Vertiefung

Verpackungsgesetze im Ausland: Was Etsy-Verkäufer beachten müssen

EPR und Verpackungsregistrierung beim Auslandsverkauf: LUCID, ADEME, MITECO, Bevollmächtigte im Zielland, die neue EU-Verpackungsverordnung seit 12. August 2026 und was Etsy von Dir verlangt.

Von Oliver Wrase23 Min. LesezeitStand

Von allen Themen im internationalen Etsy-Geschäft ist dieses das am häufigsten übersehene, und das mit den unangenehmsten Folgen.

Der Grund für das Übersehen ist nachvollziehbar: Es geht nicht um Deine Produkte, sondern um den Karton, in dem sie stecken. Und dass ein Versandkarton eine Registrierungspflicht in mehreren Ländern auslösen kann, ist nicht offensichtlich.

Ist aber so. Und Etsy hat dafür inzwischen eigene Hilfeseiten, eigene Eingabefelder im Shop-Manager und weist Verkäufer aktiv darauf hin.

Ich bin kein Anwalt, und dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Was er leisten kann: Dir zeigen, dass es diese Pflichten gibt, wo sie herkommen und welche Fragen Du klären musst.

Keine Bagatellgrenze, keine Sammelregistrierung

Wer eine mit Ware befüllte Verpackung an Endverbraucher in einem Land versendet, bringt sie dort in Verkehr, ab der ersten Sendung, ohne Freimenge. Und die erweiterte Herstellerverantwortung ist national geregelt: Eine Registrierung in Deutschland deckt kein anderes Land ab.

Was EPR bedeutet

EPR steht für erweiterte Herstellerverantwortung, im Englischen Extended Producer Responsibility.

Das Prinzip: Der Hersteller eines Produkts wird für dessen gesamten Lebenszyklus verantwortlich gemacht, einschließlich Sammlung und Behandlung des Abfalls. Wer etwas in Verkehr bringt, soll die Entsorgung mitfinanzieren.

Warum das Etsy-Verkäufer trifft: Weil der Begriff „Hersteller“ im Sinne dieser Gesetze weiter gefasst ist, als man denkt. Wer Verpackungen mit Ware befüllt und an Endverbraucher in einem Land versendet, bringt diese Verpackungen dort in Verkehr, und gilt damit als Hersteller im Sinne der Verpackungsvorschriften.

Das gilt ab der ersten Sendung. Es gibt keine Bagatellgrenze, unterhalb derer die Pflicht entfällt.

Und es gilt je Land. EPR ist national geregelt. Eine Registrierung in Deutschland deckt Frankreich nicht ab.

  • Registrierung im LUCID-Verpackungsregister
  • Beitritt zu einem dualen System für die Systembeteiligung
  • Bei Elektrogeräten zusätzlich das WEEE-Register der Stiftung EAR
  • Bei Batterien zusätzlich das Batterieregister
  • Registrierungsnummern im Etsy-Shop-Manager hinterlegen
  • Rückgabe- und Recyclinghinweise für Käufer sichtbar platzieren

Deutschland: die Basis

Bevor es ins Ausland geht, der Fall, der ohnehin für jeden gilt, der aus Deutschland versendet.

Betroffene Kategorien: Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz, Elektro- und Elektronikgeräte nach dem ElektroG, Batterien nach dem Batterierecht und der EU-Batterieverordnung.

Die Register:

Verpackungen: das LUCID-Verpackungsregister, betrieben von der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Elektro- und Elektronikgeräte: das WEEE-Register der Stiftung EAR.

Batterien: das Batterieregister, ebenfalls bei der Stiftung EAR.

Was zur Registrierung dazukommt: Je nach Kategorie musst Du die Sammlung und das Recycling organisieren. Bei Verpackungen durch den Beitritt zu einem dualen System, bei Elektrogeräten und Batterien durch ein Rücknahmesystem.

Und was viele nicht wissen: Nach der Registrierung bekommst Du je Register eine Registrierungsnummer. Diese Nummern musst Du Etsy mitteilen. Der Weg: Shop-Manager → Finanzen → Rechtliche und steuerliche Informationen → EPR-Registrierung → Infos hinzufügen unter Deutschland.

Dazu kommen Informationspflichten: Hersteller müssen Käufern Informationen zur Rückgabe und zum Recycling zur Verfügung stellen: gut sichtbar, etwa in den Shop-Richtlinien, in der Nachricht an Käufer oder in den AGB. Je nach Produkt können zusätzliche Kennzeichnungs- und Rücknahmevorschriften greifen.

Nicht nur der Karton

Frankreich erfasst weit mehr Produktkategorien als nur Verpackungen: unter anderem Textilien, Möbel, Spielzeug sowie Sport- und Gartenartikel. Ein bedrucktes Shirt löst dort zwei Pflichten aus: eine für das Textil, eine für die Versandverpackung. Für jede betroffene Kategorie ist eine eigene Registrierung nötig.

Die Startseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister mit dem Zugang zu LUCID

Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister ist der erste Schritt in Deutschland.

Frankreich: der weitreichendste Fall

Wenn Du nach Frankreich verkaufst, wird es deutlich umfangreicher, und das überrascht die meisten.

