GoBD und Aufbewahrung für Etsy Verkäufer: Was Du wie lange aufheben musst
Welche Belege aus Deinem Etsy Shop aufbewahrungspflichtig sind, wie lange sie bleiben müssen, was Unveränderbarkeit praktisch bedeutet und was bei einer Betriebsprüfung tatsächlich verlangt wird.
Die Treffer erscheinen unterhalb des Feldes, sobald Du tippst.
Die Belege für Deinen Etsy Shop entstehen fast alle digital, und genau daran scheitern viele. Hier steht, was die GoBD verlangen, wie lange Du was aufheben musst und woran eine Prüfung wirklich hängt.
Die Frage kommt fast immer zu spät. Jemand bekommt Post vom Finanzamt, eine Prüfungsanordnung, und stellt dabei fest, dass die Etsy Abrechnungen aus dem Jahr, um das es geht, nicht mehr abrufbar sind. Etsy hält sie nicht ewig vor. Der Steuerberater hat nur die Summen bekommen, nicht die Einzelbelege. Und das Konto, über das damals abgerechnet wurde, ist längst geschlossen.
Das ist kein seltener Fall. Er entsteht daraus, dass digitale Belege sich nicht anfühlen wie Belege. Ein Ordner im Regal fällt auf, wenn er fehlt. Eine CSV-Datei, die niemand heruntergeladen hat, fehlt geräuschlos.
Die Regeln dafür heißen GoBD, ausgeschrieben Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Der Name ist abschreckend, der Inhalt ist es nicht. Für einen Etsy Shop lassen sich die Anforderungen auf eine überschaubare Routine herunterbrechen.
Dieser Text sagt, welche Belege bei Dir entstehen, wie lange sie bleiben müssen, was Unveränderbarkeit praktisch bedeutet und was bei einer Prüfung tatsächlich verlangt wird. Steuerrecht im Einzelfall gehört zu Deinem Steuerberater, nicht in einen Ratgeber. Die Struktur, mit der Du hingehst, kannst Du hier holen.
Die GoBD sind keine Vorschrift für große Unternehmen
Der erste Irrtum betrifft die Reichweite. Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das erklärt, wie die Finanzverwaltung die bestehenden Vorschriften der Abgabenordnung auf elektronische Unterlagen anwendet. Sie gelten für jeden, der steuerliche Aufzeichnungen führt.
Das schließt den nebenberuflichen Etsy Shop ein. Es schließt Kleinunternehmer ein. Es schließt Dich ein, wenn Du eine Einnahmenüberschussrechnung machst und keine Bilanz.
Was sich unterscheidet, ist der Aufwand, nicht die Pflicht. Wer zwanzig Bestellungen im Monat hat, braucht kein Dokumentenmanagementsystem. Er braucht eine nachvollziehbare Ablage, die er beschreiben kann. Wer zweitausend Bestellungen hat, braucht mehr.
Der zweite Irrtum betrifft die Zuständigkeit. Viele nehmen an, der Steuerberater kümmere sich darum. Er kümmert sich um das, was er von Dir bekommt. Die Belege entstehen bei Dir, die Aufbewahrungspflicht liegt bei Dir, und wenn eine Prüfung kommt, wird bei Dir nachgefragt.
Vier Anforderungen, an denen sich alles entscheidet
Die GoBD lassen sich auf vier Begriffe verdichten.
Nachvollziehbarkeit. Ein sachverständiger Dritter muss in angemessener Zeit verstehen, wie aus einem Geschäftsvorfall eine Buchung wurde. Das ist der Grund, warum Belegnummern und Buchungen zusammenpassen müssen.
Vollständigkeit. Jeder Geschäftsvorfall wird erfasst, nicht nur die, an die man sich erinnert. Der Verkauf über 12 Euro genauso wie der über 400.
Richtigkeit und Zeitgerechtigkeit. Erfasst wird zeitnah, nicht im Februar für das ganze Vorjahr. Für unbare Vorgänge gilt üblicherweise ein Zeitraum von wenigen Wochen als vertretbar.
Unveränderbarkeit. Eine einmal erfasste Buchung darf nicht spurlos geändert werden. Änderungen müssen erkennbar bleiben, mit dem alten Zustand daneben.
Diese vier Punkte klingen nach Verwaltung. Praktisch bedeuten sie: eine Ablage, die vollständig ist, eine Erfassung, die monatlich läuft, und ein Werkzeug, das nachträgliche Änderungen protokolliert.
Warum das digitale Original das Original bleibt
Hier liegt der Fehler, der am häufigsten passiert. Jemand druckt seine Etsy Abrechnung aus, heftet sie ab und löscht die Datei. Das ist ein Formatwechsel in die falsche Richtung.
