GPSR auf Etsy: Produktsicherheit, Pflichtangaben und verantwortliche Person
Die EU-Produktsicherheitsverordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024. Welche Angaben Etsy-Verkäufer im Listing brauchen, wann eine verantwortliche Person in der EU nötig ist und was Rückverfolgbarkeit praktisch bedeutet.
Die Treffer erscheinen unterhalb des Feldes, sobald Du tippst.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie betrifft praktisch jeden, der Verbraucherprodukte auf Etsy anbietet, auch handgemachte Einzelstücke.
Als Etsy im Herbst 2024 neue Pflichtfelder in den Listings einblendete, war das für viele Verkäufer der erste Kontakt mit der GPSR. Ein Feld für den Hersteller, eines für die verantwortliche Person in der EU, eines für Sicherheitshinweise, und keine Erklärung, was da eigentlich gefragt wird.
Dahinter steht die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und hat die frühere Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Als Verordnung wirkt sie unmittelbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz.
Der Punkt, der die meisten überrascht: Sie betrifft auch handgemachte Einzelstücke. Die Verordnung knüpft am Verbraucherprodukt an, nicht an einer Stückzahl, nicht an einem Umsatz und nicht an einer Betriebsgröße. Wer Kerzen gießt, Holzspielzeug schnitzt oder Taschen näht und das verkauft, ist Hersteller im Sinne der Verordnung.
Die zweite Überraschung ist die Reichweite. Es geht nicht nur um Angaben im Listing. Es geht um eine Risikobewertung, um technische Unterlagen, um Rückverfolgbarkeit und um einen Ablauf für den Fall, dass mit einem Produkt etwas nicht stimmt. Für einen kleinen Shop ist das machbar, aber es ist mehr als ein Textfeld.
Der Hinweis, der hier besonders wichtig ist: Ich bin kein Rechtsanwalt. Produktsicherheitsrecht ist zudem stark produktabhängig, und neben der GPSR können spezielle Vorschriften greifen, die Vorrang haben. Was für Deine konkreten Artikel gilt, gehört fachlich geprüft. Dieser Beitrag zeigt Dir die Systematik und die Fragen, die Du stellen musst.
Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024. Es gibt keine Übergangsfrist mehr, auf die man sich berufen könnte. Wer die Angaben in seinen Listings bis heute nicht ergänzt hat, arbeitet seit über einem Jahr ohne Pflichtangaben. Mit dem entsprechenden Abmahnrisiko und dem Risiko deaktivierter Listings.
Was die GPSR regelt und was nicht
Die Verordnung ist ein Auffangnetz. Sie greift für Verbraucherprodukte, für die es keine spezielleren Sicherheitsvorschriften gibt, und ergänzt diese Vorschriften dort, wo sie Lücken lassen.
Das bedeutet zweierlei. Erstens: Für viele Produkte gilt zusätzlich oder vorrangig anderes Recht. Spielzeug hat eine eigene Richtlinie. Kosmetische Mittel haben eine eigene Verordnung. Elektrogeräte, Schmuck mit bestimmten Materialien, Lebensmittelkontaktmaterialien, überall gibt es eigene Regelwerke.
Zweitens: Wo kein spezielles Recht greift, greift die GPSR. Eine handgenähte Tasche, eine Duftkerze ohne Spielzeugcharakter, ein Wandbild, ein Notizbuch, für all das ist die GPSR der maßgebliche Rahmen.
Was nicht unter die GPSR fällt: Dienstleistungen. Digitale Inhalte ohne Produktbezug. Lebensmittel und Arzneimittel, für die eigenes Recht gilt. Antiquitäten unter bestimmten Voraussetzungen. Und Produkte, die ausdrücklich zur Reparatur oder Aufarbeitung vor Gebrauch geliefert werden, wenn darauf klar hingewiesen wird.
Der Grundsatz über allem: Nur sichere Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden. Alles Weitere sind Mechanismen, die diesen Grundsatz absichern.
- Du fertigst selbst und verkaufst unter Deinem Shopnamen, Du bist Hersteller
- Du lässt in der EU fertigen und vermarktest unter Deinem Namen, Du bist Hersteller, der Fertiger nicht
- Du beziehst Rohware aus einem Drittland und veredelst sie, Hersteller und je nach Ausgestaltung zusätzlich Einführer
- Du veränderst zugekaufte Ware so, dass die Sicherheit berührt sein kann, Du wirst dadurch Hersteller
- Du arbeitest mit einem Print-on-Demand-Anbieter. Die Rollenverteilung schriftlich mit dem Anbieter klären, bevor Du ein Feld ausfüllst
Wer Hersteller ist, und warum Du es meist bist
Die Rollen der Verordnung entscheiden über die Pflichten, und die Zuordnung ist auf Etsy oft anders, als man erwartet.
Hersteller ist, wer ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter seinem Namen oder seiner Marke vermarktet. Das ist der zentrale Punkt: Auch wer nicht selbst produziert, wird zum Hersteller, wenn er unter eigenem Namen vertreibt.
Einführer ist, wer ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt.
Händler ist, wer ein Produkt bereitstellt, ohne Hersteller oder Einführer zu sein.
