niemand etwas verspricht

Garantie

Ein freiwilliges Versprechen von Hersteller oder Verkäufer.

  • Inhalt richtet sich nach der Garantieerklärung
  • Kann großzügiger sein als das Gesetz
  • Kann auch weniger wert sein, als sie klingt
  • Wer sie gibt, geht eine Verpflichtung ein

Gewährleistung ist nicht Garantie

Die Verwechslung ist alltäglich und der Grund, warum die neue Informationspflicht überhaupt geschaffen wurde.

Gewährleistung ist gesetzlich. Sie besteht kraft Gesetzes, Du kannst sie gegenüber Verbrauchern bei neuer Ware nicht ausschließen oder verkürzen, und sie kostet den Käufer nichts.

Garantie ist freiwillig. Sie ist ein zusätzliches Versprechen, das ein Hersteller oder Verkäufer abgibt. Ihr Inhalt richtet sich nach der Garantieerklärung. Sie kann großzügiger sein als das Gesetz, und sie kann auch weniger wert sein, als sie klingt.

Warum die Verwechslung ein Problem ist: Verbraucher hören „zwei Jahre Garantie“ und halten das für ein besonderes Entgegenkommen. Tatsächlich beschreibt es oft nur die gesetzliche Lage. Umgekehrt glauben viele, sie hätten keine Rechte mehr, weil „keine Garantie“ gegeben wurde.

Genau diese Unklarheit soll das Gewährleistungslabel beseitigen. Es informiert über das, was ohnehin gilt, sichtbar, standardisiert und vor der Bestellung.

Was das Gewährleistungslabel leistet

Das Label ist eine standardisierte Darstellung. Der Gedanke dahinter ist derselbe wie beim Energielabel oder bei der Nährwertkennzeichnung: Ein einheitliches, wiedererkennbares Format wirkt zuverlässiger als ein Fließtext, den niemand liest.

Was das für die Gestaltung bedeutet:

Es ist nichts, was Du selbst formulierst. Das Format ergibt sich aus der Durchführungsverordnung.

Es muss farbig dargestellt werden. Eine Schwarzweiß-Variante oder eine reine Textzeile erfüllt die Vorgabe nicht.

Es muss vor der Bestellung sichtbar sein, also im Kaufprozess und nicht erst in der Bestätigung.

Es muss direkt sichtbar sein, nicht hinter einem Link.

Was daraus folgt: Diese Anforderung ist technisch, nicht redaktionell. Sie lässt sich nicht durch einen guten Text lösen, sondern nur durch eine Anpassung der Seite, und die kann auf einem Marktplatz nur die Plattform vornehmen.

„Fünf Jahre auf die Naht“ ist eine Zusage

Wer selbst eine Garantie verspricht, geht damit eine Verpflichtung ein, eine Garantieerklärung muss bestimmten Anforderungen genügen. Und sie kann zusätzlich eine Darstellungspflicht auslösen, weil das Garantielabel bei einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren produktspezifisch auf der Detailseite vorgesehen ist. Ein solcher Satz gehört durchdacht, bevor er in eine Produktbeschreibung wandert.

Das Garantielabel und wann es dazukommt

Neben dem Gewährleistungslabel steht ein zweites Element.

Das Garantielabel kommt zum Einsatz, wenn für ein Produkt eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht. Für dieses Label ist eine produktspezifische Anzeige auf der Detailseite vorgesehen, es hängt also am einzelnen Artikel, nicht am Shop.

Für die meisten Etsy-Verkäufer ist das keine Frage. Wer selbst fertigt und keine Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus verspricht, hat mit dem Garantielabel nichts zu tun.

Relevant wird es bei zugekaufter Ware oder Komponenten, für die ein Hersteller eine längere Garantie gibt: etwa bei Uhrwerken, elektronischen Bauteilen oder bestimmten Materialien. Dann stellt sich die Frage, ob diese Garantie in Deinem Angebot beworben wird und was dann anzuzeigen ist.

Und ein Punkt zur Vorsicht: Wer selbst eine Garantie verspricht, „fünf Jahre auf die Naht“ ist auf Etsy keine Seltenheit, geht damit eine Verpflichtung ein. Eine Garantieerklärung muss bestimmten Anforderungen genügen, und sie kann mit dem Label eine zusätzliche Darstellungspflicht auslösen. Bevor Du eine Garantie in eine Produktbeschreibung schreibst, gehört das durchdacht.