Ein Beleg, der digital entstanden ist, muss digital aufbewahrt werden. Der Ausdruck ist eine Kopie. Er ersetzt das Original nicht, weil ihm die maschinelle Auswertbarkeit fehlt, auf die die Finanzverwaltung im Rahmen des Datenzugriffs Anspruch hat.
Das betrifft bei einem Etsy Shop fast alles: die monatlichen Abrechnungen, die CSV-Dateien mit den Bestelldaten, die Gebührenabrechnungen, die Rechnungen Deiner Lieferanten, die Du per Mail bekommst, die Bestätigungen des Zahlungsdienstleisters, die Belege für Softwareabos.
Die Umkehrung gilt ebenfalls, und sie ist die gute Nachricht: Papier, das bei Dir eintrifft, darfst Du einscannen und danach vernichten. Dazu weiter unten mehr.
Welche Belege bei einem Etsy Shop überhaupt entstehen
Bevor Du etwas aufbewahren kannst, musst Du wissen, was es gibt. Für einen typischen Shop ist das diese Liste.
Auf der Einnahmenseite: die monatliche Etsy Abrechnung, die CSV-Exporte der Bestellungen, Deine eigenen Ausgangsrechnungen, falls Du welche schreibst, und die Belege über die Auszahlungen auf Dein Konto.
Auf der Ausgabenseite: die Gebührenabrechnung von Etsy, Rechnungen für Material, Verpackung und Porto, Rechnungen für Werbung, Software und Werkzeuge, Belege über größere Anschaffungen wie Drucker oder Nähmaschine, und Nachweise über anteilig betrieblich genutzte Kosten.
Dazu die Bankunterlagen des Geschäftskontos und alles, was mit dem Finanzamt gewechselt wurde.
Wie Du diese Belege im Alltag erfasst, steht ausführlich in Einnahmen und Ausgaben erfassen. Hier geht es um das, was danach kommt: sie zu behalten.
Die Etsy Abrechnung ist ein Kontoauszug, kein Rechnungsformular
Die monatliche Abrechnung im Verkäuferbereich zeigt alle Bewegungen: Verkäufe, Versandkosten, Gebühren, Werbekosten, Erstattungen, Auszahlungen. Sie ist der zentrale Beleg für Deine Etsy Umsätze.
Was sie nicht ist: eine Rechnung. Sie ist eher ein Kontoauszug in Etsys eigener Systematik. Deshalb reicht sie allein nicht immer aus. Für die Gebühren gibt es eine eigene Abrechnung, und die brauchst Du getrennt, weil dort der umsatzsteuerliche Hinweis steht.
Der praktische Punkt: Lade sie jeden Monat herunter, im CSV Format und als PDF, und leg sie in einen Ordner mit dem Jahr und dem Monat im Dateinamen. Verlass Dich nicht darauf, dass sie im Verkäuferbereich abrufbar bleibt. Etsy hält Daten nicht acht Jahre für Dich vor, und Du hast keinen Anspruch darauf.
Was in den einzelnen Posten steht und wie Du sie liest, habe ich in Die Etsy Abrechnung lesen auseinandergenommen.
Die Gebührenabrechnung ist der Beleg, den am häufigsten jemand vergisst
Etsy rechnet die Gebühren über eine irische Gesellschaft ab. Auf der Abrechnung steht deshalb ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, das Reverse Charge Verfahren.
Dieser Beleg ist aus zwei Gründen wichtig. Erstens sind die Gebühren Betriebsausgaben, und ohne Beleg gibt es keine Betriebsausgabe. Zweitens entsteht bei Dir eine Umsatzsteuerschuld auf diese Leistung, die Du anmelden musst, und zwar auch als Kleinunternehmer.
Genau dieser Beleg wird übersehen, weil das Geld nie über Dein Konto fließt. Etsy zieht die Gebühren intern ab, ausgezahlt wird der Rest. Wer nur auf das Bankkonto schaut, sieht die Gebühren nie und heftet folglich auch nichts ab.
Was dabei zu beachten ist, steht in Etsy Gebühren richtig verbuchen.
Wie lange Du was aufheben musst
Bei den Fristen hat sich etwas bewegt, und die Änderung ist neu genug, dass viele Texte im Netz sie noch nicht enthalten.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt. Buchungsbelege sind alles, was einer Buchung zugrunde liegt: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Abrechnungen. Die Frist für Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz wurde entsprechend angepasst.
Bei zehn Jahren bleibt es für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz und die zu ihrem Verständnis nötigen Arbeitsanweisungen.
Sechs Jahre gelten für empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung bedeutsam sind.
Ob und ab wann die kürzere Frist auf Deine konkreten Unterlagen anzuwenden ist, hängt davon ab, wann die Frist zu laufen begann und ob sie zum Stichtag noch lief. Das ist eine Frage an Deinen Steuerberater. Wer unsicher ist, hebt zehn Jahre auf. Speicherplatz ist billiger als eine Diskussion.