Für die typischen Etsy-Konstellationen heißt das:
Du fertigst selbst und verkaufst unter Deinem Shopnamen, Du bist Hersteller.
Du lässt bei einem Auftragsfertiger in der EU produzieren und verkaufst unter Deinem Namen, Du bist Hersteller. Der Fertiger ist es nicht.
Du bestellst Rohware aus Asien, veredelst sie und verkaufst unter Deinem Namen, Du bist Hersteller und je nach Ausgestaltung zusätzlich Einführer.
Du arbeitest mit einem Print-on-Demand-Anbieter, das Produkt trägt Dein Design und läuft unter Deinem Shopnamen: hier wird es differenziert. Wer Hersteller ist, hängt davon ab, wer unter welchem Namen vermarktet und wo produziert wird. Das ist ein Punkt, den ich mit dem jeweiligen Anbieter schriftlich klären würde, bevor ich ein Feld ausfülle. Mehr zu den Anbieterkonstellationen steht im Beitrag zu Print on Demand.
Die Regel, die am häufigsten unterschätzt wird: Wer ein zugekauftes Produkt so verändert, dass die Sicherheit berührt sein kann, wird selbst zum Hersteller. Eine Kerze, in die Du Trockenblumen einarbeitest, ist nicht mehr die Kerze des Zulieferers.
Die verantwortliche Person in der EU
Der Begriff sorgt für die meiste Verwirrung, dabei ist der Gedanke einfach: Für jedes Produkt auf dem EU-Markt muss es jemanden geben, der in der EU sitzt und ansprechbar ist.
Wenn Du in Deutschland herstellst und verkaufst, bist Du diese Person in aller Regel selbst. Es gibt nichts zusätzlich zu organisieren, und in das entsprechende Etsy-Feld gehören Deine eigenen Daten.
Wenn Deine Produkte aus einem Drittland stammen und niemand sonst in der EU als Hersteller, Einführer oder Bevollmächtigter auftritt, dann muss es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur geben, der die Aufgaben übernimmt. Ohne diesen Akteur darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.
Welche Aufgaben das sind: Überprüfen, ob die erforderlichen technischen Unterlagen und Konformitätsangaben vorliegen. Diese Unterlagen für die Behörden bereithalten. Auf Anfrage Informationen und Unterlagen liefern. Und bei Risiken die Behörden informieren und mit ihnen zusammenarbeiten.
Was daraus praktisch folgt: Wer aus einem Drittland bezieht, sollte vor dem Einkauf klären, wer diese Rolle übernimmt. Es gibt Dienstleister, die sie gegen Gebühr ausfüllen. Wer sie selbst übernimmt, übernimmt auch die Verantwortung, und braucht die Unterlagen tatsächlich, nicht nur die Zusage des Lieferanten, dass alles in Ordnung sei.
Die Angaben, die ins Listing gehören
Für Fernabsatzangebote gibt die Verordnung vor, was der Verbraucher vor dem Kauf sehen muss. Das ist der Teil, der Etsy zu den neuen Feldern veranlasst hat.
- Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder Marke
- Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers
- Bei Herstellern außerhalb der EU: Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU
- Angaben zur Identifizierung des Produkts, einschließlich einer Abbildung
- Art des Produkts und gegebenenfalls Typen-, Chargen- oder Seriennummer
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, soweit erforderlich
- Diese Angaben in der Sprache, die im Zielmarkt verständlich ist
Der Punkt Sprache wird gern übersehen. Warn- und Sicherheitshinweise müssen für den Verbraucher im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verständlich sein. Wer nach Frankreich verkauft, kommt mit einem rein deutschen Warnhinweis in Erklärungsnot. Wer international verkauft, sollte die Hinweise in den relevanten Sprachen bereitstellen. Das gehört zu den Punkten, die im Beitrag zum internationalen Verkauf mitgedacht werden sollten.
Der Punkt Abbildung ist auf Etsy meist ohnehin erfüllt, weil jedes Listing Fotos hat. Wichtig ist, dass die Abbildung das tatsächlich gelieferte Produkt zeigt.
Und der Punkt Postanschrift: Hier kommt dieselbe Frage wie beim Impressum, eine echte Anschrift ist erforderlich, ein Postfach genügt nicht. Wer die Impressumsfrage schon geklärt hat, hat diese damit auch geklärt.
Die Verordnung verlangt Warnhinweise „soweit erforderlich“, und diese Einschränkung arbeitet für Dich. Ein Hinweis auf Selbstverständliches macht das Produkt nicht sicherer, sondern verwässert die Hinweise, auf die es ankommt. Die richtige Frage lautet: Was geht schief, wenn jemand das Produkt anders benutzt, als Du es Dir denkst: Kinder, Haustiere, Hitze, Feuchtigkeit, Dauergebrauch.
Warnhinweise: was erforderlich ist und was übertrieben
Die Verordnung verlangt Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, „soweit erforderlich“. Diese Einschränkung ist wichtig.
Erforderlich sind Hinweise dort, wo ein Risiko besteht, das für den Verbraucher nicht offensichtlich ist. Eine Kerze braucht Hinweise zum Abstand von brennbaren Gegenständen und zum Nichtunbeaufsichtigtlassen. Ein Kleinteil, das für Kinder erreichbar sein könnte, braucht einen Hinweis auf Verschluckungsgefahr. Ein Produkt mit Magneten, mit scharfen Kanten, mit ätherischen Ölen, mit Batterien, überall gibt es typische Hinweise.
