4.9Die Steuerfrage bei Print on Demand20 Minuten

Deine Ausgangsrechnung: was daraufgehört

Danach hast Du: Du hast eine Rechnungsvorlage für Deinen Steuerfall, die alle Pflichtangaben enthält.

Ein Punkt, der viele überrascht: Etsy erstellt für Deine Verkäufe keine Rechnung an den Endkunden. Was der Käufer bekommt, ist eine Bestellbestätigung. Die Rechnung ist Deine Aufgabe.

Wann Du eine Rechnung ausstellen musst

Käufer Pflicht zur Rechnung
Privatperson in Deutschland keine allgemeine Pflicht, aber sie wird häufig verlangt
Unternehmer ja, innerhalb von sechs Monaten
Auf Verlangen des Käufers in der Praxis immer, sonst kommt eine Nachricht
Der pragmatische Weg

Stell für jeden Verkauf automatisch eine Rechnung aus und leg sie als PDF ab. Das erledigt die Pflichtfälle, beantwortet Rückfragen im Voraus und ist zugleich Dein Buchungsbeleg.

Werkzeuge wie Billbee erledigen das automatisch, siehe Kapitel 19. Für die ersten Monate reicht eine Vorlage in einer Tabellenkalkulation.

Die Pflichtangaben

Nr. Angabe
1 Dein vollständiger Name und Deine Anschrift
2 Name und Anschrift des Käufers
3 Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
4 Ausstellungsdatum
5 Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
6 Menge und handelsübliche Bezeichnung der Artikel
7 Zeitpunkt der Lieferung
8 Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
9 Steuersatz und Steuerbetrag, oder Hinweis auf die Steuerbefreiung
Zwei Punkte, an denen es hakt

Die fortlaufende Nummer. Sie muss lückenlos und einmalig sein. Wer nach der Etsy-Bestellnummer nummeriert, hat Lücken, sobald eine Bestellung storniert wird. Nimm ein eigenes Schema, etwa 2026-0001.

Der Zeitpunkt der Lieferung. Bei Print on Demand liegt zwischen Bestellung und Zustellung eine Woche. Üblich ist die Angabe des Versanddatums, ersatzweise der Hinweis, dass Liefer- und Rechnungsdatum übereinstimmen.

Die Varianten je Steuerfall

Fall A, Lieferung nach Deutschland

Als Regelbesteuerer: vollständige Rechnung mit Nettobetrag, Steuersatz 19 Prozent und Steuerbetrag. USt-IdNr. oder Steuernummer im Kopf.

Als Kleinunternehmer: kein Steuerausweis, dafür ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Seit der Umstellung 2025 bezieht sich der Hinweis auf die Steuerfreiheit. Den genauen Wortlaut gibt Dir der Steuerberater.

Fall B, Lieferung in die USA

Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer, weil der Umsatz hier nicht steuerbar ist.

Ein Hinweis auf den Grund gehört darauf, etwa: „Lieferung im Drittland, in Deutschland nicht steuerbar.“ Damit rätselt später niemand, warum die Steuer fehlt, weder Du noch das Finanzamt.

Wenn beide Fälle vorkommen

Dann brauchst Du zwei Vorlagen und eine saubere Zuordnung je Bestellung. Der Auslöser ist nicht das Land des Käufers, sondern der Ort, an dem die Beförderung beginnt, also die Druckerei.

Deshalb ist die Regel aus 2.6 auch buchhalterisch wichtig: ein Produkt, eine Druckerei. Wer dasselbe Produkt mal so und mal so produzieren lässt, kann die Zuordnung nicht automatisieren.

Die Kleinbetragsrechnung

Für Rechnungen bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag gelten erleichterte Anforderungen. Dann entfallen unter anderem die Angaben zum Käufer und die getrennte Ausweisung des Steuerbetrags, es genügt der Steuersatz.

Warum das trotzdem selten hilft

Ein POD-Verkauf liegt oft unter der Grenze, aber die Erleichterung spart Dir nichts, wenn Deine Vorlage ohnehin automatisch befüllt wird.

Und sie hilft dem Käufer nicht, der die Rechnung für seine eigene Buchhaltung braucht. Die vollständige Variante ist der einfachere Weg, weil es nur eine Vorlage gibt.

E-Rechnungen

Ein Punkt, der seit 2025 gilt und viele überrascht.

Pflicht Gilt für Dich
E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen und archivieren können ja, auch als Kleinunternehmer
Strukturierte E-Rechnungen ausstellen als Kleinunternehmer dauerhaft befreit
An Privatpersonen strukturiert ausstellen nein, die Pflicht betrifft den Verkehr zwischen Unternehmen

Praktisch heißt das: Ein E-Mail-Postfach, das solche Rechnungen annimmt, und eine Ablage, die sie unverändert aufbewahrt. Das ist die ganze Anforderung für einen POD-Shop.

Die Aufbewahrung

8 Jahrefür Buchungsbelege, seit 2025 verkürzt
10 Jahrefür Jahresabschlüsse, Handelsbücher und Inventare

Aufbewahrung heißt: unveränderbar, lesbar und auffindbar. Ein Ordner in der Cloud mit klaren Dateinamen erfüllt das. Wie die Ablage aufgebaut sein sollte, steht in Kapitel 19.

Zum Mitnehmen

Eine Rechnungsvorlage, einmal richtig gebaut, trägt Jahre. Die drei Stellen, an denen Fehler entstehen: die fortlaufende Nummer, der Hinweistext bei Steuerbefreiung und die Zuordnung zum richtigen Steuerfall.

Aufgabe

Deine Rechnungsvorlage bauen

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