Die drei Fristen und wofür sie im Etsy Shop konkret gelten. Der Fristbeginn ist dabei wichtiger als die Dauer.
Wann die Frist überhaupt zu laufen beginnt
Ein Detail, das regelmäßig unterschätzt wird: Die Frist beginnt nicht mit dem Datum des Belegs, sondern mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden beziehungsweise die letzte Eintragung gemacht wurde.
Eine Rechnung vom 5. Januar 2026 ist also nicht am 5. Januar 2034 erledigt. Die Frist beginnt am 31. Dezember 2026 zu laufen. Bei acht Jahren endet sie mit Ablauf des Jahres 2034.
Praktisch bedeutet das: Ein Jahresordner wird nie mitten im Jahr gelöscht, sondern immer erst nach dem vollen Ablauf. Und solange eine Außenprüfung oder ein Rechtsbehelfsverfahren zu diesen Jahren läuft, verlängert sich die Frist ohnehin. In diesem Fall wird nichts gelöscht, bevor der Steuerberater es freigibt.
Unveränderbarkeit ist der Punkt, an dem Excel schwierig wird
Von den vier Anforderungen ist die Unveränderbarkeit die einzige, an der ein verbreitetes Werkzeug scheitert.
Eine Tabellenkalkulation protokolliert Änderungen nicht. Du kannst eine Zeile aus dem März im Dezember überschreiben, und niemand sieht es. Genau das ist der Grund, warum eine Excel Tabelle als alleiniges Buchführungswerkzeug angreifbar ist.
Das heißt nicht, dass Excel verboten wäre. Es heißt, dass die Unveränderbarkeit anders sichergestellt werden muss. Zwei gangbare Wege:
Erstens: Die Tabelle ist nur eine Zwischenstation, die eigentliche Erfassung passiert in einer Buchhaltungssoftware, die protokolliert. Dann trägt die Software die Anforderung.
Zweitens: Die Tabelle wird nach dem Monatsabschluss festgeschrieben, indem sie als schreibgeschützte Datei mit Datum abgelegt wird und danach nicht mehr angefasst wird. Korrekturen entstehen dann als neue Datei, nicht als Überschreibung.
Der zweite Weg ist für einen kleinen Shop vertretbar, wenn er wirklich diszipliniert durchgehalten wird. Wer sich dabei nicht sicher ist, nimmt Software.
Die Verfahrensdokumentation ist kürzer, als der Name vermuten lässt
Verlangt wird eine Beschreibung, wie Belege in Deinem Betrieb entstehen, erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden. Der Begriff klingt nach einem Handbuch. Für einen Etsy Shop sind es wenige Seiten.
Hinein gehört: welche Belegarten es gibt und woher sie kommen, wie sie benannt und abgelegt werden, welche Software eingesetzt wird, wer Zugriff hat, wie gesichert wird, wie mit Papierbelegen verfahren wird, und wie lange was aufbewahrt wird.
Der Zeitpunkt, sie zu schreiben, ist jetzt und nicht während einer Prüfung. Wer sie nachträglich aufsetzt, beschreibt einen Ablauf, den er möglicherweise nie so eingehalten hat, und das fällt auf.
Was ich empfehle: einmal eine Seite je Bereich schreiben, das Datum daruntersetzen und sie mit jeder größeren Änderung fortschreiben, etwa beim Wechsel der Software. Zwei Stunden Arbeit, die im Ernstfall den Unterschied machen.
Ersetzendes Scannen: Papier darf weg, aber nicht einfach so
Papierbelege, die bei Dir eintreffen, darfst Du digitalisieren und danach vernichten. Das nennt sich ersetzendes Scannen und ist ausdrücklich zulässig.
Bedingungen gibt es trotzdem. Der Scan muss bildlich mit dem Original übereinstimmen, vollständig und lesbar sein. Der Vorgang muss in der Verfahrensdokumentation beschrieben sein, inklusive der Frage, wer scannt, wann geprüft wird und wann das Papier vernichtet wird.
Ausgenommen sind Unterlagen, die im Original aufzubewahren sind. Dazu gehören insbesondere Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, und je nach Fall bestimmte zoll- oder einfuhrrelevante Dokumente. Wenn Du in die Schweiz oder in die USA verkaufst und Zollpapiere bekommst, frag nach, bevor Du etwas wegwirfst.
Für den Alltag eines Etsy Shops heißt das: Die Quittung vom Bastelbedarf darf nach dem Scannen in den Müll. Der Jahresabschluss nicht.
Wo die Daten liegen dürfen
Ein Cloudspeicher ist zulässig, solange die Belege vollständig, lesbar, unveränderbar und über die gesamte Frist verfügbar bleiben. Das ist der entscheidende Maßstab, nicht die Marke des Anbieters.