Wer betroffen ist, und wer nicht

Die Abgrenzung ist in den Grundlagen klar gezogen.

Betroffen

Angebote an Verbraucher mit Bestellmöglichkeit.

  • B2C-Onlineshops mit Bestellfunktion
  • Verkaufsplattformen und Marktplätze
  • Etsy wird ausdrücklich genannt
  • Physische Waren im Verbrauchsgüterkauf

Nicht betroffen

Konstellationen außerhalb des Anwendungsbereichs.

  • Reine B2B-Geschäfte
  • Websites ohne Bestellfunktion
  • Digitale Inhalte
  • Dienstleistungen

Für einen typischen Etsy-Shop heißt das: Du bist betroffen, sobald Du physische Ware an Verbraucher verkaufst. Das ist der Normalfall.

Für reine Download-Shops heißt das: Du bist nicht betroffen, weil digitale Inhalte ausgenommen sind.

Für gemischte Shops heißt das: Die Unterscheidung läuft je Artikel, nicht je Shop. Wer Poster als Datei und als Druck anbietet, hat zwei verschiedene Fälle im selben Sortiment. Wie sich das darstellt, hängt wieder daran, was Etsy technisch vorsieht.

Und ein Punkt zur Auftragsarbeit: Eine individuell gefertigte physische Ware bleibt eine Ware. Der Umstand, dass sie nach Kundenwunsch entsteht, ändert an der Gewährleistung nichts, anders als beim Widerrufsrecht, wo es dafür eine Ausnahme gibt. Das ist eine Unterscheidung, die regelmäßig durcheinandergeht: Kein Widerrufsrecht bedeutet nicht keine Gewährleistung.

Was Du bis zum Stichtag tun kannst

Die ehrliche Antwort lautet: an der Anzeige selbst wenig, an der Vorbereitung einiges.

  1. Erinnerung setzen Auf Anfang September 2026, mit dem Auftrag, den Stand bei Etsy zu prüfen. Der Stichtag ist der 27. September 2026, wer sich im Oktober damit befasst, ist zu spät.
  2. Etsy-Mitteilungen einschalten Die Benachrichtigungen zu Richtlinienänderungen aktivieren und lesen. Sie sind der einzige verlässliche Kanal für Plattformumsetzungen.
  3. Bestehende Texte prüfen Alle Stellen suchen, an denen Du Gewährleistung oder Garantie erwähnst, AGB, Rückgaberichtlinie, Artikelbeschreibungen, Beileger.
  4. Unwirksame Klauseln entfernen Verkürzte Fristen, Ausschlüsse bei handgemachter Ware, Rügefristen. Diese Klauseln sind schon heute unwirksam und werden mit der neuen Sichtbarkeit noch auffälliger.
  5. Garantieversprechen inventarisieren Wo versprichst Du etwas über das Gesetz hinaus? Ist das gewollt, und kannst Du es halten?
  6. Rechtsberatung terminieren Wenn Du ohnehin einmal im Jahr prüfen lässt, leg den Termin so, dass er vor den Stichtag fällt.

Der Punkt, den ich am wichtigsten finde, ist der vierte. Das Label macht die gesetzliche Gewährleistung für jeden Käufer sichtbar. Ein Shop, der daneben in seinen AGB behauptet, es gebe nur ein Jahr Gewährleistung, produziert einen offenen Widerspruch, auf derselben Seite. Das ist ein Angriffspunkt, den man vorher wegräumen sollte.

Die Klauseln, die jetzt weg sollten

Aus dem, was mir in Shop-Texten begegnet ist. Alle diese Formulierungen sind gegenüber Verbrauchern schon heute unwirksam.

„Gewährleistung ein Jahr“. Bei neuer Ware nicht verkürzbar.

„Keine Gewährleistung bei handgemachten Artikeln“. Handarbeit ist kein Ausschlussgrund.

„Mängel sind innerhalb von sieben Tagen zu melden“. Eine Rügefrist gegenüber Verbrauchern ist unwirksam.

„Wir bessern nach, ein Umtausch ist ausgeschlossen“. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung liegt beim Käufer.

„Naturprodukte sind von der Gewährleistung ausgenommen“. Was Du tun kannst, ist die Beschaffenheit zutreffend beschreiben. Also sagen, dass Farb- und Maserungsunterschiede zum Material gehören. Das ist keine Ausnahme von der Gewährleistung, sondern eine Beschreibung dessen, was geschuldet ist. Der Unterschied ist juristisch erheblich.