Die Rechtsgrundlage: das französische Gesetz zur Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

Die betroffenen Kategorien gehen weit über Verpackungen hinaus:

Verpackungen. Elektro- und Elektronikgeräte. Batterien. Möbel. Textilien. Spielzeug. Sport- und Freizeitartikel. Heimwerker- und Gartenartikel.

Was das für einen typischen Etsy-Shop bedeutet: Wer bedruckte T-Shirts nach Frankreich verkauft, ist zweifach betroffen, einmal für die Textilien selbst, einmal für die Versandverpackung. Wer Holzobjekte für den Garten anbietet, ebenfalls. Wer Spielzeug herstellt, auch.

Die Registrierung: Für jede relevante Produktkategorie brauchst Du eine eindeutige EPR-Identifikationsnummer, beantragt bei der französischen Umweltbehörde ADEME über die SYDEREP-Plattform.

Und die Zusatzpflicht: Bei der Registrierung musst Du Dich einer Producer Responsibility Organisation anschließen oder ein gleichwertiges eigenes System einrichten.

Auch hier gilt: Die Nummer muss an Etsy übermittelt werden, und sie sollte für Käufer sichtbar sein: etwa in Deinen AGB oder der Nachricht an Käufer.

Bei bestimmten Kategorien, Elektro- und Elektronikgeräte, bestimmte chemische Produkte, musst Du Käufern zusätzlich die Möglichkeit zur Rückgabe gebrauchter Produkte zum Recycling bieten.

Spanien: eigene Register, eigene Organisationen

Die Rechtsgrundlagen: für Verpackungen der Königliche Erlass 1055/2022, für Elektro- und Elektronikgeräte der Königliche Erlass 110/2015, für Batterien die EU-Batterieverordnung.

Die Register:

Verpackungen: das spanische Register der Produkthersteller im Bereich Verpackungen beim Ministerium MITECO.

Elektro- und Elektronikgeräte: RII-AEE, das integrierte Industrieregister.

Batterien: RII-PYA, das nationale Register der Batteriehersteller.

Die Organisationen: Auch in Spanien musst Du Dich einer Producer Responsibility Organisation anschließen. Etsy nennt unter anderem Ecoembes, PROCIRCULAR und Ecotic Envases.

Im eigenen Sitzland

Du erledigst die Pflichten selbst.

  • Eigene Registrierung im nationalen Register
  • Systembeteiligung direkt beim Anbieter
  • Meldungen ohne Zwischenstelle
  • Keine zusätzliche Vertretungsgebühr

Im Zielland ohne Sitz

Ein Bevollmächtigter vor Ort ist erforderlich.

  • Benennung eines Vertreters im Zielland
  • Laufende Jahresgebühr je Land
  • Zusätzlich die Lizenzentgelte für die Mengen
  • Anschluss an eine Herstellerverantwortungs-Organisation

Registrierungspflichten nach EPR in Deutschland, Frankreich und Spanien im Vergleich

EPR ist national geregelt, eine Registrierung deckt nicht das nächste Land ab.

Der Punkt, der alles aufwendig macht: der Bevollmächtigte

Und jetzt kommt der Teil, der die EPR-Pflichten für kleine Shops zur echten Hürde macht.

Die Regel: Hersteller mit Sitz außerhalb des jeweiligen Landes, die Produkte an Käufer in diesem Land anbieten, müssen dort einen Bevollmächtigten benennen.

Was das für Dich bedeutet: Als deutscher Verkäufer sitzt Du außerhalb Frankreichs und außerhalb Spaniens. Für beide Länder brauchst Du also nicht nur eine Registrierung, sondern einen Bevollmächtigten vor Ort, der die Pflichten übernimmt.

Wer das sein kann: Es gibt spezialisierte Dienstleister, die diese Rolle für ausländische Händler übernehmen, gegen eine jährliche Gebühr.

Was das kostet: Die Beträge unterscheiden sich je Anbieter und Land. Rechne mit einer laufenden jährlichen Gebühr je Land, dazu die Lizenzentgelte für die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen.

Und hier liegt die eigentliche wirtschaftliche Frage: Wenn Du drei Bestellungen im Jahr nach Frankreich hast, stehen die Kosten für Registrierung und Bevollmächtigten in keinem Verhältnis zum Umsatz. Bei dreihundert Bestellungen sieht es anders aus.

Was daraus folgt, und das ist der praktische Kern dieses Beitrags: Die Länderöffnung ist keine reine Versandkostenfrage. Sie ist auch eine Frage der Compliance-Kosten. Ein Land, in das Du gelegentlich lieferst, kann durch die Registrierungspflichten teurer sein als der Umsatz, den es bringt.

Die neue EU-Verpackungsverordnung seit August 2026

Der Punkt, der diesen Beitrag aktuell macht, und der noch keine vier Wochen alt ist.

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR. Sie tritt neben die nationalen Verpackungsvorschriften, ersetzt sie also nicht.

Was das für Dich bedeutet:

In Deutschland gilt die PPWR zusätzlich zum Verpackungsgesetz. In Frankreich zusätzlich zu den französischen Verpackungsvorschriften. In Spanien zusätzlich zum Königlichen Erlass 1055/2022. Etsy weist auf allen drei Länderseiten ausdrücklich darauf hin.

Die Stoßrichtung der Verordnung: EU-weite Vereinheitlichung der Anforderungen an Verpackungen: unter anderem zu Materialien, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Mengenreduzierung.