An den Speicherort im Ausland knüpft die Abgabenordnung allerdings Bedingungen. Wer elektronische Bücher und Aufzeichnungen außerhalb Deutschlands führt, muss das je nach Fall mitteilen oder beantragen. Da viele gängige Dienste ihre Server nicht in Deutschland betreiben, betrifft das mehr Shops, als man annimmt.
Das ist ein Punkt, den ich nicht abschließend für Dich klären kann und auch nicht darf. Sprich ihn beim nächsten Termin an. Die Frage lautet: Wo liegen meine Buchhaltungsdaten physisch, und muss ich dazu etwas gegenüber dem Finanzamt erklären.
Unabhängig davon gilt eine praktische Regel: Ein einziger Speicherort ist zu wenig. Was nur in einem Dienst liegt, ist weg, wenn der Zugang weg ist.
Der Datenzugriff bei einer Prüfung und seine drei Formen
Kommt eine Außenprüfung, hat der Prüfer Anspruch auf Zugriff auf die steuerlich relevanten Daten. Dafür gibt es drei Formen, die in der Praxis mit Z1 bis Z3 abgekürzt werden.
Unmittelbarer Zugriff: Der Prüfer sitzt selbst an Deinem System und liest, nur lesend, keine Änderungen.
Mittelbarer Zugriff: Du oder eine eingewiesene Person bedienst das System nach den Vorgaben des Prüfers und zeigst ihm die Auswertungen.
Datenträgerüberlassung: Du übergibst die Daten in einem auswertbaren Format, damit der Prüfer sie mit seiner eigenen Software analysieren kann.
Welche Form gewählt wird, bestimmt der Prüfer. Für Dich folgt daraus vor allem eines: Die Daten müssen maschinell auswertbar sein. Eine Sammlung eingescannter Bilder ohne strukturierte Daten daneben erfüllt das nicht.
Deshalb ist der CSV Export der Etsy Bestellungen nicht nur bequem, sondern der Teil, der die Auswertbarkeit sicherstellt.
Was bei einer Prüfung tatsächlich gefragt wird
Kleine Shops werden selten geprüft, aber es kommt vor, besonders bei auffälligen Sprüngen im Umsatz oder bei Kontrollmitteilungen. Plattformen melden Verkäuferdaten inzwischen an die Finanzverwaltung, das Thema ist also nicht abstrakt.
Gefragt wird in der Regel nach dem Zusammenhang: Wie kommt die Zahl in der Steuererklärung zustande. Zeig mir den Weg von der einzelnen Bestellung über die Abrechnung bis in die Einnahmenüberschussrechnung.
Wer diesen Weg zeigen kann, hat den größten Teil hinter sich. Wer für jeden Monat eine Abrechnung, einen Export und eine nachvollziehbare Erfassung hat, muss keine Angst vor der Frage haben.
Was auffällt und Nachfragen auslöst: fehlende Monate, Beträge, die von der Abrechnung abweichen, ohne dass die Abweichung erklärt ist, private Zahlungen auf dem Geschäftskonto und Erstattungen, die im Umsatz nicht abgezogen wurden.
Wie Du Dich darauf vorbereitest, steht in Die Steuererklärung vorbereiten.
Das Finanzamt bekommt Deine Zahlen ohnehin
Seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz melden Betreiber digitaler Marktplätze die Daten ihrer Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern. Etsy fällt darunter, ebenso eBay, Amazon und die anderen.
Gemeldet werden je Anbieter unter anderem Name und Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, die Vergütungen, aufgeteilt nach Quartalen, und die einbehaltenen Gebühren. Die Meldung geht jährlich für das Vorjahr an das BZSt, das sie an die zuständigen Finanzämter weiterreicht.
Es gibt eine Freigrenze: Wer im Jahr weniger als 30 relevante Verkäufe tätigt und dabei weniger als 2.000 Euro Vergütung erhält, wird in der Regel nicht gemeldet. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Wer 40 Kleinigkeiten für insgesamt 600 Euro verkauft, ist damit bereits über der Schwelle.
Für die Aufbewahrung folgt daraus etwas Praktisches. Deine Zahlen und die gemeldeten Zahlen sollten zusammenpassen. Wenn sie das nicht tun, wird nachgefragt, und dann brauchst Du die Abrechnungen, aus denen sich die Differenz erklärt: Erstattungen, Stornos, Beträge, die noch nicht ausgezahlt waren.
Das ist ein weiterer Grund, die Monatsabrechnungen vollständig zu halten. Nicht, weil eine Prüfung wahrscheinlich wäre, sondern weil eine Rückfrage sonst schwer zu beantworten ist.
Was passiert, wenn die Buchführung verworfen wird
Für den Fall, dass die Aufzeichnungen nicht ausreichen, sieht die Abgabenordnung die Schätzung vor. Das Finanzamt setzt die Besteuerungsgrundlagen dann selbst an.