„Keine Rücknahme bei Sale-Artikeln“. Weder für Gewährleistung noch für den Widerruf zulässig.

Was stattdessen sinnvoll ist: eine präzise Produktbeschreibung. Je genauer Du beschreibst, was der Käufer bekommt, Material, Maße, Toleranzen, produktbedingte Abweichungen, desto klarer ist, was als vertragsgemäß gilt. Das ist der einzige legale Weg, den Umfang der Gewährleistung zu beeinflussen, und er ist wirksamer als jede Klausel.

Was das Label praktisch verändern wird

Eine Einschätzung, keine Rechtsauskunft.

Die Zahl der Anfragen wird steigen. Eine sichtbare Information über gesetzliche Rechte führt dazu, dass mehr Menschen diese Rechte kennen und geltend machen. Das ist der ausdrückliche Zweck der Regelung.

Die Unterscheidung zwischen Widerruf und Gewährleistung wird wichtiger. Heute kommen die meisten Rückgabewünsche auf Etsy über das Widerrufsrecht oder über Kulanz. Mit einem sichtbaren Gewährleistungshinweis werden mehr Käufer den Mangelweg wählen, und der hat andere Fristen, andere Rechtsfolgen und andere Beweislastregeln.

Die Produktbeschreibung wird zum entscheidenden Text. Wenn ein Käufer einen Mangel behauptet, ist die Frage, was geschuldet war. Das steht in Deiner Beschreibung. Wer dort präzise ist, hat eine Grundlage. Wer mit Stimmungsbildern und Adjektiven arbeitet, hat keine.

Und ein Effekt, den ich für unterschätzt halte: Shops, die bislang mit unwirksamen Ausschlussklauseln gearbeitet haben, werden auffälliger. Der Widerspruch zwischen einem farbigen Label über die gesetzlichen Rechte und einem AGB-Text, der sie leugnet, springt ins Auge.

Wie Du mit Mängelanzeigen umgehst

Weil dieser Teil mit dem Label wichtiger wird.

Erst zuhören, dann einordnen. Viele Nachrichten, die wie eine Mängelanzeige klingen, sind keine, sondern Enttäuschung über eine Erwartung, die das Produkt nie erfüllen sollte. Ein Kunde, dem eine Farbe nicht gefällt, hat keinen Mangel. Ein Kunde, bei dem sich nach zwei Wochen eine Naht löst, schon.

Dokumentieren. Bitte um Fotos, notier Datum und Beschreibung. Das ist Deine einzige Grundlage, wenn es später Streit gibt.

Die Frist im Blick behalten. Innerhalb der ersten Zeit nach Übergabe trägst Du die Beweislast dafür, dass die Ware in Ordnung war. Praktisch heißt das: In dieser Phase führt der Streit selten zu etwas.

Nacherfüllung anbieten. Der Käufer wählt zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Bei handgemachter Ware ist die Ersatzlieferung oft die einfachere Lösung.

Und die unternehmerische Ebene: Bei kleinen Beträgen ist eine schnelle Kulanzlösung fast immer günstiger als eine Diskussion. Nicht weil der Anspruch bestünde, sondern weil eine Bewertung länger wirkt als eine Rückerstattung. Das ist keine rechtliche Aussage, sondern eine Rechnung.

  • Fotos und Beschreibung vom Käufer erbitten und ablegen
  • Datum der Übergabe und der Meldung festhalten
  • Prüfen, ob ein Mangel oder eine enttäuschte Erwartung vorliegt
  • Nacherfüllung anbieten, Wahlrecht des Käufers beachten
  • Bei kleinen Beträgen die wirtschaftliche Lösung wählen
  • Vorgang notieren, auch für die Mustererkennung über mehrere Fälle

Vergleichstabelle von Widerruf, Gewährleistung und Garantie mit den Anforderungen an das Label und einer Liste unwirksamer Klauseln

Kein Widerrufsrecht bedeutet nicht keine Gewährleistung. Die drei Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen.

Das Zusammenspiel mit den anderen Pflichten

Damit die Einordnung stimmt.

Widerrufsrecht und Gewährleistung sind zwei getrennte Wege. Der Widerruf braucht keinen Grund und hat eine kurze Frist. Die Gewährleistung braucht einen Mangel und hat eine lange Frist. Bei personalisierter Ware kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, die Gewährleistung nicht. Mehr dazu im Beitrag zur Widerrufsbelehrung.