Was ich hier bewusst nicht mache: die einzelnen Anforderungen im Detail aufzählen. Die Verordnung ist umfangreich, ihre praktische Anwendung auf kleine Versender ist in der Ausgestaltung, und eine Zusammenfassung in einem Ratgeber wäre entweder unvollständig oder überholt.

Was Du stattdessen tun solltest: Sprich mit Deinem Rechtsberater darüber, welche Anforderungen für Deine konkreten Verpackungen gelten. Und behalte im Blick, dass die nationalen Registrierungspflichten, LUCID, ADEME, MITECO, davon zunächst unberührt bleiben. Du brauchst sie weiterhin.

Die praktische Konsequenz für heute: Wer international versendet, sollte davon ausgehen, dass die Anforderungen an Verpackungen in den kommenden Jahren steigen, nicht sinken. Wer jetzt schon auf recyclingfähige, sparsame Verpackung setzt, hat später weniger anzupassen.

  1. Im Zielland registrieren Je Land und je betroffener Kategorie eine eigene Registrierungsnummer beschaffen.
  2. Nummern im Shop-Manager eintragen Unter Finanzen, rechtliche und steuerliche Informationen, EPR-Registrierung.
  3. Wirtschaftsbeteiligten hinterlegen Unter Einstellungen bei den Partnern, das geht nur über etsy.com, nicht in der Verkäufer-App.
  4. Käufer informieren Rückgabe- und Recyclinghinweise in Shop-Richtlinien, Käufernachricht oder AGB.

Was Etsy von Dir verlangt

Etsy hat die EPR-Pflichten in die Plattform eingebaut, und Du solltest wissen, wo.

Die EPR-Registrierungsnummern hinterlegst Du hier:

Shop-Manager → FinanzenRechtliche und steuerliche InformationenEPR-RegistrierungInfos hinzufügen unter dem jeweiligen Land.

Etsy hat dort eigene Felder je Land, Deutschland, Frankreich, Spanien.

Zusätzlich gibt es den Wirtschaftsbeteiligten. Das ist eine andere Anforderung, die aus dem Digital Services Act kommt: Wer als Händler in die EU verkauft, muss unter Umständen einen Wirtschaftsbeteiligten benennen und offenlegen. Beispiele, die Etsy nennt: Hersteller, Importeure, bevollmächtigte Vertreter, Fulfillment-Dienstleister.

Der Weg dafür: Shop-Manager → EinstellungenPartner, mit denen du zusammenarbeitestWirtschaftsbeteiligte(n) hinzufügen. Name, Adresse und Kontaktdaten eintragen.

Ein praktischer Hinweis von Etsy: Über die Verkäufer-App lassen sich Wirtschaftsbeteiligte derzeit nicht hinzufügen oder bearbeiten, das geht nur über etsy.com.

Und der Zusammenhang mit der GPSR: Die EU-Produktsicherheitsverordnung verlangt ebenfalls Angaben zu einer verantwortlichen Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb sitzt. Das ist eine eigene Anforderung neben EPR und DSA, drei verschiedene Regelwerke, die sich in den Anforderungen überschneiden, aber nicht deckungsgleich sind.

  • Den Karton nicht selbst produziert zu haben
  • Die Verpackung im Handel gekauft und bereits bezahlt zu haben
  • Nur kleine Mengen zu versenden
  • Über einen Marktplatz statt über einen eigenen Shop zu verkaufen
  • Einen Fulfillment-Dienstleister mit dem Versand beauftragt zu haben

Wer ist eigentlich Hersteller?

Die Frage, die über alles entscheidet, und die bei Etsy-Verkäufern häufig falsch beantwortet wird.

Die verbreitete Annahme: „Ich stelle die Verpackung nicht her, also bin ich kein Hersteller.“

Warum das nicht trägt: Der Herstellerbegriff im Verpackungsrecht knüpft nicht an die Produktion der Verpackung an, sondern an das Inverkehrbringen. Wer eine mit Ware befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig in einem Land in Verkehr bringt, ist Hersteller im Sinne dieser Vorschriften, auch wenn den Karton jemand anders produziert hat.

Konkret für Dich: Du kaufst Kartons, füllst sie mit Deinen Produkten und versendest sie an Endverbraucher. Damit bringst Du Verpackung in Verkehr. Du bist Hersteller.

Die Sonderfälle, bei denen es komplizierter wird:

Print on Demand. Wenn Dein Dienstleister produziert und direkt an Deinen Kunden versendet, stellt sich die Frage, wer die Verpackung in Verkehr bringt. Das hängt an der konkreten Konstellation und daran, in wessen Namen versendet wird. Kläre das mit Deinem Anbieter, und lass Dir schriftlich geben, wer welche Registrierung hält.

Fulfillment-Dienstleister. Ähnliche Frage. Ein Dienstleister, der für Dich lagert und versendet, übernimmt nicht automatisch Deine Herstellerpflichten.

Umverpackungen. Wenn Du Produkte in einer Verkaufsverpackung erhältst und zusätzlich in einen Versandkarton packst, betrifft die Pflicht beides.