Nicht erforderlich sind Hinweise auf Selbstverständliches. Ein Warnhinweis „Nicht essen“ auf einem Wandbild macht das Produkt nicht sicherer, sondern verwässert die Hinweise, auf die es ankommt.
Was ich für den praktikablen Weg halte: Geh Dein Sortiment produktgruppenweise durch und frag Dich bei jeder Gruppe, was schiefgehen könnte, wenn jemand das Produkt anders benutzt, als Du es Dir denkst. Kinder, Haustiere, Hitze, Feuchtigkeit, Dauergebrauch. Aus dieser Liste ergeben sich die Hinweise fast von selbst.
Und der Punkt, der oft fehlt: Der Hinweis muss nicht nur im Listing stehen, sondern auch am Produkt oder in der Verpackung ankommen. Ein Warnhinweis, den der Käufer nach dem Auspacken nicht mehr findet, erfüllt seinen Zweck nur zur Hälfte.

Die linke Spalte hat Etsy sichtbar gemacht. Die rechte fehlt in den meisten kleinen Shops, weil sie niemand sieht.
Die Risikobewertung: das Dokument, das niemand hat
Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen.
Das klingt nach Industrie und schreckt kleine Shops ab. In der Praxis ist es für ein einfaches Produkt eine Sache von ein bis zwei Seiten.
Was hineingehört:
Eine Beschreibung des Produkts und seiner Materialien. Eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vorhersehbaren Fehlanwendung. Eine Auflistung der Risiken, die Dir dazu einfallen. Für jedes Risiko eine Einschätzung und die Maßnahme, mit der Du es begrenzt. Verweise auf angewandte Normen, soweit Du welche kennst. Und die Angaben, die Du dem Verbraucher machst.
Die Unterlagen sind aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen vorzulegen. Sie sind kein Dokument für die Öffentlichkeit und müssen nicht ins Listing.
Mein Rat für kleine Sortimente: Mach das je Produktgruppe, nicht je Artikel. Alle Duftkerzen aus demselben Wachs mit denselben Dochten teilen dieselbe Risikoanalyse. Wenn Du fünf Gruppen hast, sind das fünf Dokumente, ein Nachmittag Arbeit, danach nur noch Ergänzungen bei neuen Produkten.
Rückverfolgbarkeit bei Einzelstücken und Kleinserien
Die Verordnung verlangt, dass Produkte identifizierbar sind, über eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element.
Der Zweck dahinter: Wenn sich herausstellt, dass eine bestimmte Charge ein Problem hat, muss man sagen können, welche Produkte betroffen sind und wer sie hat.
Für einen Handmade-Shop bedeutet das nicht viel Aufwand. Eine fortlaufende Nummer, eine Modellbezeichnung mit Herstellmonat, eine Chargennummer je Materialpartie, all das erfüllt den Zweck, wenn Du intern nachvollziehen kannst, was dahintersteckt.
Was ich empfehle: Führ eine einfache Liste mit Herstelldatum, verwendeter Materialcharge und Modellbezeichnung. Bei Materialien, die Du in größeren Mengen kaufst: Wachs, Duftöl, Farbe, Stoff, notier die Lieferung und die Chargennummer des Lieferanten. Wenn ein Lieferant Dich später informiert, dass eine Charge zurückgerufen wird, weißt Du sofort, welche Deiner Produkte betroffen sind.
Ohne diese Liste bleibt Dir im Ernstfall nur der Rückruf des gesamten Sortiments. Das ist der Unterschied zwischen zwanzig betroffenen Bestellungen und allen.
Als Kanal genügt eine E-Mail-Adresse, die Du ohnehin hast: sie muss nur benannt und erreichbar sein. Das Register kann eine simple Tabelle sein: Datum, Produkt, Beschwerde, Reaktion. Der eigentliche Nutzen ist die Mustererkennung. Drei Meldungen zur selben Naht innerhalb eines Monats sind ein Signal, einzeln gelesen wirkt jede davon harmlos.
Der Beschwerdekanal und das Register
Ein Punkt, der in kleinen Shops fast immer fehlt und der wenig kostet.
Hersteller müssen einen Kanal bereitstellen, über den Verbraucher Beschwerden über die Sicherheit eines Produkts einreichen können, und sie müssen ein Register über solche Beschwerden führen. Dazu kommt die Pflicht, Händler über festgestellte Probleme zu informieren.
Praktisch heißt das: Eine E-Mail-Adresse, die Du ohnehin hast, reicht als Kanal: sie muss nur benannt und erreichbar sein. Das Register kann eine simple Tabelle sein: Datum, Produkt, Beschwerde, Reaktion.
Warum das mehr als Formalie ist: Beschwerden sind Frühwarnsignale. Wenn drei Käufer innerhalb eines Monats melden, dass sich bei einem Produkt eine Naht löst, ist das ein Muster. Ohne Register merkt man solche Muster nicht, weil jede einzelne Nachricht für sich harmlos wirkt.