AGB dürfen die Gewährleistung nicht einschränken. Was sie können, ist Abläufe beschreiben. Mehr dazu im Beitrag zu den AGB für den Shop.

Produktsicherheit ist eine andere Ebene: Sie betrifft die Frage, ob ein Produkt sicher ist, nicht ob es vertragsgemäß ist. Ein sicheres Produkt kann mangelhaft sein, ein mangelfreies unsicher.

Produktbeschreibung ist der Text, der über alle drei Ebenen entscheidet. Sie bestimmt, was geschuldet ist, sie trägt die Sicherheitshinweise, und sie enthält die Angaben zum Widerrufsrecht.

Was ich zum Umgang mit dem Stichtag rate

Konkret, weil der Termin nah ist.

Nicht in Panik verfallen. Die Anzeige des Labels auf einer Marktplatzseite ist keine Aufgabe, die Du technisch lösen kannst. Was Du kontrollierst, sind Deine Texte.

Nicht abwarten und nichts tun. Die Vorbereitung, Klauseln bereinigen, Beschreibungen schärfen, Garantieversprechen prüfen, ist unabhängig davon sinnvoll und braucht Zeit.

Nicht auf Gerüchte hören. In Verkäufergruppen kursieren zu solchen Stichtagen zuverlässig Halbwahrheiten. Die belastbaren Quellen sind die Richtlinie, die Durchführungsverordnung, die Mitteilungen von Etsy und ein Rechtsdienst, der das Thema verfolgt.

Und die Erinnerung wirklich setzen. Nicht im Kopf, sondern im Kalender, mit einem Datum vor dem Stichtag. Es ist der einfachste Teil dieser ganzen Vorbereitung und der, der am häufigsten unterbleibt.

Was bleibt, wenn das Label eingeführt ist

Ein Blick nach vorn.

Das Gewährleistungslabel ist Teil einer größeren Bewegung im europäischen Verbraucherrecht: mehr standardisierte, sichtbare Information statt Fließtext in Rechtsdokumenten. Dieselbe Logik steckt hinter den Angaben zur Produktsicherheit, hinter Kennzeichnungspflichten und hinter den Transparenzregeln für Marktplätze.

Was das für Verkäufer bedeutet: Der Trend geht dahin, dass Informationen dort stehen müssen, wo entschieden wird: auf der Produktseite, vor dem Klick. Rechtstexte, die man verlinkt und abhakt, verlieren an Bedeutung. Angaben, die im Listing stehen, gewinnen.

Was daraus folgt: Wer seine Listings sauber pflegt, arbeitet in die richtige Richtung. Die Produktseite ist inzwischen nicht mehr nur ein Verkaufstext, sondern der Ort, an dem ein wachsender Teil der Pflichtangaben landet, Produktsicherheit, Herstellerangaben, Widerrufshinweise und künftig das Gewährleistungslabel. Wie Du Bestandslistings ohne Sichtbarkeitsverlust überarbeitest, steht im Beitrag zum Aktualisieren von Listings.

Warum diese Pflicht überhaupt geschaffen wurde

Ein Blick auf den Hintergrund, weil er erklärt, wohin die Entwicklung geht.

Die zugrunde liegende Richtlinie gehört zu einem Bündel europäischer Vorhaben, das Verbraucher in die Lage versetzen soll, langlebigere Produkte bewusst zu wählen. Dahinter steht die Beobachtung, dass Kaufentscheidungen im Internet unter Zeitdruck fallen und dass Informationen, die in verlinkten Dokumenten stehen, praktisch niemanden erreichen.

Die Antwort darauf ist eine standardisierte Anzeige an der Entscheidungsstelle. Nicht ein Text, den man aufrufen kann, sondern ein Element, das man sieht.

Was das über die Richtung sagt: Der Trend geht weg von Rechtstexten, die man verlinkt, und hin zu Angaben, die auf der Produktseite stehen. Dieselbe Logik steckt hinter den Herstellerangaben nach der Produktsicherheitsverordnung, hinter Kennzeichnungspflichten und hinter Transparenzvorgaben für Marktplätze.

Was das für Dich praktisch bedeutet: Die Produktseite wird zum Träger eines wachsenden Teils der Pflichtangaben. Wer seine Listings ohnehin sorgfältig pflegt, arbeitet mit dieser Entwicklung. Wer Listings als reine Verkaufstexte behandelt und alles Rechtliche in Shop-Angaben auslagert, arbeitet dagegen.