Geschätzt wird nicht willkürlich, aber auch nicht wohlwollend. Üblich sind Zuschätzungen anhand von Richtsätzen oder Vergleichsdaten, und der Unsicherheitszuschlag geht zulasten dessen, der die Unterlagen nicht vorlegen kann.
Das ist der eigentliche wirtschaftliche Grund für diesen ganzen Aufwand. Nicht das Bußgeld, nicht die Ordnungswidrigkeit, sondern die Schätzung. Eine ordentliche Ablage kostet Dich ein paar Stunden im Jahr. Eine Zuschätzung über drei Jahre kostet ein Vielfaches.
Der Anbieterwechsel ist das größte praktische Risiko
In der Praxis gehen Belege selten durch Nachlässigkeit verloren. Sie gehen verloren, wenn sich etwas ändert.
Ein Werkzeug wird gekündigt und die Daten sind weg. Ein Cloudspeicher wird nicht mehr bezahlt und der Ordner verschwindet. Ein Steuerberater wird gewechselt und niemand fragt, welche Daten in dessen System lagen. Ein Rechner geht kaputt.
Die Aufbewahrungspflicht wandert nicht mit. Sie bleibt bei Dir, auch wenn der Anbieter, der die Daten hielt, nicht mehr existiert.
Deshalb gehört vor jede Kündigung ein vollständiger Export, und danach eine Prüfung, ob der Export lesbar ist. Eine ZIP Datei, die niemand geöffnet hat, ist kein Nachweis. Wenn Du eine Warenwirtschaft wie in Buchhaltung mit Billbee beschrieben einsetzt, schalte die automatische Archivierung in einen eigenen Speicher von Anfang an ein, statt Dich auf das System zu verlassen.
Eine Ablage, die auch in fünf Jahren noch funktioniert
Was ich für einen Etsy Shop konkret empfehle, ist eine Struktur, die ohne Software auskommt und trotzdem trägt.
Ein Ordner je Jahr. Darin Unterordner für Etsy Abrechnungen, Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Bank und Finanzamt. Dateinamen, die mit dem Datum in der Form Jahr, Monat, Tag beginnen, damit die Sortierung von allein stimmt, gefolgt von Absender und Betrag.
Eine Kopie an einem zweiten Ort, der nicht derselbe Dienst ist. Eine externe Festplatte, die einmal im Quartal angeschlossen wird, genügt.
Ein fester Termin im Monat, an dem die Abrechnungen heruntergeladen und die Belege einsortiert werden. Zwanzig Minuten, immer am selben Tag.
Und die Verfahrensdokumentation, die genau das beschreibt, was Du gerade gelesen hast, angepasst an Deinen Betrieb.
Das ist keine elegante Lösung, aber eine, die noch funktioniert, wenn Du in drei Jahren eine andere Software benutzt.
Was sich bei wachsendem Shop ändert
Ab einer gewissen Größe kippt die Rechnung. Wer dreihundert Bestellungen im Monat hat, sortiert nicht mehr von Hand, und die Fehlerquote steigt.
Der Übergang läuft üblicherweise in dieser Reihenfolge: Zuerst kommt eine Software für die Ausgangsrechnungen, weil dort das meiste Volumen liegt. Dann kommt die strukturierte Erfassung der Eingangsbelege, oft über eine Belegerfassung, in die man alles hineinfotografiert. Zuletzt kommt die direkte Übergabe an die Kanzlei.
Was dabei gleich bleibt: Die Anforderungen ändern sich nicht. Ein größeres System macht sie nur leichter erfüllbar, weil es protokolliert, archiviert und exportiert, ohne dass jemand daran denken muss.
Was sich verschlechtern kann: Die Übersicht. Wer drei Systeme betreibt und in keinem eine vollständige Ablage hat, ist schlechter aufgestellt als jemand mit einem gepflegten Ordner.
Belege in fremder Währung brauchen einen Umrechnungsnachweis
Ein Detail, das bei Etsy fast jeden betrifft: Die Einstellgebühr wird in US Dollar berechnet, 0,20 USD je Artikel. Auch Werbekosten und einzelne Posten können in einer anderen Währung erscheinen als der, in der Dein Konto geführt wird.
Für die Buchhaltung müssen diese Beträge in Euro umgerechnet werden, und die Umrechnung muss nachvollziehbar sein. Umsatzsteuerlich sieht das Gesetz dafür die vom Bundesfinanzministerium monatlich veröffentlichten Durchschnittskurse vor; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Tageskurs zulässig.
Praktisch nimmt Dir Etsy einen Teil davon ab, weil die Abrechnung die Beträge bereits in Deiner Shopwährung ausweist. Verlass Dich aber nicht blind darauf: Der Kurs, den eine Plattform anwendet, ist nicht zwangsläufig der, den das Finanzamt erwartet, und Wechselkursdifferenzen sind ein eigener Posten.