Wenn ein Produkt gefährlich ist: der Ablauf
Der Fall, den man nicht plant und der deshalb im Ernstfall unstrukturiert verläuft.
Stellt ein Hersteller fest, dass ein Produkt gefährlich ist, muss er unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die Behörden über das dafür vorgesehene europäische Meldeportal informieren und die betroffenen Verbraucher unterrichten. Bei einem Rückruf gibt es außerdem Vorgaben dazu, wie die Rückrufanzeige zu gestalten ist und welche Abhilfe den Verbrauchern anzubieten ist.
- Verkauf stoppen Betroffene Listings deaktivieren, bevor weitere Bestellungen eingehen.
- Umfang bestimmen Anhand Deiner Chargenliste feststellen, welche Produkte und welche Bestellungen betroffen sind.
- Behörden informieren Über das vorgesehene Meldeportal, mit Beschreibung des Risikos und der ergriffenen Maßnahmen.
- Käufer benachrichtigen Direkt und verständlich, mit klarer Handlungsanweisung und einem Abhilfeangebot.
- Dokumentieren Jeden Schritt mit Datum festhalten. Das ist im Nachhinein Deine einzige Grundlage.
Was ich dazu sagen würde: Das ist der Teil der GPSR, der für einen kleinen Shop am wenigsten wahrscheinlich und zugleich am folgenreichsten ist. Es lohnt sich nicht, dafür ein Handbuch zu schreiben. Es lohnt sich, die Chargenliste zu führen, denn ohne sie ist der zweite Schritt nicht machbar.
Produkte mit eigenem Regelwerk
Für einige Kategorien reicht die GPSR nicht, weil vorrangiges Spezialrecht gilt. Auf Etsy sind das genau die Bereiche, in denen es besonders oft schiefgeht.
Spielzeug. Produkte, die für Kinder unter 14 Jahren zum Spielen bestimmt sind, unterliegen einer eigenen Richtlinie mit erheblichen Anforderungen: Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Sicherheitsbewertung, bestimmte chemische Grenzwerte. Das betrifft auch handgenähte Stofftiere, Holzautos und Greiflinge. Wer hier einsteigt, sollte sich vorher gründlich einlesen oder beraten lassen, der Aufwand ist deutlich größer als bei anderen Produkten.
Kosmetische Mittel. Seifen, Cremes, Badezusätze, Lippenbalsam. Hier gilt eine eigene Verordnung mit Sicherheitsbewertung durch qualifizierte Personen, Notifizierung in einem EU-Portal, Kennzeichnungsvorgaben und einer verantwortlichen Person. Das ist der Bereich, in dem ich am häufigsten sehe, dass Verkäufer den Umfang unterschätzen.
Elektrisches und Elektronisches. Lichterketten, beleuchtete Objekte, alles mit Batterie. Hier kommen unter anderem Vorgaben zur elektrischen Sicherheit, zur elektromagnetischen Verträglichkeit und zu Stoffbeschränkungen dazu, außerdem Registrierungspflichten für Elektrogeräte und Batterien.
Lebensmittelkontaktmaterialien. Brettchen, Becher, Geschirr, Verpackungen für Essbares.
Schmuck. Bestimmte Stoffe unterliegen Beschränkungen, insbesondere Nickel und Blei.
Der gemeinsame Nenner: In all diesen Bereichen ist die GPSR nicht das Problem, sondern das Spezialrecht. Wer eines dieser Produkte plant, sollte die Anforderungen vor der ersten Produktion klären, nicht nach dem ersten Verkauf.
GPSR reicht in der Regel
Produkte ohne eigenes Spezialregelwerk.
- Wandbilder, Poster, Drucke
- Genähte Taschen und Textilien für Erwachsene
- Deko ohne Spielzeugcharakter
- Notizbücher, Papeterie
- Schlüsselanhänger ohne Kleinteilrisiko für Kinder
Spezialrecht geht vor
Bereiche mit eigenen, strengeren Vorschriften.
- Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren
- Seifen, Cremes und andere Kosmetik
- Alles mit Strom oder Batterie
- Gegenstände mit Lebensmittelkontakt
- Schmuck mit stoffrechtlichen Beschränkungen
Die Rolle von Etsy als Marktplatz
Die Verordnung nimmt auch Online-Marktplätze in die Pflicht. Sie müssen unter anderem eine Anlaufstelle für Behörden benennen, Meldungen über gefährliche Produkte bearbeiten, Angebote entfernen, wenn eine Behörde es anordnet, und ihre Systeme so gestalten, dass Verkäufer die vorgeschriebenen Angaben machen können.
Für Dich hat das zwei praktische Folgen.
Erstens: Die Felder in Deinem Listing sind kein Etsy-Einfall, sondern die Umsetzung einer Pflicht. Sie werden nicht wieder verschwinden.
Zweitens: Etsy hat ein eigenes Interesse daran, dass Deine Angaben vollständig sind. Fehlende Angaben führen deshalb nicht nur zu rechtlichen Risiken, sondern realistisch zu deaktivierten Listings. Das ist in der Praxis die Folge, die Verkäufer am häufigsten trifft, und sie kommt ohne Vorwarnung. Was bei Richtlinienverstößen sonst noch passieren kann, steht im Beitrag zum gesperrten Shop.