  • „Ich habe zwei Jahre Garantie“, gemeint ist die gesetzliche Gewährleistung
  • „Sie haben keine Garantie gegeben, also kann ich nichts machen“
  • „Nach zwei Wochen kann ich nichts mehr reklamieren“, Verwechslung mit der Widerrufsfrist
  • „Bei handgemachter Ware gilt das nicht“
  • „Es war reduziert, deshalb keine Rücknahme“

Was Verbraucher heute über ihre Rechte wissen

Ein Blick auf den Ist-Zustand, weil er die Wirkung der Regelung erklärt.

In den Nachrichten, die auf Etsy zu Reklamationen eingehen, tauchen dieselben Missverständnisse regelmäßig auf.

„Ich habe zwei Jahre Garantie.“ Gemeint ist die gesetzliche Gewährleistung. Eine Garantie hat der Verkäufer meist nicht gegeben.

„Sie haben keine Garantie gegeben, also kann ich nichts machen.“ Falsch. Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig davon.

„Nach zwei Wochen kann ich nichts mehr reklamieren.“ Verwechslung mit der Widerrufsfrist. Die Mängelrechte laufen deutlich länger.

„Bei handgemachter Ware gilt das nicht.“ Ein Irrtum, den manche Shops sogar selbst befeuern.

„Es war reduziert, deshalb keine Rücknahme.“ Für Gewährleistung wie für Widerruf gleichermaßen falsch.

Was das Label daran ändern wird: Es beseitigt die erste und die zweite Fehlvorstellung, weil es die gesetzliche Lage sichtbar macht. Die anderen bleiben eine Frage der Kommunikation im Einzelfall.

Und was das für Dich bedeutet: Mehr Käufer werden ihre Rechte kennen. Das ist unbequem und gleichzeitig eine Chance: denn ein Käufer, der weiß, was ihm zusteht, argumentiert sachlicher als einer, der sich unsicher fühlt und deshalb laut wird.

Zwei Fotos je Bestellung

In der Zeit, in der zugunsten des Verbrauchers vermutet wird, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag, musst Du das Gegenteil beweisen, nicht der Käufer den Mangel. Fotos des Produkts vor dem Versand sind der billigste Nachweis, den es gibt. Zwei Bilder je Bestellung, abgelegt nach Bestellnummer, sind im Streitfall der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Beleg.

Die Beweislast und warum sie über Fälle entscheidet

Der praktisch wichtigste Mechanismus im Gewährleistungsrecht.

Zeigt sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Übergabe ein Mangel, wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. In dieser Phase musst also Du beweisen, dass die Ware in Ordnung war, nicht der Käufer das Gegenteil.

Was das praktisch heißt: In dieser Zeit ist ein Streit für Dich fast immer verloren, es sei denn, Du kannst etwas vorlegen.

Was Du vorlegen könntest:

Fotos des Produkts vor dem Versand. Bei höherpreisigen Einzelstücken eine Selbstverständlichkeit, bei Serienware machbar in Stichproben.

Eine dokumentierte Qualitätsprüfung, auch wenn sie nur aus einer Checkliste besteht.

Die Materialcharge und die Angaben des Lieferanten.

Die Versanddokumentation, falls ein Transportschaden im Raum steht.

Nach Ablauf dieses Zeitraums kehrt sich die Lage um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe angelegt war. Das gelingt selten, weshalb Fälle in dieser Phase meist anders ausgehen.

Was ich daraus mache: Fotos vor dem Versand sind der billigste Nachweis, den es gibt. Zwei Bilder je Bestellung, in einem Ordner nach Bestellnummer. Bei einem Streit ist das der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Beleg.

Wie Du die Beschaffenheit vertraglich festlegst

Der einzige legale Weg, den Umfang der Gewährleistung zu beeinflussen, und er läuft über die Beschreibung, nicht über Klauseln.

Der Gedanke: Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht der üblichen Erwartung entspricht. Was vereinbart ist, bestimmt Ihr, Du durch Deine Beschreibung, der Käufer durch seine Bestellung.

Was sich sinnvoll beschreiben lässt:

Bei Naturmaterialien: dass Farbe, Maserung und Struktur variieren und jedes Stück deshalb anders aussieht.

Bei Handarbeit: welche Toleranzen bei Maßen auftreten können, konkret in Zentimetern oder Millimetern.