Was ich empfehle: Nimm die von Etsy ausgewiesenen Eurobeträge, hebe die Abrechnung auf, in der sie stehen, und behandle die Differenz zum Bankeingang als Währungsdifferenz. Damit ist der Weg belegt. Welche Methode für Deinen Fall richtig ist, klärt Dein Steuerberater, hier gibt es tatsächlich Wahlrechte.
Mehr dazu, wie Etsy umrechnet, steht in Währungsumrechnung bei Etsy.
Bei digitalen Produkten liegt der Nachweis woanders
Wer Downloads verkauft, hat eine zusätzliche Belegfrage. Bei elektronisch erbrachten Leistungen an Privatpersonen richtet sich der Leistungsort nach dem Wohnsitz des Kunden. Damit wird die Frage, wo der Käufer sitzt, zu einem steuerlich erheblichen Umstand, der belegt werden will.
Etsy übernimmt bei digitalen Produkten in einer Reihe von Ländern die Abführung der Umsatzsteuer selbst. Das ändert aber nichts daran, dass Du nachvollziehen können musst, welcher Umsatz wie behandelt wurde und warum.
Für die Aufbewahrung heißt das konkret: Der Bestellexport mit dem Länderkennzeichen ist bei digitalen Produkten kein optionaler Komfort, sondern der Beleg für die steuerliche Behandlung. Wer nur die Summe aufhebt, kann später nicht mehr zeigen, wie sie zustande kam.
Die steuerliche Seite dieser Konstellation habe ich in Umsatzsteuer bei digitalen Produkten ausführlich behandelt. Für diesen Text zählt nur die Konsequenz: einen Monat ohne Bestellexport gibt es bei digitalen Produkten nicht.
Was Du machst, wenn schon eine Lücke besteht
Die meisten lesen so einen Text nicht, bevor sie anfangen, sondern mittendrin. Wenn also schon Monate fehlen, ist die Frage nicht, ob es hätte anders laufen sollen, sondern was jetzt zu tun ist.
Zuerst: nachsehen, was noch da ist. Der Verkäuferbereich hält Abrechnungen eine Zeit lang vor, und was noch abrufbar ist, holst Du sofort herunter, bevor Du irgendetwas anderes machst. Das ist der Teil, der mit jedem Monat schwieriger wird.
Danach rekonstruieren, was rekonstruierbar ist. Kontoauszüge zeigen die Auszahlungen. Mailpostfächer enthalten Bestellbenachrichtigungen und Rechnungen von Lieferanten. Zahlungsdienstleister haben eigene Archive. Vieles lässt sich aus zwei Richtungen zusammensetzen.
Und dann offenlegen statt kaschieren. Sag Deinem Steuerberater, welche Monate lückenhaft sind. Eine erklärte Lücke, für die eine plausible Ableitung existiert, ist ein anderer Vorgang als eine, die bei einer Prüfung auffällt.
Was ich nicht empfehle: Belege nachträglich so zu erstellen, als wären sie damals entstanden. Das ist keine Ordnung, das ist ein eigenes Problem.
Der Jahreswechsel ist der richtige Termin für den Rückblick
Die Monatsroutine hält den Bestand aktuell. Einmal im Jahr lohnt ein Blick auf das Ganze, und der Jahreswechsel ist dafür der natürliche Zeitpunkt.
Vier Dinge stehen dann an. Erstens: Prüfen, ob alle zwölf Monatsordner vollständig sind, jeder mit Abrechnung, Gebührenabrechnung und Bestellexport. Fehlende Monate fallen jetzt noch auf, während die Daten oft noch abrufbar sind.
Zweitens: Eine Kopie des abgeschlossenen Jahres an den zweiten Speicherort legen und einmal öffnen, um zu sehen, dass sie lesbar ist.
Drittens: Prüfen, welches Jahr die Aufbewahrungsfrist erreicht hat und gelöscht werden darf. Rechne die Frist aus, statt zu schätzen, und frag nach, falls für dieses Jahr noch etwas offen ist.
Viertens: Die Verfahrensdokumentation durchlesen und anpassen, falls sich im Jahr etwas geändert hat, eine neue Software, ein neuer Speicherort, ein anderer Ablauf.
Eine Stunde im Januar, und das Vorjahr ist abgeschlossen statt nur vorbei.
Die häufigsten Fehler in der Praxis
Der erste: Belege nur im Postfach lassen. Eine Rechnung, die als Mailanhang in einem Postfach liegt, ist nicht abgelegt. Postfächer werden aufgeräumt, Konten gewechselt, Anbieter eingestellt.