Was ich empfehle: Diese Frage einmal für Deine konkrete Konstellation klären lassen. Bei Print on Demand besonders, weil dort die Zuständigkeiten am unklarsten sind. Die Antwort bestimmt, wo Du Dich registrieren musst und wo nicht.

  • 0 €Registrierung im LUCID-Verpackungsregister
  • 1× je Landeigene Registrierung, keine deckt eine andere ab
  • mehrere Std.jährlicher Aufwand für Meldungen je Land

Was das praktisch kostet

Damit die Entscheidung nicht abstrakt bleibt, die Kostenstruktur, die Du einplanen musst.

Pro Land fallen typischerweise an:

Die Registrierung selbst. In Deutschland ist die LUCID-Registrierung kostenfrei. In anderen Ländern können Gebühren anfallen.

Die Systembeteiligung. Die Lizenzentgelte für die tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Bei kleinen Mengen sind das überschaubare Beträge im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr, bei größeren Mengen entsprechend mehr.

Der Bevollmächtigte. Bei Ländern, in denen Du nicht ansässig bist. Eine laufende jährliche Gebühr je Land und Dienstleister.

Der eigene Zeitaufwand. Registrierung, Mengenmeldungen, Jahresmeldungen. Pro Land mehrere Stunden im Jahr.

Die Rechnung, die Du aufmachen solltest:

Nimm die Zahl Deiner Bestellungen in ein bestimmtes Land im letzten Jahr. Multipliziere sie mit Deinem Deckungsbeitrag. Stell dem die jährlichen Compliance-Kosten für dieses Land gegenüber.

Bei einem Land mit fünf Bestellungen im Jahr und einem Deckungsbeitrag von zwölf Euro stehen 60 Euro Umsatzbeitrag gegen möglicherweise dreistellige Compliance-Kosten. Diese Rechnung geht nicht auf.

Bei einem Land mit dreihundert Bestellungen sieht es umgekehrt aus.

Was daraus folgt, und das ist der praktische Kern: Konzentriere Dich auf wenige Länder, die Du dann vollständig abdeckst, statt viele Länder halb zu bedienen. Ein Shop, der sauber nach Deutschland und Österreich liefert, ist besser aufgestellt als einer, der in zwölf Länder verkauft und in elf davon nicht registriert ist.

Die Plattform fragt vor der Behörde

In Deutschland gilt für nicht registrierte Verpackungen ein Vertriebsverbot, dazu kommen Bußgelder und die Abmahngefahr über das öffentlich einsehbare Register. Praktisch relevanter ist aber, dass Etsy die Nummern abfragt und den Verkauf in ein Land sperren kann, für das keine hinterlegt ist. Eine nachgeholte Registrierung dauert Wochen.

Was passiert, wenn man es nicht macht

Damit die Konsequenzen klar sind.

Vertriebsverbot. In Deutschland gilt für nicht registrierte Verpackungen ein Vertriebsverbot. Wer ohne LUCID-Registrierung Ware verpackt versendet, darf das schlicht nicht.

Bußgelder. Die Rahmen sind je nach Land unterschiedlich, aber in allen Fällen empfindlich.

Abmahnungen. Die fehlende Registrierung ist ein Wettbewerbsverstoß, und sie ist von außen prüfbar, die Register sind teilweise öffentlich einsehbar.

Plattformseitige Folgen. Etsy fragt die Registrierungsnummern ab. Marktplätze sind in mehreren Ländern verpflichtet, die Registrierung ihrer Verkäufer zu prüfen. Wer keine Nummer hinterlegt, kann für die betreffenden Länder gesperrt werden.

Der letzte Punkt ist der praktisch relevanteste: Nicht die Behörde findet Dich zuerst, sondern die Plattform verlangt den Nachweis. Und dann steht Dein Verkauf in diesem Land still, bis Du die Registrierung nachgeholt hast, was Wochen dauern kann.

Eine Reihenfolge zum Abarbeiten

Schritt eins: Deutschland zuerst. LUCID-Registrierung und Systembeteiligung. Das ist die Grundlage und gilt ohnehin für jeden Versand aus Deutschland an deutsche Endverbraucher.

Schritt zwei: Registrierungsnummer bei Etsy hinterlegen. Shop-Manager, Finanzen, rechtliche und steuerliche Informationen.

Schritt drei: Informationspflichten erfüllen. Rückgabe- und Recyclinghinweise gut sichtbar platzieren.

Schritt vier: Die Länderfrage rechnen. Für jedes Zielland außerhalb Deutschlands: Wie viele Bestellungen kommen von dort, und was kosten Registrierung und Bevollmächtigter?

Schritt fünf: Entscheiden. Länder, bei denen die Rechnung nicht aufgeht, in den Versandeinstellungen ausschließen. Das ist keine Niederlage, sondern eine unternehmerische Entscheidung.

Schritt sechs: Für die verbleibenden Länder vollständig registrieren. Mit Bevollmächtigtem, wo erforderlich.

Schritt sieben: Jährlich prüfen. Mengenmeldungen abgeben, neue Länder bewerten, Änderungen im Recht nachvollziehen.

Die GPSR: eine dritte Ebene

Neben EPR und den Verpackungsvorschriften gibt es eine weitere Regelung, die häufig damit verwechselt wird und die eigene Anforderungen stellt.

Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verlangt für Verbraucherprodukte unter anderem Angaben zum Hersteller mit Kontaktdaten. Bei Herstellern außerhalb der EU muss zusätzlich eine verantwortliche Person innerhalb der Union benannt werden. Dazu kommen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, wo erforderlich.

Etsy hat dafür eigene Eingabefelder in den Listings eingeführt.

Der Unterschied zu EPR: Die GPSR betrifft die Produktsicherheit, EPR die Entsorgungsverantwortung. Zwei verschiedene Regelwerke mit verschiedenen Registern und verschiedenen Ansprechpartnern, aber überschneidenden Anforderungen an Angaben und benannte Personen.

Und der Wirtschaftsbeteiligte nach dem Digital Services Act ist noch einmal etwas anderes: Wer als Händler in die EU verkauft, muss unter Umständen einen Wirtschaftsbeteiligten benennen und offenlegen. Etsy nennt als Beispiele Hersteller, Importeure, bevollmächtigte Vertreter und Fulfillment-Dienstleister. Der Weg dafür: Shop-Manager, Einstellungen, „Partner, mit denen du zusammenarbeitest“.

Warum ich das hier aufführe: Weil drei Regelwerke mit ähnlichen Begriffen, Bevollmächtigter, verantwortliche Person, Wirtschaftsbeteiligter, nebeneinander gelten und leicht verwechselt werden. Wer nur eines davon erfüllt, hat die anderen beiden nicht erledigt.

Was Du praktisch tun solltest: Diese drei Anforderungen einmal gemeinsam mit Deinem Rechtsberater durchgehen und für Deine Konstellation klären, was jeweils gilt. Das ist ein Termin, nicht drei.

Der Ablauf für die deutsche Registrierung

Konkret, weil sie für jeden gilt, der aus Deutschland versendet.

Schritt eins: Im LUCID-Verpackungsregister registrieren. Bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierung selbst ist kostenfrei. Du gibst Deine Unternehmensdaten an und erhältst eine Registrierungsnummer.

Schritt zwei: Systembeteiligung abschließen. Bei einem dualen System. Du meldest die Verpackungsmengen, die Du voraussichtlich in Verkehr bringst, und zahlst dafür Lizenzentgelte. Bei kleinen Mengen sind das überschaubare Beträge.

Schritt drei: Mengen im Register melden. Die Datenmeldung an LUCID muss mit dem übereinstimmen, was Du beim dualen System gemeldet hast.

Schritt vier: Registrierungsnummer bei Etsy hinterlegen. Shop-Manager, Finanzen, rechtliche und steuerliche Informationen, EPR-Registrierung.

Schritt fünf: Informationspflichten erfüllen. Rückgabe- und Recyclinghinweise gut sichtbar platzieren, Etsy nennt Shop-Richtlinien, Nachricht an Käufer oder AGB.

Schritt sechs: Jährliche Meldung. Die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen melden.

Der Zeitaufwand: Die Ersteinrichtung dauert ein bis zwei Stunden. Die jährliche Meldung deutlich weniger.

Was Du dafür brauchst: eine Schätzung Deiner Verpackungsmengen nach Materialart: Papier und Pappe, Kunststoff, sonstige. Bei einem typischen Etsy-Shop sind das Kartons, Klebeband und Füllmaterial. Wiege einmal eine durchschnittliche Sendung nach Materialien getrennt und rechne auf Deine Jahresbestellungen hoch.

  • Der Versandkarton oder die Versandtasche
  • Füllmaterial und Polsterung
  • Klebeband und Etiketten
  • Die Produktverpackung, die beim Käufer ankommt
  • Auch Warensendungen und Briefe, wenn sie mit Ware befüllt sind
  • Nicht dazu zählt die Umverpackung, in der Dein Lieferant an Dich liefert

Praktische Fragen, die immer wieder kommen

„Gilt das auch bei zehn Bestellungen im Jahr?“ Ja. Es gibt keine Bagatellgrenze. Die Pflicht besteht ab der ersten verpackten Sendung an einen privaten Endverbraucher.

„Was ist mit Verpackungen, die ich vom Lieferanten bekomme?“ Die Umverpackung, in der Du Ware erhältst, hat Dein Lieferant in Verkehr gebracht. Was Du selbst befüllst und versendest, bringst Du in Verkehr.

„Zählt Füllmaterial mit?“ Ja. Alles, was zur Verpackung gehört und beim Endverbraucher als Abfall anfällt: Karton, Papier, Folie, Klebeband, Etiketten.

„Was ist mit Warensendungen und Briefen?“ Auch das sind Verpackungen im Sinne des Gesetzes, wenn sie mit Ware befüllt beim Endverbraucher ankommen.

„Muss ich mich in jedem EU-Land registrieren, in das ich liefere?“ In den Ländern, die eine entsprechende Pflicht vorsehen, ja: und das sind zunehmend mehr. Etsy hat bisher eigene Hilfeseiten für Deutschland, Frankreich und Spanien, was zeigt, wo der Fokus liegt.

„Wie erfahre ich von neuen Pflichten?“ Etsy informiert über Änderungen und hat die Felder für EPR-Nummern eingebaut. Zusätzlich lohnt es sich, die Meldungen einer spezialisierten Quelle wie der IT-Recht Kanzlei zu verfolgen. Dort werden Änderungen im E-Commerce-Recht früh aufgegriffen.