Bei Keramik und Glas: dass Brennfarben schwanken und kleine Unregelmäßigkeiten zum Verfahren gehören.

Bei Textilien: welches Einlaufverhalten zu erwarten ist und wie zu pflegen ist.

Bei Vintage und Gebrauchtem: der konkrete Zustand, mit Fotos der Gebrauchsspuren.

Der Unterschied zur unzulässigen Klausel: Du schließt nichts aus. Du sagst, was der Käufer bekommt. Wenn er es in Kenntnis dessen bestellt, entspricht die Lieferung der Vereinbarung.

Was dabei nicht funktioniert: pauschale Formulierungen wie „Abweichungen sind kein Reklamationsgrund“. Das ist der Versuch eines Ausschlusses im Gewand einer Beschreibung, und er trägt nicht. Der Unterschied liegt in der Konkretheit: „Maßtoleranz bis 5 Millimeter“ ist eine Beschaffenheitsangabe, „geringfügige Abweichungen möglich“ ist keine.

  • Materialien konkret benennen, nicht nur schlagwortartig
  • Maße mit Toleranzen angeben, in Zahlen
  • Farb- und Strukturschwankungen bei Naturmaterialien beschreiben
  • Pflege- und Belastungshinweise geben, wo die Haltbarkeit davon abhängt
  • Bei Gebrauchtware den Zustand mit Fotos dokumentieren
  • Keine Pauschalformeln, die einen Ausschluss verschleiern

Der Unterschied zwischen Mangel, Transportschaden und Fehlgebrauch

Drei Fälle, die im Postfach gleich aussehen und rechtlich verschieden sind.

Der Mangel liegt in der Ware selbst und war bei Übergabe angelegt. Eine Naht, die nicht hält. Ein Glas mit einem Haarriss. Eine falsch gelieferte Größe.

Der Transportschaden entsteht auf dem Weg. Beim Versendungskauf an einen Verbraucher trägst Du grundsätzlich das Risiko bis zur Übergabe an den Käufer. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Verkauf an Unternehmer. Praktisch heißt das: Ein zerbrochenes Glas ist Dein Problem, nicht das des Käufers.

Der Fehlgebrauch liegt beim Käufer. Ein Holzbrett in der Spülmaschine, eine Kerze ohne Dochtkürzung, ein Kleidungsstück falsch gewaschen.

Warum die Unterscheidung zählt:

Beim Mangel schuldest Du Nacherfüllung.

Beim Transportschaden schuldest Du ebenfalls, und hast Deinerseits gegebenenfalls Ansprüche gegen den Versanddienstleister oder aus einer Versicherung.

Beim Fehlgebrauch schuldest Du nichts, kannst aber aus Kulanz reagieren.

Was in der Praxis hilft: eine sachliche Nachfrage mit Fotos, bevor Du entscheidest. Sehr oft klärt sich der Fall dabei von selbst, entweder weil der Käufer den Ablauf schildert oder weil die Bilder eine eindeutige Sprache sprechen. Und bei Transportschäden gehört die Verpackung fotografiert, nicht nur das Produkt.

  1. Fundstellen suchen Alle Erwähnungen von Gewährleistung und Garantie im gesamten Auftritt.
  2. Unwirksame Klauseln streichen Verkürzte Fristen, Ausschlüsse, Rügefristen.
  3. Beschaffenheit schärfen In den meistverkauften Listings Material, Maße und Toleranzen konkretisieren.
  4. Etsy-Stand prüfen Gibt es eine Ankündigung zur Umsetzung der Anzeige?

Was der Stichtag für Deinen Jahresplan bedeutet

Praktisch gedacht, weil der Termin nah ist.

Wer ohnehin einmal im Jahr seine Rechtstexte prüft, sollte diesen Durchgang so legen, dass er vor dem 27. September 2026 liegt. Damit fällt die Vorbereitung auf das Label in einen Termin, den Du sowieso hast.

Was in diesen Durchgang gehört:

Alle Erwähnungen von Gewährleistung und Garantie im gesamten Auftritt suchen, AGB, Rückgaberichtlinie, Artikelbeschreibungen, Beileger, Antwortvorlagen für Kundennachrichten.

Unwirksame Klauseln streichen.

Beschaffenheitsangaben in den meistverkauften Listings schärfen.

Prüfen, ob Du irgendwo eine Garantie versprichst, die Du nicht halten kannst oder nicht halten willst.