Der zweite: Nur die Auszahlungen buchen. Wer den Kontoeingang als Umsatz erfasst, hat Umsatz und Betriebsausgaben zu niedrig angesetzt und keinen Beleg für die Gebühren.
Der dritte: Das Privatkonto. Wer Geschäft und Privates über ein Konto laufen lässt, muss bei einer Prüfung private Vorgänge offenlegen, um die betrieblichen zu erklären. Ein getrenntes Konto ist der billigste Schutz, den es gibt.
Der vierte: Die Jahresdatei, die immer weiter überschrieben wird. Ohne Zwischenstände gibt es keine Nachvollziehbarkeit.
Der fünfte: Löschen nach Gefühl. Wer aufräumt, ohne die Frist gerechnet zu haben, löscht regelmäßig ein Jahr zu früh.
Was die Aufbewahrung mit der Umsatzsteuer zu tun hat
Ein Punkt, der oft getrennt behandelt wird, obwohl er zusammengehört: Der Vorsteuerabzug hängt am Beleg.
Wer regelbesteuert ist und Vorsteuer zieht, braucht dafür eine Rechnung, die die Pflichtangaben erfüllt. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, kann der Abzug versagt werden, und zwar rückwirkend bei einer Prüfung.
Das trifft besonders die kleinen Beträge, die man nebenbei bezahlt: Software im Ausland, Werbung, Materialkäufe über Plattformen. Genau dort liegen die Belege oft nur als Mail vor.
Welche Angaben eine Rechnung tragen muss, steht in Rechnungen erstellen. Für die Aufbewahrung gilt dasselbe wie für alles andere: das digitale Original, im Ordner des richtigen Jahres.
Die Kurzfassung
Die GoBD gelten auch für den nebenberuflichen Etsy Shop und auch für Kleinunternehmer. Unterschiedlich ist der Aufwand, nicht die Pflicht.
Was digital entsteht, wird digital aufbewahrt. Der Ausdruck ersetzt die Datei nicht. Umgekehrt darf Papier nach dem Scannen vernichtet werden, wenn das Verfahren beschrieben ist.
Buchungsbelege sind seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre aufzubewahren, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn, Geschäftsbriefe sechs. Die Frist beginnt erst mit dem Ablauf des Jahres.
Lade die Etsy Abrechnung und die Gebührenabrechnung jeden Monat selbst herunter. Etsy hält sie nicht für die Dauer Deiner Aufbewahrungsfrist vor.
Der häufigste Verlustgrund ist kein Versäumnis, sondern eine Veränderung: gekündigte Software, gewechselter Steuerberater, geschlossenes Konto. Vor jeder Kündigung ein vollständiger Export.
Mein Fazit zur Aufbewahrung im Etsy Shop
Der Aufwand ist klein, der Zeitpunkt ist das Problem. Zwanzig Minuten im Monat reichen für einen Shop dieser Größe völlig aus. Sie müssen nur in dem Monat stattfinden, um den es geht, und nicht drei Jahre später.
Was ich für den wichtigsten Einzelschritt halte, ist unspektakulär: die Etsy Abrechnung monatlich herunterzuladen und wegzulegen. Fast alle Probleme, die ich in diesem Zusammenhang gesehen habe, hingen daran, dass genau das nicht passiert ist und die Daten später nicht mehr verfügbar waren.
Der zweitwichtigste Schritt ist das getrennte Geschäftskonto. Es macht jede spätere Frage beantwortbar, ohne dass Du Privates offenlegen musst.
Bei der Verfahrensdokumentation rate ich, sie zu schreiben, obwohl sie niemand verlangt, solange nichts passiert. Sie ist der einzige Teil, den man nachträglich nicht ehrlich herstellen kann.
Und beim Löschen: im Zweifel zehn Jahre. Die Ersparnis durch früheres Löschen ist gleich null, das Risiko nicht.
Häufige Fragen zu GoBD und Aufbewahrung
Gelten die GoBD auch, wenn ich nur nebenberuflich verkaufe? Ja. Maßgeblich ist, ob Du steuerliche Aufzeichnungen führen musst, nicht der Umfang. Der Aufwand darf allerdings zur Betriebsgröße passen.
Muss ich meine Belege in einem bestimmten Format speichern? Ein bestimmtes Dateiformat schreibt niemand vor. Verlangt wird, dass die Belege lesbar, vollständig, unveränderbar und maschinell auswertbar sind. Für Bestelldaten heißt das in der Praxis: das CSV mit aufheben, nicht nur das PDF.
Reicht ein Screenshot als Beleg? In der Regel nicht. Ein Screenshot ist eine Abbildung, kein Originaldokument, und er ist nicht auswertbar. Lade nach Möglichkeit immer die Datei, die der Anbieter zum Herunterladen anbietet.