  1. Deutschland erledigen LUCID-Registrierung, Systembeteiligung, Nummer bei Etsy, Informationspflichten, ein Vormittag.
  2. Österreich prüfen Eigene Vorschriften, an denen die gemeinsame Sprache nichts ändert.
  3. Weitere EU-Länder rechnen Bestellungen mal Deckungsbeitrag gegen Registrierung und Bevollmächtigten stellen.
  4. Print on Demand klären Schriftlich bestätigen lassen, wer die Verpackung im Zielland in Verkehr bringt.

Was ich Dir konkret raten würde

Wenn Du nur nach Deutschland lieferst: LUCID-Registrierung und Systembeteiligung erledigen, Nummer bei Etsy hinterlegen, Informationspflichten umsetzen. Das ist überschaubar und in einem Vormittag zu schaffen.

Wenn Du nach Österreich lieferst: Prüfen, ob dort ebenfalls eine Registrierung erforderlich ist, Österreich hat eigene Vorschriften, und die Sprachgleichheit ändert daran nichts.

Wenn Du in weitere EU-Länder lieferst: Für jedes Land die Rechnung aufmachen, Bestellungen mal Deckungsbeitrag gegen Registrierungs- und Bevollmächtigtenkosten. Bei den meisten kleinen Shops führt das zu einer kurzen Länderliste, und das ist eine vernünftige Entscheidung.

Wenn Du mit Print on Demand arbeitest: Unbedingt klären, wer die Verpackung in Verkehr bringt. Bei Anbietern, die im Zielland produzieren und versenden, kann die Pflicht bei ihnen liegen, verlass Dich aber nicht darauf, sondern lass es Dir bestätigen.

Und in jedem Fall: einmal fachlich prüfen lassen. Die IT-Recht Kanzlei und vergleichbare Anbieter haben zu diesen Themen aufbereitete Informationen und Beratungsangebote. Der Aufwand ist gering gemessen an einem Vertriebsverbot oder einer Abmahnung.

Hersteller oder Inverkehrbringer. Wer ist eigentlich gemeint

Der Begriff, an dem sich die meisten Missverständnisse festmachen.

Im deutschen Verpackungsgesetz ist „Hersteller“ nicht der, der die Verpackung produziert. Hersteller ist, wer mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Wer also einen Karton kauft, ein Produkt hineinlegt und an einen Endverbraucher versendet, ist im Sinne des Gesetzes Hersteller dieser Verpackung, auch wenn er den Karton nur eingekauft hat.

Das betrifft drei Verpackungsarten:

Die Produktverpackung, in der die Ware steckt. Die Umverpackung, etwa ein Karton um mehrere Einzelverpackungen. Und die Versandverpackung samt Füllmaterial und Klebeband.

Was daraus folgt: Registrierung im Verpackungsregister, Beteiligung an einem dualen System, Mengenmeldung. Das gilt ab der ersten Sendung, ohne Bagatellgrenze.

In den anderen EU-Ländern gilt dieselbe Systematik, weil sie auf europäische Vorgaben zurückgeht, die Begriffe und Verfahren unterscheiden sich aber. Häufig wird dort vom „Inverkehrbringer“ oder vom „produzierenden Verantwortlichen“ gesprochen. Gemeint ist im Kern dieselbe Person: derjenige, der die verpackte Ware erstmals in diesem Land auf den Markt bringt.

Der entscheidende Punkt beim Direktversand: Wer aus Deutschland an einen Verbraucher in Frankreich versendet, bringt die Verpackung in Frankreich in Verkehr. Nicht Etsy, nicht der Paketdienst. Die Pflicht liegt bei Dir.

Vor der Freischaltung, nicht danach

In Ländern mit Vertretungspflicht kannst Du Dich nicht selbst registrieren. Es braucht einen Dienstleister vor Ort, und der arbeitet gegen eine Jahresgebühr. Kläre die Verpackungsfrage, bevor Du ein Land in den Versandprofilen aktivierst. Rückwirkend nachzuholen ist teurer und in manchen Ländern mit Bußgeldern verbunden.

Der Bevollmächtigte im Zielland

Eine Anforderung, die viele kleine Shops überrascht.

Was gemeint ist: Mehrere EU-Staaten verlangen von Herstellern ohne Niederlassung im Land, dass sie einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen. Diese Person oder Firma übernimmt die Registrierung, die Meldungen und die Kommunikation mit den Behörden.

Warum es das gibt: Die Staaten wollen einen greifbaren Ansprechpartner im eigenen Land, statt Verfahren gegen Händler im Ausland führen zu müssen.

Was das praktisch bedeutet:

Du kannst Dich in diesen Ländern nicht einfach selbst registrieren. Es braucht einen Dienstleister vor Ort, und der kostet eine jährliche Gebühr zusätzlich zu den Lizenzentgelten für die Verpackungsmengen.

Die Anforderungen unterscheiden sich je Land, teilweise sind mehrere Register für unterschiedliche Materialarten zuständig, teilweise kommen weitere Produktkategorien wie Elektrogeräte oder Batterien mit eigenen Registern dazu.

Wie Du herausfindest, was für ein Land gilt: Es gibt Dienstleister, die genau diese Registrierungen für mehrere Länder bündeln. Der Blick auf deren Länderübersichten ist ein guter erster Schritt, verbindlich ist am Ende die Auskunft der jeweiligen nationalen Stelle oder eines Anwalts.