Wie Du die Etsy-Felder sinnvoll ausfüllst
Aus der Praxis, ohne Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit.
Hersteller. Wenn Du selbst herstellst: Dein Name beziehungsweise Deine Firma, Deine Postanschrift, Deine E-Mail-Adresse. Dieselben Daten wie im Impressum, Abweichungen zwischen beiden Angaben sind ein unnötiger Angriffspunkt.
Verantwortliche Person in der EU. Wenn Du in der EU herstellst, in der Regel Du selbst. Wenn Du aus einem Drittland beziehst, die Daten des Akteurs, der diese Rolle tatsächlich übernommen hat, nicht die Deines Lieferanten, wenn der außerhalb der EU sitzt.
Sicherheitsinformationen. Produktbezogen und knapp. Lieber drei präzise Hinweise als zehn allgemeine.
Was Du nicht tun solltest: Felder mit Platzhaltern füllen, um sie loszuwerden. Ein Feld mit „siehe Beschreibung“ oder einem Bindestrich ist schlechter als ein durchdachter Eintrag und wird bei einer Prüfung sofort auffallen.
Und ein organisatorischer Tipp: Leg Dir die Standardtexte je Produktgruppe einmal in einer Datei ab. Beim Anlegen neuer Listings kopierst Du sie dann, statt jedes Mal neu zu formulieren. Das spart Zeit und verhindert, dass sich über die Monate zehn leicht verschiedene Fassungen ansammeln.
- Gruppieren Listings nach Produktgruppen sortieren, nicht nach Datum.
- Priorisieren Erst die meistverkauften Artikel mit den größten Risiken.
- In Blöcken abarbeiten Feste Zeitfenster statt „alles am Wochenende“.
- Fortschritt notieren Welche Gruppe wann durch war, für den nächsten Durchgang.
Bestandslistings: der Teil, der Arbeit macht
Neue Listings sind schnell erledigt. Der Aufwand steckt in dem, was schon online ist.
Mein Vorgehen bei einem gewachsenen Sortiment:
Erst gruppieren. Sortier Deine Listings nach Produktgruppen, nicht nach Datum. Für jede Gruppe brauchst Du einen Satz Angaben, den Du dann vielfach verwendest.
Dann priorisieren. Fang bei den Produkten an, die am meisten verkauft werden und bei denen Risiken am ehesten bestehen. Ein Kerzenlisting mit hundert Verkäufen ist wichtiger als ein Poster mit zwei.
Dann abarbeiten. In Blöcken, mit einem festen Zeitfenster. Wer sich vornimmt, „alles am Wochenende“ zu machen, bricht bei Listing dreißig ab.
Und schließlich dokumentieren. Notier Dir, welche Gruppe Du wann durchgegangen bist. Beim nächsten Durchgang weißt Du dann, wo Du warst.
Wie Du Bestandslistings systematisch überarbeitest, ohne die Sichtbarkeit zu gefährden, steht ausführlicher im Beitrag zum Aktualisieren von Listings.
Was die GPSR mit dem Verpackungsrecht zu tun hat
Nichts, und genau deshalb erwähne ich es.
Die beiden Themen werden regelmäßig verwechselt, weil beide mit Registrierungen und Pflichtangaben zu tun haben. Sie sind aber getrennt: Die GPSR betrifft die Sicherheit des Produkts. Das Verpackungsrecht betrifft die Entsorgung der Verpackung.
Wer beides erledigt hat, hat zwei Pflichten erfüllt. Wer nur eines gemacht hat, hat eine offen. Zum Verpackungsteil gibt es einen eigenen Beitrag zum Verpackungsrecht beim Auslandsversand.
Typische Fehler in der Praxis
Aus dem, was mir in Shops begegnet ist.
Felder leer gelassen, weil niemand wusste, was hineingehört. Der häufigste Fall.
Herstellerangaben, die vom Impressum abweichen. Unterschiedliche Schreibweisen, alte Adresse in einem der beiden Felder.
Der Lieferant als verantwortliche Person eingetragen, obwohl er außerhalb der EU sitzt. Das erfüllt die Anforderung gerade nicht.
Warnhinweise nur im Listing, nicht am Produkt oder in der Verpackung.
Keine Chargen- oder Modellzuordnung, sodass im Problemfall niemand sagen kann, welche Produkte betroffen sind.
Spielzeug ohne Spezialrecht behandelt. Der teuerste Fehler in dieser Liste, weil er nicht durch Nachtragen zu heilen ist.
Angaben nur auf Deutsch bei internationalem Versand.
Keine Risikobewertung, weil sie im Listing nicht sichtbar ist und deshalb vergessen wird.
- 2 Nachmittageeinmalig für Risikobewertungen, Standardtexte und Bestandslistings
- 5 Minutenje Fertigungstag für die Chargen- und Fertigungsliste
- 13.12.2024seit diesem Tag gilt die Verordnung, ohne Übergangsfrist
Was das kostet und was es bringt
Damit die Größenordnung stimmt.
Der Aufwand für einen kleinen Shop mit fünf Produktgruppen: ein Nachmittag für die Risikobewertungen, ein weiterer für die Standardtexte und die Bestandslistings, danach wenige Minuten je neuem Produkt.