Und den Stand bei Etsy prüfen: Gibt es eine Ankündigung, wie die Plattform die Anzeige umsetzt?

Was Du danach hast: einen Shop, der auf den Stichtag vorbereitet ist, unabhängig davon, welche Lösung Etsy technisch wählt. Mehr kannst Du an dieser Stelle nicht tun, und weniger solltest Du nicht tun.

Was ich für die Zeit nach dem Stichtag erwarte

Eine Einschätzung, ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

Wahrscheinlich: Etsy wird eine plattformseitige Lösung bauen, weil die Verordnung Marktplätze ausdrücklich erfasst und eine individuelle Umsetzung durch Millionen Verkäufer technisch nicht darstellbar wäre. Für Dich läuft es dann vermutlich auf ein Feld oder eine Voreinstellung hinaus.

Ebenfalls wahrscheinlich: Es wird eine Übergangsphase mit Unklarheiten geben, in der Verkäufergruppen voller widersprüchlicher Ratschläge sind. Das war bei der Produktsicherheitsverordnung genauso.

Was Du dann brauchst: eine belastbare Quelle statt eines Forums. Die Mitteilungen von Etsy, der Verordnungstext und ein Rechtsdienst, der das Thema verfolgt.

Was ich für den vernünftigen Umgang halte: Die eigenen Texte vorher in Ordnung bringen und die Umsetzung der Anzeige der Plattform überlassen, bis sie sich äußert. Aktionismus an einer Stelle, die Du nicht gestaltest, bringt nichts, und Untätigkeit an den Stellen, die Du gestaltest, ist der eigentliche Fehler.

Und der Satz, mit dem ich dieses Thema schließen würde: Der Stichtag ist der Anlass, aber nicht das Problem. Das Problem sind die unwirksamen Gewährleistungsklauseln, die in vielen Shops seit Jahren stehen. Die verschwinden nicht durch ein Label, sie verschwinden nur, wenn jemand sie herausnimmt.

Die Kurzfassung

Der 27. September 2026 steht fest. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960.

Betroffen sind B2C-Onlineshops mit Bestellfunktion und Marktplätze, Etsy ausdrücklich. Nicht betroffen: reines B2B, Seiten ohne Bestellfunktion, digitale Inhalte und Dienstleistungen.

Die Darstellung ist vorgegeben: farbig, direkt sichtbar, vor der Bestellung. Ein Hinweis in den AGB genügt nicht.

Das Garantielabel kommt zusätzlich, wenn eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht, produktspezifisch auf der Detailseite.

Was Du jetzt tun kannst: unwirksame Gewährleistungsklauseln entfernen, Garantieversprechen prüfen, Produktbeschreibungen schärfen und eine Erinnerung auf Anfang September setzen.

Mein Fazit zum Gewährleistungslabel

Das Label selbst wird Dich vermutlich wenig Arbeit kosten. Die Aufräumarbeiten davor sollten es.

Auf einem Marktplatz hast Du auf die Darstellung keinen Einfluss. Etsy wird eine Lösung bauen müssen, weil die Plattform ausdrücklich zu den Betroffenen zählt. Was Du zu tun hast, ergibt sich erst, wenn diese Lösung steht, und darauf zu warten ist in diesem Punkt vernünftig, nicht nachlässig.

Was ich dagegen für dringend halte, ist der Blick in die eigenen Texte. Unwirksame Gewährleistungsklauseln sind in kleinen Shops verbreitet, meist aus übernommenen Vorlagen. Sie waren immer schon angreifbar. Mit einem farbigen Label, das direkt daneben über die gesetzlichen Rechte informiert, werden sie zum offensichtlichen Widerspruch. Diese Texte jetzt zu bereinigen, ist eine überschaubare Aufgabe mit klarem Nutzen.

Und noch ein Punkt, der über das Label hinausgeht: Die eigentliche Stellschraube bei der Gewährleistung ist die Produktbeschreibung. Was Du zusagst, schuldest Du. Wer präzise beschreibt, Material, Maße, Toleranzen, das Verhalten von Naturmaterialien, verschiebt nicht die Rechtslage, aber er bestimmt, was vertragsgemäß ist. Das ist mehr wert als jede Klausel und kostet nichts außer Sorgfalt.

Wie überall in diesem Kapitel gilt: Ich bin kein Rechtsanwalt. Die genannten Stichtage und Grundlagen sind belegbar, die Umsetzung in Deinem Shop gehört fachlich geprüft, rechtzeitig.