Und mein praktischer Rat: Klär die Verpackungsfrage, bevor Du ein Land in den Versandprofilen aktivierst, nicht danach. Die Registrierung rückwirkend nachzuholen ist teurer und in manchen Ländern mit Bußgeldern verbunden.

Was heute noch üblich ist

Verpackung nach Vorrat statt nach Produkt.

  • Kleine Artikel in großen Kartons
  • Verbundmaterialien und beschichtete Folien
  • Kunststoffklebeband auf Papierkarton
  • Kennzeichnung je Land unterschiedlich

Wohin es geht

Die Richtung ist absehbar, die Fristen greifen schrittweise.

  • Begrenzter Leerraum in Versandverpackungen
  • Recyclingfähigkeit als Anforderung, nicht als guter Wille
  • Monomaterialien, etwa Karton mit Papierpolster
  • Vereinheitlichte Kennzeichnung zur Entsorgungstrennung

Was mit der neuen EU-Verpackungsverordnung kommt

Ein Blick nach vorn, weil die Anforderungen in den nächsten Jahren schrittweise greifen.

Die Richtung ist klar: weniger Material, mehr Recyclingfähigkeit, einheitlichere Regeln in der EU.

Punkte, die für Versandhändler relevant werden:

Leerraum in Versandverpackungen soll begrenzt werden. Wer heute kleine Artikel in großen Kartons verschickt, sollte sich auf passendere Formate einstellen.

Recyclingfähigkeit wird zur Anforderung, nicht nur zum guten Willen. Verbundmaterialien und schwer trennbare Kombinationen werden problematisch.

Kennzeichnung von Verpackungen zur Entsorgungstrennung wird vereinheitlicht.

Und einzelne Einwegverpackungen werden weiter eingeschränkt.

Was ich daraus ableite: Wer heute auf Monomaterialien setzt, Karton mit Papierpolster statt Verbundfolie, Papierklebeband statt Kunststoff, und Kartongrößen passend zum Sortiment wählt, muss später kaum umstellen. Das ist keine Vorschrift von heute, aber die Richtung ist absehbar genug, um bei der nächsten Materialbestellung darauf zu achten.

Für den aktuellen Stand sind die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden und die Fachbeiträge spezialisierter Kanzleien die verlässlichen Quellen, Anforderungen und Fristen werden noch konkretisiert.

Die Kurzfassung

Der Begriff, der alles entscheidet: Hersteller im Sinne des Gesetzes ist, wer mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Also Du, auch wenn Du den Karton nur gekauft hast.

Die drei Verpackungsarten: Produktverpackung, Umverpackung, Versandverpackung samt Füllmaterial und Klebeband.

Beim Direktversand ins EU-Ausland liegt die Pflicht bei Dir, nicht bei Etsy und nicht beim Paketdienst.

Der Bevollmächtigte: Mehrere EU-Staaten verlangen von Herstellern ohne Niederlassung im Land einen dort ansässigen Vertreter. Das kostet eine jährliche Gebühr zusätzlich zu den Lizenzentgelten.

Die Reihenfolge, die wichtig ist: erst klären, dann das Land aktivieren. Rückwirkende Registrierungen sind teurer und in einigen Ländern bußgeldbewehrt.

Der Blick nach vorn: Mit der europäischen Verpackungsverordnung kommen Anforderungen an Leerraum, Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung. Wer heute auf Monomaterialien und passende Kartongrößen setzt, muss später kaum umstellen.

Und der Hinweis, den ich hier ernst meine: Ich bin kein Anwalt. Die Anforderungen unterscheiden sich je Land erheblich und entwickeln sich weiter. Für den verbindlichen Stand sind die nationalen Register und spezialisierte Kanzleien die richtigen Adressen.

Mein Fazit zum Verpackungsrecht im Auslandsversand

Das ist der Bereich, in dem kleine Shops am häufigsten unwissentlich falsch liegen, nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil kaum jemand damit rechnet, dass eine einzelne Sendung nach Frankreich eine Registrierungspflicht auslöst.

Was Du mitnehmen solltest:

Hersteller im Sinne des Gesetzes bist Du, auch wenn Du den Karton nur gekauft hast. Entscheidend ist, wer die befüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringt.

Beim Direktversand ins EU-Ausland liegt die Pflicht bei Dir, nicht bei Etsy und nicht beim Paketdienst.

In mehreren Ländern brauchst Du einen Bevollmächtigten vor Ort. Das kostet eine jährliche Gebühr zusätzlich zu den Lizenzentgelten.

Und die Reihenfolge ist wichtig: erst klären, dann das Land aktivieren. Rückwirkende Registrierungen sind teurer und in einigen Ländern bußgeldbewehrt.

Was ich empfehle: Für den Einstieg reichen zwei bis drei Zielländer, für die Du die Registrierung sauber machst. Es gibt Dienstleister, die diese Registrierungen für mehrere Länder bündeln, das ist bei kleinen Mengen meist günstiger als der Versuch, es überall selbst zu machen.