Der Aufwand bei Spezialrecht: deutlich höher. Bei Kosmetik und Spielzeug reden wir über Sicherheitsbewertungen durch Fachleute und über Kosten im dreistelligen bis vierstelligen Bereich je Produktlinie.
Was es bringt: Erstens die Erfüllung einer Pflicht, die seit über einem Jahr gilt. Zweitens die Vermeidung deaktivierter Listings. Und drittens etwas, das ich für unterschätzt halte, eine echte Durchsicht des eigenen Sortiments. Ich habe mehrfach erlebt, dass beim Erstellen der Risikobewertung Dinge auffielen, die vorher niemand bedacht hatte. Das ist kein juristischer Nutzen, aber ein realer.
Ein Beispiel: die Risikobewertung für eine Duftkerze
Damit greifbar wird, wie so ein Dokument aussieht. Das ist kein Muster zum Übernehmen, sondern eine Veranschaulichung der Denkweise.
Produktbeschreibung. Duftkerze im Glas, Sojawachs, Baumwolldocht, Duftöl eines benannten Lieferanten, Glasgefäß mit Angabe von Durchmesser und Höhe, Brenndauer.
Bestimmungsgemäße Verwendung. Aufstellen auf einer hitzebeständigen, ebenen Fläche, Anzünden, beaufsichtigtes Abbrennen.
Vorhersehbare Fehlanwendung. Aufstellen auf einem Bücherstapel. Abbrennen in der Nähe von Vorhängen. Unbeaufsichtigtes Brennenlassen. Zugriff durch Kinder oder Haustiere. Bewegen des Glases im brennenden Zustand.
Risiken. Brandgefahr durch Umkippen oder brennbare Umgebung. Verbrennungsgefahr durch heißes Glas und flüssiges Wachs. Glasbruch bei zu langer Brenndauer. Rußbildung bei zu langem Docht. Allergische Reaktion auf Duftstoffe.
Maßnahmen. Dochtlänge und Wachsmenge auf das Gefäß abgestimmt. Hinweis zum Kürzen des Dochts. Angabe der maximalen Brenndauer je Anzündvorgang. Warnhinweise auf einem Bodenetikett und im Listing. Duftstoffangaben bei kennzeichnungspflichtigen Stoffen.
Angewandte Grundlagen. Verweis auf die einschlägigen Normen und Kennzeichnungsvorgaben für Kerzen, soweit Dir bekannt.
Verbleibendes Risiko. Bewertet als vertretbar bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Beachtung der Hinweise.
Was dieses Beispiel zeigt: Es ist eine strukturierte Version dessen, was Du beim Herstellen ohnehin denkst. Der Aufwand liegt nicht im Nachdenken, sondern im Aufschreiben, und das ist die eigentliche Anforderung.
Wie Du Warnhinweise ans Produkt bekommst
Der Teil, der über das Listing hinausgeht und in der Praxis am häufigsten fehlt.
Möglichkeiten, je nach Produkt:
Ein Bodenetikett oder Anhänger direkt am Produkt. Bei Kerzen, Kosmetik und Deko der Standardweg.
Ein Einleger in der Verpackung. Bei Textilien und Papierwaren üblich.
Ein Aufdruck auf der Umverpackung. Bei Kleinteilen mit Verschluckungsrisiko oft die einzige Möglichkeit.
Eine Pflegekarte, die zugleich Sicherheitshinweise trägt.
Worauf es ankommt:
Die Hinweise müssen dauerhaft lesbar sein. Ein Aufkleber, der sich nach zwei Tagen löst, erfüllt seinen Zweck nicht.
Sie müssen in der Sprache des Zielmarkts verständlich sein. Bei internationalem Versand heißt das mehrsprachig.
Und sie müssen zum Produkt passen. Ein Standardetikett für alle Artikel führt dazu, dass die relevanten Hinweise untergehen.
Ein praktischer Hinweis zum Aufwand: Etiketten in kleinen Auflagen sind teuer, und viele Verkäufer scheuen deshalb die Anschaffung. Ein einfacher Etikettendrucker oder bedruckbare Bögen aus dem Bürobedarf lösen das für kleine Mengen gut. Der Zeitaufwand pro Produkt liegt danach im Sekundenbereich.
Wer im Streitfall was nachweisen muss
Ein Punkt, der die Motivation für die Dokumentation erklärt.
Gegenüber Behörden bist Du in der Nachweispflicht. Wenn eine Marktüberwachungsbehörde Unterlagen anfordert, musst Du liefern. Nicht vorhandene Unterlagen sind ein eigener Verstoß, unabhängig davon, ob das Produkt sicher ist.
Gegenüber Kunden bei einem behaupteten Schaden gilt die allgemeine Beweislastverteilung. Eine dokumentierte Risikobewertung und ein Nachweis, dass die Hinweise am Produkt waren, sind dabei Deine Grundlage.
Gegenüber Wettbewerbern, die einen Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten abmahnen, zählt der Zustand des Listings. Screenshots mit Datum sind hier das Mittel der Wahl.