Häufige Fragen zum Gewährleistungslabel

Muss ich das Label selbst gestalten? Nein. Das Format ergibt sich aus der Durchführungsverordnung. Es ist eine standardisierte Darstellung, kein Text, den Du formulierst.

Was ist, wenn Etsy bis zum Stichtag nichts umsetzt? Dann entsteht eine Situation, die Du allein nicht lösen kannst. Umso wichtiger ist es, die Ankündigungen der Plattform zu verfolgen und die eigene Rechtsberatung frühzeitig einzubinden.

Betrifft mich das auch, wenn ich nur wenige Artikel verkaufe? Ja. Es gibt keine Umsatz- oder Mengenschwelle. Maßgeblich ist, dass Du gewerblich an Verbraucher verkaufst.

Gilt das Label auch für Vintage-Artikel? Gebrauchte Waren unterliegen eigenen Regeln bei der Gewährleistungsfrist. Ob und wie das Label dort greift, gehört zu den Punkten, die Du für Dein Sortiment fachlich klären lassen solltest.

Muss ich das Label auch für Auftragsarbeiten anzeigen? Eine individuell gefertigte physische Ware bleibt eine Ware. Der Ausschluss des Widerrufsrechts ändert an der Gewährleistung nichts.

Kann ich stattdessen einfach einen Satz in die Beschreibung schreiben? Die Vorgabe verlangt eine farbige, direkt sichtbare Darstellung vor der Bestellung. Ein selbst formulierter Satz erfüllt das Format nicht, schadet aber auch nicht, solange er zutreffend ist.

Was passiert, wenn ich die Anforderung nicht erfülle? Fehlende Pflichtinformationen sind wettbewerbsrechtlich angreifbar. Auf einem Marktplatz kommt hinzu, dass die Plattform eigene Durchsetzungsmittel hat, bis hin zur Deaktivierung von Angeboten.

Ändert sich durch das Label etwas an meinen Pflichten? An der Gewährleistung selbst nicht. Sie gilt heute genauso wie nach dem Stichtag. Was sich ändert, ist die Sichtbarkeit, und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Käufer ihre Rechte kennen und nutzen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das Gewährleistungslabel?

Ab dem 27. September 2026. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960, die das Format des Labels festlegt. Der Stichtag steht fest und ist nicht als Übergangsempfehlung gedacht.

Wer ist vom Gewährleistungslabel betroffen?

Betroffen sind B2C-Onlineshops mit Bestellfunktion sowie Verkaufsplattformen und Marktplätze, Etsy wird dabei ausdrücklich genannt. Nicht betroffen sind reine B2B-Geschäfte, Websites ohne Bestellfunktion sowie der Verkauf digitaler Inhalte und Dienstleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und Garantielabel?

Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Mängelrechte, die für jeden Verbrauchsgüterkauf gelten. Das Garantielabel kommt zusätzlich zum Einsatz, wenn für ein Produkt eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht, es wird produktspezifisch auf der Detailseite angezeigt.

Wie muss das Label dargestellt werden?

Bei Onlineverkäufen farbig, direkt sichtbar und vor der Bestellung. Es reicht nicht, die Information in den AGB oder in einem verlinkten Rechtstext zu verstecken. Das genaue Format ergibt sich aus der Durchführungsverordnung.

Muss ich als Etsy-Verkäufer selbst etwas tun?

Wie die Anforderung auf einem Marktplatz umgesetzt wird, hängt davon ab, welche Möglichkeiten Etsy dafür schafft. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags ist das nicht abschließend geklärt. Beobachte die Ankündigungen der Plattform und kläre mit Deinem Rechtsberater, was in Deinem Fall zu tun ist.

Gilt das auch für digitale Downloads?

Nach den Grundlagen sind digitale Inhalte und Dienstleistungen nicht betroffen. Wer ausschließlich Downloads verkauft, ist damit außen vor. Wer beides anbietet, braucht die Unterscheidung je Artikel.

Offizielle Quellen

Alle Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die offizielle Etsy-Dokumentation. Etsy kann Regeln und Gebühren jederzeit ändern. Im Zweifel gilt immer die Originalquelle.

Fragen zu Deinem Etsy Shop?

Schreib mir kurz, wo Dein Shop steht. Ich schaue ihn mir an und sage Dir, wo die größten Hebel liegen.