Und der übliche Hinweis, den ich hier ernst meine: Ich bin kein Anwalt. Die Anforderungen unterscheiden sich je Land erheblich und ändern sich mit der europäischen Verpackungsverordnung weiter. Für den verbindlichen Stand sind die nationalen Register und spezialisierte Kanzleien die richtigen Adressen, dieser Beitrag zeigt Dir, welche Fragen Du stellen musst.

Die EPR-Pflichten sind der Bereich, in dem der internationale Etsy-Verkauf am ehesten unwirtschaftlich wird, nicht wegen der Versandkosten, sondern wegen der Compliance.

Was Du auf jeden Fall brauchst: die LUCID-Registrierung für Deutschland. Ohne sie darfst Du nicht verpackt an Endverbraucher versenden, und das gilt ab der ersten Sendung.

Was Du prüfen musst, bevor Du ein Land öffnest: ob dort eine eigene Registrierung nötig ist, ob Du einen Bevollmächtigten brauchst und was beides zusammen kostet.

Was seit August 2026 dazugekommen ist: die EU-Verpackungsverordnung, zusätzlich zu allem Nationalen.

Und der Grundsatz, den ich daraus ableite: Wenige Länder richtig statt vieler Länder halb. Die Compliance-Kosten skalieren mit der Zahl der Länder, der Umsatz nicht automatisch mit.

Ich bin kein Anwalt, was hier steht, ist der Hinweis, dass diese Pflichten existieren und wo sie herkommen. Für Deine konkrete Konstellation, besonders bei Print on Demand oder Fulfillment-Dienstleistern, führt an fachlicher Beratung kein Weg vorbei. Die IT-Recht Kanzlei ist für Themen dieser Art eine brauchbare Anlaufstelle.

Häufige Fragen zum Verpackungsrecht

Bin ich Hersteller, obwohl ich die Kartons nur kaufe? Ja. Hersteller im Sinne des Gesetzes ist, wer mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, also Du.

Gilt das ab der ersten Sendung? In Deutschland ja, ohne Bagatellgrenze. In anderen Ländern gelten teils eigene Schwellen, verlassen solltest Du Dich darauf nicht.

Übernimmt Etsy die Verpackungsregistrierung für mich? Nein. Die Pflicht knüpft an denjenigen an, der die verpackte Ware in Verkehr bringt.

Welche Verpackungen sind betroffen? Produktverpackung, Umverpackung und Versandverpackung samt Füllmaterial und Klebeband.

Was ist ein Bevollmächtigter? Ein im Zielland ansässiger Vertreter, der Registrierung und Meldungen für Dich übernimmt. Mehrere EU-Staaten verlangen ihn von Händlern ohne Niederlassung im Land.

Was kostet das? Neben den Lizenzentgelten für die Mengen eine jährliche Gebühr je Land für den Bevollmächtigten. Bei kleinen Mengen sind Dienstleister, die mehrere Länder bündeln, meist die günstigste Variante.

Was ändert sich mit der EU-Verpackungsverordnung? Weniger Leerraum, mehr Recyclingfähigkeit, einheitlichere Kennzeichnung. Die Anforderungen greifen schrittweise. Wer heute auf Monomaterialien und passende Kartongrößen setzt, muss später kaum umstellen.

Häufige Fragen

Was ist EPR und betrifft es mich als Etsy-Verkäufer?

EPR steht für erweiterte Herstellerverantwortung. Wer Produkte oder Verpackungen in ein Land in Verkehr bringt, gilt dort unter Umständen als Hersteller und muss sich registrieren sowie die Entsorgung mitfinanzieren. Für Etsy-Verkäufer betrifft das vor allem Verpackungen, und damit praktisch jeden, der Ware versendet.

Brauche ich in jedem Land eine eigene Registrierung?

Ja, EPR ist national geregelt. In Deutschland läuft die Verpackungsregistrierung über das LUCID-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister, in Frankreich über ADEME auf der SYDEREP-Plattform, in Spanien über das Register des Ministeriums MITECO. Jedes Land hat eigene Register, eigene Nummern und eigene Fristen.

Was ist ein Bevollmächtigter und wann brauche ich einen?

Hersteller mit Sitz außerhalb des jeweiligen Landes müssen dort einen Bevollmächtigten benennen, der die EPR-Pflichten übernimmt. Als deutscher Verkäufer, der nach Frankreich oder Spanien liefert, betrifft Dich das, Du sitzt außerhalb dieser Länder. Es gibt Dienstleister, die diese Rolle gegen Gebühr übernehmen.

Welche Produktkategorien fallen unter EPR?

In Deutschland Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Frankreich geht deutlich weiter: Dort fallen zusätzlich Möbel, Textilien, Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel sowie Heimwerker- und Gartenartikel darunter. Wer Textilien nach Frankreich verkauft, ist also doppelt betroffen, für die Ware und für die Verpackung.

Was ändert sich durch die neue EU-Verpackungsverordnung?

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt seit dem 12. August 2026 und tritt neben die nationalen Vorschriften. Sie vereinheitlicht die Anforderungen EU-weit. Die nationalen Registrierungspflichten bleiben davon zunächst unberührt, Du brauchst weiterhin die Registrierung in jedem Zielland.

Offizielle Quellen

Alle Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die offizielle Etsy-Dokumentation. Etsy kann Regeln und Gebühren jederzeit ändern. Im Zweifel gilt immer die Originalquelle.

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