Was daraus folgt: Die Unterlagen sind nicht für die Behörde geschrieben, sondern für Dich. Sie sind der Unterschied zwischen „ich habe mir dabei etwas gedacht“ und „ich kann zeigen, was ich mir gedacht habe“.
Was ich Einsteigern zur Sortimentswahl rate
Eine praktische Konsequenz aus dem ganzen Kapitel.
Wer neu anfängt und zwischen mehreren Produktideen schwankt, sollte den regulatorischen Aufwand in die Entscheidung einbeziehen. Er unterscheidet sich zwischen Kategorien erheblich.
Geringer Aufwand: Papierwaren, Poster, Textilien für Erwachsene, Schmuck ohne kritische Materialien, Deko ohne Spielzeugcharakter.
Mittlerer Aufwand: Kerzen, Seifen ohne Hautkontaktanspruch, Gegenstände mit Lebensmittelkontakt.
Hoher Aufwand: Spielzeug, Kosmetik, alles mit Strom oder Batterie, Produkte für Säuglinge und Kleinkinder.
Was ich damit nicht sage: dass man die aufwendigen Kategorien meiden soll. Ich sage, dass man den Aufwand kennen sollte, bevor man einsteigt, und dass er in die Kalkulation gehört. Wer eine Sicherheitsbewertung für eine Kosmetiklinie bezahlt, hat Fixkosten, die sich über die Stückzahl verteilen müssen. Das ist eine ganz normale unternehmerische Rechnung, und sie fällt bei kleinen Stückzahlen oft negativ aus.
- Risikobewertung, ein bis zwei Seiten je Produktgruppe
- Standardtexte für Hersteller, verantwortliche Person und Sicherheitshinweise, in den benötigten Sprachen
- Materialdokumentation mit Lieferant, Charge und vorhandenen Datenblättern
- Etikettenvorlage für das, was am Produkt oder in der Verpackung landet
- Fertigungsliste mit Datum, Menge, Materialcharge und Modellbezeichnung
Die Übersicht, die ich je Produktgruppe führen würde
Zum Abschluss ein Vorschlag für die Ablage, weil Ordnung hier den ganzen Unterschied macht.
Je Produktgruppe ein Ordner mit fünf Dingen:
Die Risikobewertung. Ein bis zwei Seiten, wie im Beispiel oben beschrieben.
Die Standardtexte. Herstellerangaben, verantwortliche Person, Warn- und Sicherheitshinweise: in der Fassung, die in die Listings kommt, und gegebenenfalls in den benötigten Sprachen.
Die Materialdokumentation. Lieferant, Materialbezeichnung, Chargen- oder Lieferdaten, Sicherheitsdatenblätter und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, soweit vorhanden.
Die Etikettenvorlage. Was am Produkt oder in der Verpackung landet.
Die Fertigungsliste. Datum, Menge, verwendete Materialcharge, Modellbezeichnung.
Warum diese fünf: Sie decken alle Anforderungen ab, die nicht im Listing sichtbar sind, Unterlagen, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Und sie beantworten im Ernstfall die einzige Frage, die zählt: welche Produkte betroffen sind.
Der Aufwand im Alltag: Die ersten vier Punkte entstehen einmal je Produktgruppe. Der fünfte kostet fünf Minuten am Ende eines Fertigungstags. Das ist die gesamte laufende Belastung.
Und ein Nebeneffekt, den ich für unterschätzt halte: Diese Ablage ist auch für die eigene Arbeit nützlich. Wer notiert, welche Charge wann verarbeitet wurde, kann Qualitätsschwankungen zuordnen und weiß, welcher Lieferant zuverlässig ist. Der regulatorische Anlass führt zu einer Information, die man ohnehin gebrauchen kann.
Die Kurzfassung
Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 und betrifft auch handgemachte Einzelstücke. Übergangsfristen gibt es nicht mehr.
Du bist in aller Regel Hersteller, auch wenn Du fertigen lässt, sobald Du unter Deinem Namen vermarktest.
Ins Listing gehören Herstellerangaben, gegebenenfalls die verantwortliche Person in der EU, Produktidentifikation mit Abbildung und die erforderlichen Warnhinweise.
Hinter den Kulissen brauchst Du eine Risikobewertung je Produktgruppe, eine Chargen- oder Modellzuordnung und einen Kanal für Sicherheitsbeschwerden.
Bei Spielzeug, Kosmetik und Elektrik geht Spezialrecht vor, und der Aufwand ist dort erheblich größer.
Mein Fazit zur GPSR auf Etsy
Die GPSR ist die Regelung, bei der die Lücke zwischen Anspruch und Praxis auf Etsy am größten ist.
Die Listing-Felder haben viele ausgefüllt, weil Etsy sie sichtbar eingeblendet hat. Alles, was dahinter liegt, Risikobewertung, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeit, Beschwerderegister, fehlt in den allermeisten kleinen Shops vollständig. Und zwar nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand darüber gesprochen hat.
Was ich daraus mache: Der wichtigste Schritt ist nicht der juristische, sondern der organisatorische. Eine Liste mit Materialchargen und Herstelldaten kostet fünf Minuten pro Fertigungstag und löst im Ernstfall das größte Problem, die Frage, welche Produkte überhaupt betroffen sind. Alles andere lässt sich nachholen. Diese Information nicht.