Wie lange hält Etsy meine Daten vor? Darauf solltest Du Dich nicht verlassen. Die Verfügbarkeit älterer Abrechnungen im Verkäuferbereich ist begrenzt und ändert sich. Die Aufbewahrungspflicht liegt bei Dir, nicht bei der Plattform.
Was ist mit den Daten, die mein Steuerberater hat? Er hat sie für seine Zwecke. Deine Aufbewahrungspflicht erfüllt er damit nicht automatisch. Kläre bei einem Wechsel ausdrücklich, welche Unterlagen bei ihm liegen und in welcher Form Du sie zurückbekommst.
Muss ich Etsy Nachrichten aufbewahren? Geschäftsrelevante Nachrichten sind Geschäftsbriefe und damit aufbewahrungspflichtig, üblicherweise sechs Jahre. Reine Rückfragen zur Farbwahl wird niemand vermissen, eine Absprache über eine Sonderanfertigung mit abweichendem Preis schon.
Kann ich meine Buchhaltung komplett in einer Excel Tabelle führen? Möglich ja, angreifbar auch. Das Problem ist die fehlende Protokollierung von Änderungen. Wer bei Excel bleibt, sollte Monatsabschlüsse schreibgeschützt festhalten und Korrekturen als neue Datei führen.
Was mache ich mit Belegen aus einem Jahr, das noch geprüft wird? Nichts löschen. Läuft eine Außenprüfung oder ein Rechtsbehelfsverfahren, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist für die betroffenen Unterlagen. Die Freigabe kommt vom Steuerberater.
Brauche ich eine spezielle Software, um die GoBD zu erfüllen? Nein. Eine saubere Ablage mit Disziplin erfüllt die Anforderungen bei kleinen Shops ebenfalls. Software wird ab einer gewissen Menge einfach praktischer, weil sie protokolliert und archiviert, ohne dass jemand daran denkt.
Was kostet es, wenn ich das alles nicht mache? Im schlechtesten Fall wird die Buchführung verworfen und geschätzt. Zuschätzungen fallen selten zugunsten des Steuerpflichtigen aus. Gemessen daran ist der monatliche Aufwand sehr gering.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn ich alle Belege ausdrucke und abhefte?
Nein. Ein digital entstandener Beleg muss digital aufbewahrt werden. Der Ausdruck ist eine Kopie, nicht das Original. Umgekehrt darfst Du Papierbelege einscannen und das Papier vernichten, wenn Du das Verfahren dokumentiert hast.
Gilt die Aufbewahrungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Wer Gewinne erzielt und dafür Aufzeichnungen führt, muss sie auch aufbewahren.
Muss ich meine Etsy Nachrichten aufheben?
Nachrichten, die ein Geschäft anbahnen oder abwickeln, sind Geschäftsbriefe und damit aufbewahrungspflichtig, in der Regel sechs Jahre. In der Praxis genügt es, geschäftsrelevante Verläufe zu sichern, statt jede Nachricht zu archivieren.
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Eine Beschreibung, wie Belege in Deinem Betrieb entstehen, erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden. Für einen kleinen Etsy Shop sind das wenige Seiten. Sie wird verlangt, wenn geprüft wird, und ist ohne sie schwer nachträglich zu erstellen.
Darf ich meine Belege in einer Cloud speichern?
Grundsätzlich ja, solange die Belege vollständig, lesbar, unveränderbar und für die gesamte Frist verfügbar bleiben. An den Speicherort im Ausland knüpft die Abgabenordnung Bedingungen. Kläre das mit Deinem Steuerberater, bevor Du Dich auf einen Anbieter festlegst.
Was passiert, wenn Belege fehlen?
Das Finanzamt kann die Buchführung ganz oder teilweise verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Eine Schätzung fällt selten zu Deinen Gunsten aus. Fehlende Belege sind deshalb teurer als der Aufwand, sie zu sichern.
Wie lange muss ich meine Etsy Abrechnungen aufheben?
Sie sind Buchungsbelege. Für Buchungsbelege gilt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Frist von acht Jahren, für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse weiterhin zehn. Ob die kürzere Frist auf Deine konkreten Unterlagen anzuwenden ist, sagt Dir Dein Steuerberater.
Offizielle Quellen
Alle Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die offizielle Etsy-Dokumentation. Etsy kann Regeln und Gebühren jederzeit ändern. Im Zweifel gilt immer die Originalquelle.
- Gesetze im Internet: § 147 AO, Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- Gesetze im Internet: § 146 AO, Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- Gesetze im Internet: § 14b UStG, Aufbewahrung von Rechnungen
- Gesetze im Internet: § 162 AO, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
- Bundeszentralamt für Steuern: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
- Bundesministerium der Finanzen: GoBD, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern
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Fragen zu Deinem Etsy Shop?
Schreib mir kurz, wo Dein Shop steht. Ich schaue ihn mir an und sage Dir, wo die größten Hebel liegen.