Der zweite Punkt, bei dem ich deutlich werden würde: Wer Spielzeug, Kosmetik oder Elektrisches plant, sollte den Aufwand vorher klären. Ich habe zu oft gesehen, dass jemand ein Sortiment aufgebaut hat und erst danach erfuhr, was daran alles hängt. Das ist eine teure Reihenfolge.
Und wie im ganzen Kapitel: Ich bin kein Rechtsanwalt, und Produktsicherheitsrecht ist stark produktabhängig. Was für Deine Artikel gilt, gehört einmal fachlich geprüft. Bei den genannten Spezialbereichen halte ich das nicht für optional.
Häufige Fragen zur GPSR auf Etsy
Gilt die GPSR auch für digitale Produkte? Für rein digitale Inhalte ohne Produktbezug nicht. Sobald Du eine Druckvorlage aber selbst ausdruckst und als physisches Produkt versendest, ist es ein Verbraucherprodukt.
Muss ich die Angaben auch bei Auftragsarbeiten machen? Ja. Ein individuell gefertigtes Produkt ist ein Verbraucherprodukt wie jedes andere. Die Angaben gehören ins Listing, unter dem der Auftrag entsteht.
Was ist mit Vintage-Artikeln? Für bestimmte Gebrauchtwaren und Antiquitäten gibt es Sonderregeln, die an Bedingungen geknüpft sind. Das ist ein Bereich, in dem ich nicht pauschal antworten würde, hier lohnt eine gezielte Prüfung.
Reicht es, wenn mein Lieferant sagt, das Produkt sei GPSR-konform? Nein. Wenn Du unter Deinem Namen vermarktest, bist Du in der Verantwortung. Eine mündliche Zusicherung ersetzt weder die Unterlagen noch Deine eigene Bewertung. Lass Dir die Unterlagen geben.
Muss ich die Risikobewertung ins Listing schreiben? Nein. Sie ist ein internes Dokument, das den Behörden auf Verlangen vorzulegen ist. Ins Listing gehören nur die vorgeschriebenen Angaben und Hinweise.
Was ist mit Bestandsware, die vor Dezember 2024 produziert wurde? Maßgeblich ist, wann das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Wer heute anbietet, muss heute die Anforderungen erfüllen. Ein altes Herstelldatum ändert daran nichts.
Wie oft muss ich die Angaben aktualisieren? Immer dann, wenn sich am Produkt, an den Materialien oder an Deinen Kontaktdaten etwas ändert. Darüber hinaus lohnt ein jährlicher Durchgang zusammen mit den übrigen Rechtstexten.
Kann Etsy meine Listings wegen fehlender GPSR-Angaben deaktivieren? Ja. Die Plattform hat eigene Pflichten und setzt sie durch. In der Praxis ist das die Folge, die Verkäufer am häufigsten trifft, deutlich häufiger als behördliche Maßnahmen.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die GPSR?
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie hat die frühere Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst und wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.
Gilt die GPSR auch für handgemachte Einzelstücke?
Ja. Die Verordnung knüpft am Verbraucherprodukt an, nicht an der Stückzahl. Wer eine Kerze, ein Holzspielzeug oder eine Tasche herstellt und verkauft, ist Hersteller im Sinne der Verordnung. Mit den entsprechenden Pflichten zu Angaben, Sicherheit und Rückverfolgbarkeit.
Was muss im Etsy-Listing stehen?
Bei Fernabsatzangeboten müssen unter anderem Angaben zum Hersteller mit Name und Kontaktdaten, gegebenenfalls die verantwortliche Person in der EU, eine Produktidentifikation einschließlich Abbildung und die erforderlichen Warn- und Sicherheitshinweise vor dem Kauf sichtbar sein. Etsy hat dafür eigene Felder eingeführt.
Brauche ich eine verantwortliche Person in der EU?
Wenn Du selbst in der EU herstellst und verkaufst, bist Du diese Person in aller Regel selbst. Relevant wird die Frage, wenn Produkte aus Drittländern stammen. Dann muss es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur geben, der die entsprechenden Aufgaben übernimmt, sonst darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.
Was bedeutet Rückverfolgbarkeit bei Einzelstücken?
Das Produkt muss identifizierbar sein, etwa über eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Bei Einzelstücken genügt in der Praxis oft eine fortlaufende Nummer oder eine Modellbezeichnung, die Du intern zuordnen kannst. Wichtig ist, dass Du im Ernstfall sagen kannst, welches Produkt betroffen ist.
Was passiert, wenn die Angaben fehlen?
Fehlende Pflichtangaben sind zunächst ein wettbewerbsrechtliches Risiko und damit abmahnbar. Daneben können Marktüberwachungsbehörden tätig werden, und Etsy kann Listings entfernen, wenn die Plattformvorgaben nicht erfüllt sind. Die praktisch häufigste Folge ist ein deaktiviertes Listing.
Offizielle Quellen
Alle Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die offizielle Etsy-Dokumentation. Etsy kann Regeln und Gebühren jederzeit ändern. Im Zweifel gilt immer die Originalquelle.
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten
- Etsy: Was ist die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
- EUR-Lex: Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
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